Simson Re-Import ....... Suche weitere Geschädigte

  • Moin Leute,


    sorry, dass ich jetzt einfach so in das Forum reinplatze; werde mich demnächst erstmal vorstellen und rege am Geschehen teilnehmen; bitte seht es mir nach.


    Folgendes: Ich habe vor ein paar Wochen eine Schwalbe gekauft.
    Der Verkäufer hat sich als Privatmann ausgegeben und hatte seinen ganzen Hof voller Simmen stehen; angeblich eine private Sammlung, die er jetzt verkleinern will.
    Papiere waren nicht dabei, aber die könne man ja problemlos beim kba bestellen.


    Lange Rede kurzer Sinn: Ich habe eine Re-Import-Schwalbe gekauft !


    Was daraus resultiert ist jedem klar.
    Ich suche auf diesem Wege weitere Geschädigte von Herrn
    S.S. aus einer Stadt die mit K beginnt in der Region Südharz !!!


    Habe bereits zwei weitere Geschädigte ausgemacht, einer davon hat den Weg der Zivilklage bestritten; er klagt, dass der Kerl das Moped zurücknehmen muss.
    Das habe ich nun auch vor, wäre super wenn sich noch welche anschließen würden.


    Er scheint das schon länger zu machen; zum Einen hatte er nach meinem Kauf den Hof noch zweimal voll (bis ich die Anzeige bei ebaykleinanzeigen permanent habe löschen lassen) und zum Anderen hat einer der Anderen Geschädigten bereits im Dezember letzten Jahres bei ihm ein Moped gekauft.




    Also, wäre super wenn das hier noch jemanden erreicht, der ebenfalls von ihm angesch****** wurde.



    Danke und viele Grüße :cool:

  • Inwiefern geschädigt? Mit welcher Begründung?(Wartezeiten sind beim KBA momentan sehr, sehr lang)
    Warum verloren, wer sagt das denn? Gehe doch zu verschiedenen Prüfstellen und lasse Dich da beraten.
    Warum sollte ein Reimport schlechter sein, wenn man die Marktpreise betrachtet?(Das fällt doch kaum noch ins Gewicht)
    Die Preise haben sich in den letzten zwei Jahren verdoppelt und verdreifacht.
    Mehr Wertsteigerung als Gold und Edelmetalle!

  • die im Internet aufgerufenen Preise (Simson S51 mit schlechten Neuteilen oder versiffte alte S51 mit krummen Rahmen und vergammelten teilen,welche als Patina verkauft werden!) von ca 1400 bis 2500,-€ werden aber nie zum dem Preis verkauft sondern immer wieder eingestellt oder zu 50% Preisabschlag dann irgendwann endlich losgeschlagen.
    Andreas

    HS1 12 Volt 35/35 Watt, electronikzündung.4 Gang. Sr 50 /1 c

  • Das stimmt, momentan ist auch viel Schrott unterwegs. Wenn man den Weg zur Zulassungsstelle findet, dann lässt man das Mockick oder den Roller auch gleich zu und spart dann nach etwa 3Jahren mit den SF-Klassen.

    • Offizieller Beitrag

    seeperle



    Die Käufer wurden finanziell geschädigt.
    Denen wurde eine Sache verkauft, die, entgegen den Aussagen des Verkäufers, nicht den Bedingungen des Vertrages entspricht.
    Klartext: Der Käufer wollte ein Kleinkraftrad mit 60km/h "Zulassung" nach altem DDR-Recht. Exportfahrzeuge haben diese nicht.
    Da der Verkäufer die Fahrzeuge nun aber wider besseren Wissens als solche angeboten oder zumindest den Status "Exportfahrzeug" unterschlagen hat, wurde hier bewusst getäuscht um einen finanziellen Vorteil zu erlangen.


    Deinen Vorschlag, zur Zulassungsstelle zu gehen, kann ich in diesem Zusammenhang nicht nachvollziehen.
    Warum soll man ein Kleinkraftrad, welches regulär mit einem Versicherungs"kennzeichen" auskommt, zulassen wollen?
    Damit der ohnehin finanziell geschädigte Käufer eines Exportmodelles noch mehr Kohle zum Fenster rausschmeisst...?



    LG Kai d:)

  • Mit dem Gutachten für das Exportmodel führt doch der Weg sowieso zur Zulassungsstelle, damit der Stempel raufkommt: ABE erteilt, oder? Und da die Versicherungsbeiträge für zugelassene Kleinkrafträder mit der Zeit günstiger als bei Versicherungskennzeichen werden und man noch schadensfreie Jahre sammeln kann, warum nur den Stempel holen und nicht gleich eine Zulassung beantragen? Ausserdem gab es zum Zeitpunkt des Baujahres meist zwei STVZO und da die meisten Simsons in der DDR hergestellt wurden, warum nicht 60km/h?

    • Offizieller Beitrag

    Die 60 km/h als Kleinkraftrad gibt's nunmal nur, wenn das Ding vor dem Stichtag in der DDR (bzw. Nachwende bis 1992) auf die Straße kam. Das trifft auf die Exportmodelle offensichtlich nicht zu, also greift da die Ausnahmeregelung nicht.


    Erstaunlich, dass wir das nach fast 30 Jahren immer noch durchkauen.

