Mit der Simson und Führerschein B (M inbegriffen) ins Ausland

  • Kann ich mit meiner Simson ins Ausland (innerhalb der EU) fahren, ohne das ich von der nächstbesten Behörde zur Kasse gebeten werden wegen fahrens ohne Führerscheins? Hier gab es schonmal einen Fred dazu in dem sich herrausgestellt hat, das es z.b. in Holland möglich sein soll, da die Gesetze beider Staaten gegenseitig anerkannt werden. In Deutschland ist das Fahren mit M ja nur aufgrund des Einigungsvertrags zulässig. Aber schert es die Dänen z.b. das Simsons vor BJ `92 , in Deutschland rechtmäßig 60 fahren dürfen? (abgesehen davon hab ich da schon 125er öffentlich ohne Kennzeichen rumgurken sehen, und Roller haben ab und zu auch kein Kennzeichen - keine ahnung obs nur die coolen Dänen-Gangstahhs sind die sich mit den grünen anlegen wollen oder sonst was ;-)). Dann kam noch das weiße "D" Schild/Aufkleber ins Gespräch was sich irgendwelche Enthusiasten auf den Helm kleben. Danach hat sich die diskusion in besagten Fred aber verlaufen und ich weiß immer noch nicht ob dieser D aufkleber das fahren mit 60km/h und M legitimiert... hat einer von euch erfahrungen und war mit der simme schonmal jenseits der deutschen grenze?

  • Noch bin ich nur Innerhalb Deutschlands gefahren ;) aber ich denke jetzt mal, dadurch das deine Simson in Deutschlang zugelassen ist darfst du sie auch im Ausland mit dem M Führerschein fahren ;) (falls ich mich irre bitte korregieren ;)) Aber wenn du ins Ausland gehst immer brav den D Aufkleber hinbeben ;)

    simson-treffen-2012-in-baden-württemberg.de/

  • In der EU gibts viele Abkommen die Führerschein (mit seinen Landeseigenheiten ) und zugelassenen Fahrzeug auch in dem anderen Land gelten lassen.


    Dazu gehört der genormte B Führerschein wie auch die Schwalbe.


    ABER: Im Ausland gilt deren Verkehrsornung und wenn da steht das Mopeds 45 zu fahren haben mußt du dass auch machen denn einen Schutz vor Nichtwissen der örtlichen Pflichten gibts nicht.


    Das selbe mit Tagfahrlicht und Co. Also vorher informieren

  • Nein.... Wie gesagt du hast dich an deren Regeln zu halten.


    Wie jemand einen Führerschein im anderen Land bekommen hat oder wie sein Fahrzeug zugelassen wurde ist egal und wird anerkannt.


    So muß ein Pole auch nicht zum deutschen TÜV und ein Engländer fährt hier auch mit falschen Scheinwerfern durch die Gegend (Keil für Fußgänger liegt auf der falschen Seite )

  • Der Engländer müsste das Eckchen am Reflektor eigentlich abkleben beim Grenzübertritt - genauso wie wir das auf dem Weg rüber auch müssen.


    Ansonsten, ja, die Fahrzeuge dürfen von der Bauweise her in der ganzen EU so rumfahren, wie das zu Hause im jeweiligen Land der Zulassung erlaubt ist. Für das Fahren an sich gelten die Gesetze des Landes, in dem man gerade fährt.

  • Also auf gut Deutsch, mit Führerschein M kann man fahrten ins Ausland - außer Niederlande- vergessen.. ich ruf auch noch mal beim ADAC an....



    Hm also das halte ich irgendwie für nicht richtig. Wir wurden in Ungarn sogar von der Polizei angehalten und da war alles in Ordnung, auch beide nur mit M unterwegs. Und da Simson dort sehr beliebt ist, wissen die auch das die Dinger ne 60 machen.
    Die Ham sich da nur an dem einen nicht funktionierenden Licht hochgezogen, irgendwie auch bissel verständlich um 11 Uhr abends, aber wir wollten unbedingt am Balaton ankommen nachdem wir den halben Tag verschwendet haben nen blöden Defekt zu finden und Lötkolben hatten wir auch nicht dabei :(

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

  • Nein, das hat niemand geschrieben.


