Simson hat folgende Mängel, jetzt hat es mich auch erwischt

  • Ich wollte mich ja nicht ausheulen in diesem Forum, dafür kann keiner was, es bringt eh nichts.
    Ich wollte nur berichten, dass man regelrecht hinter mich (seitens der Polizisten) hergefallen ist, :bounce:Anfang März: typische Zeit.
    Die "sachkundigen" Polizisten stellten teilweise andere Mängel fest , als der Gutachter: Auspuff undicht, Krümmerdichtung fehlt, beim Motor M53 bemängelten sie, dass die Dichtung an der Kickstarterwelle fehlte, die ja nie vorhanden war, genauso, wie sich der eine Polizist regelrecht auf meinen Lenker stürzte und bemängelte, dass die Stossdämpfer "durchschlagen".
    Diese "Mängel" wurden vum Tüv-Rheinland nicht bemängelt.
    Klar sollte eine Simson immer mängelfrei sein, aber der GDV ist hier auch fraglich, wieso entstehen solche Kosten, wenn man das durch eine einfache Hu feststellen kann?
    Ausserdem stand auf dem Polizeiprotokoll: v.w.M., was sich nicht bestätigt hat.

  • Ganz einfach, die ganze Vorgehensweise ist einfach nur krank und unverhältnismässig, was kann ich dafür, dafür, dass Polizisten von Anwälten und und Richtern angegriffen werden, früher zu DDR-Zeiten, ging es auch mit Wiedervorführen bei der Vopo. Einfach alles krank.
    Es geht nicht ums Recht, vielmehr um die Verhältnismässigkeit, mir egal ob der Vopo Recht hat oder was er sagt, es wird gemacht.
    Die beim Tüv Rheinland waren zu blöd, festzustellen, das der Lenker immer noch Spiel hat(kippelt beim Bullengriff), soviel zur Nachprüfung, Rastpunkte waren nie vorhanden, da wunderte man sich über den Blödsinn.

  • Also, ich hab gleich einen Anwalt eingeschaltet, morgen ein Termin für den Roller geholt und da nehme ich auch eine niegelnagelneue AHZ nebst Automaten, den ich von Kumpel noch holen muß mit.


    Bei mir waren es folgende Mängel:


    Fahren ohne Licht
    CB-Funkantenne nebst Halterung nicht zulässig
    AHZ enspricht nicht den Vorschriften, unzulässigen Hänger in Betrieb genohmen. Kurioserweiße hab ich für diesem eine ABE, ist ein /M3.
    Unzulässige Schallzeichenanlage, also meine Trabbi-hupen wurden bemängelt.


    Mal sehen, was der Anwalt spricht. Licht sehe ich ein, das mit der Diode war doch nicht der Brüller, habs jetzte geändert. Da ich Probleme mit dem Abblendschalter hatte, habe ich die Sicherheitsschaltung der SR2E an den SR50 ataptiert. Seit dem keine Rücklichtbirne mehr schwarz. Das habe ich ausgenutzt, um den sonst nutzlosen Lichthupenanschluß am Zündlichtschloß wieder verwenden zu können, Stellung 1 Abblend- und Rücklicht, Stellung 2 Fernlicht möglich und Tacholicht an.

    • Offizieller Beitrag

    Jaja, denn kenne ich zumindest aus Bildern und aus der KFT, in realnoch nie gesehen.


    wenn ich den Thread im ddrmoped richtig verfolgt hab, ist deine AHK ein (zugegeben sehr guter) Nachbau, allerdings damit ohne legale Zulassung. Dann wird dein Anwalt auch nur noch Schadensbegrenzung machen können. Die fehlende Zulassung wurde da auch hingewiesen.


    Dann hilft auch weinen nix mehr. So ist das halt.


    http://www.ddrmoped.de/forum/i…hp?showtopic=10525&st=120


    MfG


    Tobias

  • Deswegen die EBAY-Lüge. Hab ihm aber eine neue unverbaute gezeigt, die DEKRA ist mit dem Nachbau übrigens auch zufrieden gewesen. Halt sehr stabil gebaut das gute Stück. Muß ja auch, wegen dem rangieren...

    • Offizieller Beitrag

    Deswegen die EBAY-Lüge. Hab ihm aber eine neue unverbaute gezeigt, die DEKRA ist mit dem Nachbau übrigens auch zufrieden gewesen. Halt sehr stabil gebaut das gute Stück. Muß ja auch, wegen dem rangieren...



    Das Problem ist und bleibt halt nicht zulässig im STVO. Die originalen SR50 AHKs sind mit Prüfzeichen und müssen auch abgenommen werden. Ohne das ist es böse, da kannst du dich drehen und wenden wie du willst. Das gilt analog aber auch für die Nachbaublinkerkappen und andere Sachen ohne den Stempel.


    Stabil oder nicht ist erstmal egal.


    Und ich bin mir unsicher ob das die gute Aktion ist, da noch jetzt mit einer originalen irgendwenn zu überzeugen und zu bescheissen. Wenn das rauskommt brennt die Hütte, aber so richtig. Da bewegen wir uns imho nicht mehr im Bereich der Owi....



    MfG


    Tobias

  • Amtsgericht, die Richterin fragt schon nach nach einer Begründündung, dann Landgericht, geht dann bis nach Kahrlsruhe, bin ja auch Rechtschutzversichert, es muss doch diesem Blödsinn ein Ende bereitet werden, ich sehe es nicht ein, dass bei einem Mokick, was nur 250€ gekostet hat, die doppelten Bussgelder einfach aufgebrummt werden, also fähige Anwälte einschalten und schauen, was die Richter daraus machen.

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