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In meiner Betriebserlaubnis steht jetzt SR4-4 drinnen und
"Vergaser 16N-1 ... Motor M54/11 KFL ... die Richtigkeit der Angaben werden bestätigt."
Soweit wie mir bekannt ist, hat der der Sperber neben dem Anderen Vergaser (16N1-3 statt 1-6 und größerer Hauptdüse also 80er statt 50er) auch noch eine völlig andere Ansauganlage als der Habicht. Und in der Zusammenarbeit mit dem 6N1-3 Vergaser, ist vor allem der Grund für die höhere Leistung, Drehzahl und Endgeschwindigkeit des Sperbers zu finden. Deshalb sind ja auch die Ansauganlagen des Sperbers so gesucht!
Der Vergasertyp steht allerdings nicht in deinen vom KBA neu ausgestellten Papieren drinn! Jedoch die Höchstgeschwindigkeit !
Welcher 16N1-Vergaser bzw. Hauptdüse ist denn nun tatsächlich verbaut? Laut ABE für einen Habicht dürfte dort nur ein 16N1-6 verbaut sein!
Der "Rückbau" vom Sperber zum Habicht ist sicherlich legal zu machen. Jedoch wage ich zu bezweifeln, dass das mit dem alleinigen Wechsel einer Hauptdüse zu machen ist. Ob das im Falle aller Fälle (Unfall und co.) von den dann zwangsläufig bestellten Sachverständigen auch so gesehen wird, darüber wage ich kein Urteil abzugeben.
Gruß Peter
Perfekte Arbeit macht dauerhaft Spaß. Murks schafft dauerhaft Verdruss!
Wenn man Wikipedia glauben schenkt dann hat der Sperber neben einer anderen Ansauganlage/Vergaser auch veränderte Steuerzeiten
Zitat: "Wegen dieses hochdrehenden Motors mit geänderten Steuerzeiten [...]"
Quelle: Simson Sperber
Ja, das kommt auch noch dazu!
Gruß Peter
Perfekte Arbeit macht dauerhaft Spaß. Murks schafft dauerhaft Verdruss!
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Die Leistungserhöhung des M 54KF gegenüber M 53 und M 54/11 KFL wurde erreicht durch : einen fahrtwindgekühlten Zylinder mit veränderten Steuerzeiten (das Verdichtungsverhältnis blieb beibehalten), Wegfall des Zwischenflansches zwischen Zylinder und Vergaser, Vergaser 16N 1-3 mit Hauptdüse 80, leicht geänderter Kolbenschieber, vergrössertes Ansaugsystem mit Trockenluftfilter, Verkürzter Auspuffkrümmer .
Durch das schnell übersetzte 4-Gang-Getriebe wurde eine Höchstgeschwindigkeit von 75 km/h erreicht, weshalb der Sperber zu DDR-Zeiten ein polizeiliches Kennzeichen führen musste . Nach heutiger Gesetzgebung gehört er in die Klasse der Leichtkrafträder, und muss ein amtliches Kennzeichen führen .
Und das, obwohl dessen Motor auch nur 49,6 cm³ Hubraum hat ! Die Versicherungskosten schrecken viele ab, sodass der Motor gedrosselt wird, und das Fahrzeug zum Kleinkraftrad "degradiert" wird . Die Vorgehensweise ist verständlich . Wenn man nunmal keinen Führerschein A1 hat, oder die Kosten zu hoch sind, greift man zu diesen Mitteln . Nun ist so'n Sperber aber meist 40 Jahre alt, und somit ein Oldtimer . Für Oldtimer-Kräder gibt's spezielle Versicherungstarife, sodass man jährlich unter Umständen weniger bezahlt, als für ein normales Versicherungskennzeichen . Es fallen aber alle 24 Monate Kosten für die HU an, welche noch zu verschmerzen sind . Ich bezahle beispielsweise 73,-€ für die Versicherung, und habe am Sperber ein vorschriftmässiges amtliches Kennzeichen der Grösse 200X130 .
Der Unterschied liegt darin, dass die Unterkante, die die Progressionsbohrung (wo das Leerlaufgemisch austritt) abdeckt, minimal angeschrägt ist .
Gruss
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