    Es gilt die STVZO des Landes, in dem das Fahrzeug zugelassen ist.
    Es gilt die STVO des Landes, in dem du gerade fährst.
    Es gilt die FeV (Fahrerlaubnisverordnung) welches Landes? Das muss noch geklärt werden.

  • Auf Autoscout24 habe ich diese Aussage gefunden:
    Nach der EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG haben sich die Mitgliedstaaten verpflichtet, die von ihnen ausgestellte Fahrerlaubnis gegenseitig anzuerkennen. Freundlich und guten Gewissens kann dies daher dem Ordnungshüter im Fall einer Kontrolle erklärt werden.


    Um Missverständnisse zu vermeiden, kann die EU-Entscheidung im Handgepäck mitgenommen werden, am besten in Deutsch und der jeweiligen Landessprache. Erhältlich ist das Dokument bei vielen Verbraucherzentralen, Versicherungen oder auf der Internet-Seite des ADAC (ADAC - Ihr Partner in allen Fragen rund um die Mobilität. (Allgemeiner Deutscher Automobil-Club)).


    mfg Gert

  • "Nein das hat niemand geschrieben", ihr sagt ja das die jeweilige STVO des Landes gilt. In den meisten EU-Staaten gilt aber die "Norm" 50er mit M bis max 45 km/h. Das Fahrzeug an sich mag ja zulässig sein, nur denk ich, das es sich dann um Fahren ohne Führerscheins handelt -es sei denn, wie experimentator schreibt die ausgestellten Fahrerlaubnisse werden gegenseitig anerkannt. Das würd nun bedeuten Fahren mit M möglich. Obwohl diese Verkehrsangelegenheiten in der EU genormt sind - die 45 km/h Höchstgeschwindigkeit sind ja erst dadurch eingeführt worden. Früher war ja bis 50km/h möglich...
    @SchwarzerPeter: Die STVO des Landes regelt die Verkehrsregeln ansich aber nicht ob ich mit dem und dem Führerschein das und das Fahrzeug fahren darf (hierfür die FeV)? Hab ich das richtig verstanden?
    Im Umkehrschluss: Mal angenommen in Rumänien gilt irgendein Vertrag, mit dem Führerschein M Besitzer ein Fahrzeug (50ccm) mit höherer Geschwindigkeit z.b 80km/h fahren dürfen, als es die EU-Richtlinien vorgeben (meinetwegen wie bei Simson aus Erhaltungsgründen), dieser darf dann auch hier in DE mit seinen 80 km/h fahren oder? Da die Fahrerlaubnisse gegenseitig anerkannt werden so wie ich das jetzt verstanden habe. Er bräuchte also nur besagte EU-Entscheidung bei der Kontrolle vorzuzeigen und könnte dann weiterheizen....

  • "Nein das hat niemand geschrieben", ihr sagt ja das die jeweilige STVO des Landes gilt.
    In den meisten EU-Staaten gilt aber die "Norm" 50er mit M bis max 45 km/h.


    Du verwechselt jetzt aber was.


    1. Das Fahrzeug muß zulässig sein... Ein Deutsch versichertes nach deutschem Recht --> STVZO
    2. Du mußt das Fahrzeug fahren dürfen --> Führerschein --> ein deutscher mit deutschem Führerschein --> FeV


    Beides wird im Ausland anerkannt. Ein Deutscher Führerschein mit seinen Eigenheiten ( Auch M für 60 km/h ) gilt im Ausland genauso wie ein Niederländer mit B hier 125 ccm fahren darf.


    Die Verkehrsgegebenheiten sind eben nicht genormt.... Sie werden ( ja immer noch ) angeglichen. Gleiches Recht gilt noch nicht für alle weshalb eben gegenseitig alles anerkannt wird


    Einzig woran du dich halten mußt sind deren Verkehrsregeln. Da mußt du schauen ob dorf Besonderheiten drin sind die dich betreffen ( zB generelle Temposperren wie beim LKW mit 80 km/h )

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