  • Ja, hast Recht. Meine Jawa 50 hat ein Typenschild in deutscher Sprache und hat auch gerade eine Datenbestätigung bekommen.;) Ich schicke sogar freiwillig ein Bild vom deutschen Typenschild der Jawa zum KBA hin, als Dank. Auf der anderen Seite, wer kann das noch heute noch beurteilen, was die DDR gemacht hat, ob in den 600er Reihen der Simsons für den Export, es nicht doch Zulassungen in der DDR gegeben hat? Klar, wenn Zweifel bestehen, dann 50km/h-Zulassung, über Gutachter und Zulassungsstelle.(Mein Geheimtip, gleich Antrag auf freiwillige Zulassung mit richtigem Kennzeichen stellen, HU nicht erforderlich bei Kleinkraftrad) Dem TE-Erstellersage ich: Es ist alles eine Beweisfrage, nur mündliche Zusagen:vergiss es.(Als Lehrgeld verbuchen) Mein Jawa-Schild kann man kaum lesen, ich suche ein deutsches Typenschild, aber es gibt nur tschechische Typenschilder, aber habe ja die KBA-Bestätigung, warum soll ich mir kein tschechisches Schild ranmachen?(es ist ja zu Recht erteilt worden, keine Frage)

  • Auf der anderen Seite, wer kann das noch heute noch beurteilen, was die DDR gemacht hat, ob in den 600er Reihen der Simsons für den Export, es nicht doch Zulassungen in der DDR gegeben hat?



    Ist über die FIN eindeutig zu identifizieren. Dem KBA liegen diese FIN-Listen vor.


    Mein Geheimtip, gleich Antrag auf freiwillige Zulassung mit richtigem Kennzeichen stellen, HU nicht erforderlich bei Kleinkraftrad.


    Die Zulassung ist dem TE schnuppe.
    Der entscheidende Punkt ist hier, dass nur bei "DDR-Modellen" die 60 km/h als Kleinkraftrad erlaubt sind.


    Dem TE-Erstellersage ich: Es ist alles eine Beweisfrage, nur mündliche Zusagen:vergiss es.(Als Lehrgeld verbuchen)


    Gerade ohne Kaufvertrag hat der TE vor Gericht gute Chancen, da es sich um einen offensichtlichen Sachmangel handelt der zweifelsfrei schon bei Übergabe bestand. Kann der Verkäufer nicht nachweisen, dass er auf diesen Sachmangel hingewiesen hat (z.B. im Kaufvertrag), dann hat er schlechte Karten.

  • Zu Punkt 1) Das stimmt nicht, das KBA weiss noch nicht alles, es sind noch nicht alle Exporte über die Rahmennummer zu indentifizieren, habe ja vor ein paar Wochen einen Antrag für S50N gestellt und nach Fotos auch zu Recht KBA-Papiere erneut bekommen.


    Zu Punkt 2) Das ist nur ein Vorschlag, wenn man sowieso zur Zulassungsstelle wegen der Stempelei gehen muss. (Auf lange Sicht wird es mit der Zulassung günstiger)


    Zu Punkt3) Wieso Sachmangel? Ein Export-Rahmen ist erst mal kein Mangel. Wenn es so wäre, wären die in die Bundesrepublik zu DDR-Zeiten exportierten Mopeds alle mangelhaft?

    • Offizieller Beitrag

    seeperle



    zu 1. Das stimmt. Die Listen sind noch unvollständig.
    zu 2. Das tut hier für den TE nicht zur Sache.
    zu 3. Den Sachverhalt der 60km/h "Zulassung" betreffend ja.
    (Deshalb ja auch Sachmangel und nicht technischer Mangel...)
    Da sind alle nicht vor 02/92 in der DDR zugelassenen Rahmen mangelhaft.



    LG Kai d:)

  • Wenn du einen Mercedes 280se 3,5 verkaufst und den Zustand zusicherst und er nur einen 280se Motor hat dann ist dies auch ein Sachmangel! Verkauf kann rückabgewickelt werden oder der Käufer muß für den entgangenen eventuellen Gewinn(Einkaufspreis-Verkaufspreis) entschädigt werden.Oder der verkäufer muß nachbessern und den passenden Motor besorgen und einbauen !
    USW.
    Andreas

    HS1 12 Volt 35/35 Watt, electronikzündung.4 Gang. Sr 50 /1 c

  • Man kann aber auch sich die Mütze anziehen und selber eine ABE für Reimporte beantragen. Wenn die da ist, kann das Fahrzeug mit Papieren nach geltenen Recht verkauft werden, was im dem Fall kein Sachmangel ist. Schlieslich wird darauf hingewiesen.


    Bei der Manet Korado ist das so, das es mehrere ABE-Inhaber gibt. Und das nur für die Mofa-ABE. Als Typenummer ist in einem Feld 0000 eingetragen, eine evenduelle Zulassung auf 50 bzw. 45 kmh ist hier nicht möglich.

  • Mal eine Frage an den TE: Hast du davon gewusst, dass es diese Ausnahme bei Export-Modellen gibt? Ich würde ich bei einem Kaufangebot ohne Papiere immer erstmal von einem gestohlenem oder/und re-importiertem Fahrzeug ausgehen und mir vor dem Kauf das Gegenteil von der Polizei bzw. dem KBA bestätigen lassen.


    Was hast du bezahlt?


    Zu Punkt 2) Das ist nur ein Vorschlag, wenn man sowieso zur Zulassungsstelle wegen der Stempelei gehen muss. (Auf lange Sicht wird es mit der Zulassung günstiger)


    Will man wirklich mit so einem Kuchenblech an der Schwalbe herumfahren?
    Und so mal nebenbei ist das auch nicht erledigt, wie man in diesem Video sieht


    https://www.youtube.com/watch?v=0lTe0ERsOds

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