Stellungnahme KBA zum Thema Anhänger

  • Ich schrieb u.a. ans KBA nach Flensburg
    "Sehr geehrte Frau Häuser-Hilbig,


    ich danke Ihnen für Ihr informatives Schreiben vom 21.03.2005 (411-208.03.2). Nun habe ich nur noch eine Frage: Von meinem Großvater erbte ich einen für Simsonfahrzeuge bauartgeprüften Krad-Anhänger aus der ehemaligen DDR. Eine bauartgeprüfte Anhängerkupplung ist an diesem Hänger bzw. an meinem Krad vorhanden, jedoch konnte ich im Nachlass keine ABE bzw. irgendwelche Papiere für den Anhänger finden. Daher wäre meine Frage (und auch die Frage vieler Freunde und Bekannte), ob für die Anhänger vom KTA der DDR überhaupt ABE’s bzw. irgendwelche Papiere ausgehändigt wurden und ob diese (falls jemals vorhanden) heute noch beim Führen solcher Hänger im Verkehr benötigt werden.


    Ich bedanke mich schon im Voraus für Ihre Antwort und verbleibe mit freundlichen Grüßen


    S. Meißner"


    darauf das KBA
    " ehr geehrter Herr Meißner,


    vielen Dank für Ihr Schreiben.




    Ausnehmlich für Kleinkrafträder aus der ehemaligen DDR (vgl. Verkehrsblatt 1991 S. 736)
    versendet das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) jedoch aus rechtlichen Gründen keine Abdrucke von ABE´sen.


    Lt. Einigungsvertrag behalten die Fahrzeug und Fahrzeugteile ABE´se die noch zu DDR-Zeiten
    erteilt wurden Ihre Gültigkeit. Wurde ein Fahrzeug nachgerüstet (Anhängekupplung) und wurde
    dies im Fahrzeugschein nicht eingetragen muß ein Abdruck der ABE mitgeführt werden.


    Es ist deshalb notwendig, dass Sie als Verfügungsberechtigter gemäß § 21 Satz 1 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    die Betriebserlaubnis bei Ihrer Zulassungsstelle einzeln beantragen. Voraussichtlich wird hierfür auch eine Begutachtung durch
    einen amtlich anerkannten Sachverständigen (a.a.S.) notwendig.


    Desweiteren muß ich Sie darauf hinweisen, dass unter Bezugnahme des § 30 VwVfG - Geheimhaltung -
    nur der Hersteller/Inhaber einer ABE berechtigt ist Abdrucke an Dritte zu überlassen.


    Existiert der Genehmigungsinhaber nicht mehr, wird die Möglichkeit aufgezeigt, einen Abdruck der ABE an die
    Zulassungsbehörde oder den a.a.S. zu erteilen, die mit der Betriebserlaubniserteilung befasst werden.
    Ebenso kann in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen werden, dass die Zulassungsbehörde u. U.
    eine Unbedenklichkeitsbescheinigung verlangt, die von hier kostenpflichtig erteilt wird. Abdrucke von
    Fahrzeugtypgenehmigungen werden in diesen Fällen somit nicht mehr an den Halter erteilt.


    Mit freundlichen Grüßen


    Im Auftrag


    Heinz Kulschewski"


    Das heißt, ich renne wieder auf zig Behörden, lass mir das von der Dekra abnehmen (muss eventuell nach eine neue Kupplung nachrüsten) und zahle am Ende 150 € nur, um an meinem Simson-Krad einen Hänger zu führen. Kennt ihr keinen einfacheren Weg?


    Ich meine natürlich KBA und BKA beim Thema!

  • :rolleyes: Warum machst Du so ´ne Panik?...:smokin:
    Welche Simme hat die Kupplung und welchen Anhänger hast DU?(von dem steht nichts im Profil!)?
    Hab ´ne Schwalbe mit TÜV-abgenommener Kupplung und ´nen TÜV-abgenommenen MKH/M1...
    Welche Kopie willste haben?
    Vom Bing-Vergaser für die Schwalbe habe ich übrigends über 30 Kopien an unseren TALOON geschickt...
    :bounce:

    • Offizieller Beitrag

    Kommt denn keiner hier aus dem nörlichen Thüringen/südlichen Sachsen-Anhalt und kann mal bei ehemaligen Hersteller in Heldrungen vorbei fahren? Eine Nachfolgefirma existiert dort noch, die haben bestimmt auch Unterlagen archiviert. Bei mir dauerts noch ein paar Monate, ehe ich mal wieder dort bin.


    PS: Ich brauch eione ABE für den MKH/RB.

  • Was ich darüber denke:
    So lange das fahrzeug und der anhänger verkehrsicher sind und
    richtig montiert sind wird das bestimmt keinen bullen jucken,
    ob ne abe dafür gibt.
    da ich für fast alle meiner Möps keine abes habe fahr ich immer
    ohne und bis jetzt hat sich noch jeder mit dem versicherungsschein
    zufrieden gegeben. Ich hab auch immer gesagt, ist im laufe der
    Jahre bei der alten maschine verlohren gegangen.


    Ich weiß das bringt euch jetzt nix weil ihr ja gerade mit abe und
    ect. fahren wollt, sonst würdet ihr auch nicht sone anstrengungen
    machen sich eine zu besorgen.
    ABer was wenns nicht anderes geht?


    Ich würde deswegen nicht auf den anhänger verzichten!


    Hat noch wer ne normale abe oder so für die kupplung aner schwalbe?

    Wer schneller schraubt steht länger in der Werkstatt.

  • Hallo Unteroffizier,


    ich will mal versuchen, Deine Frage zu beantworten.


    Wenn Du hinter einem Kleinkraftrad einen Anhänger mitführst, der nach 7/1961 erstmal in den Verkehr gekommen ist, brauchst Du eine ABE für den Anhänger. Ist der Anhänger älter, brauchst Du nichts. (so einen Kandidaten habe ich, der hat schon Trümmerschutt in Kiel gefahren, ist also aus den 40ern) Der Anhänger muß natürlich verkehrssicher sein. Das geht aus § 18 StVZO (West) hervor. Den Stand Ost kann ich Dir nicht sagen, ich versuche seit Jahren eine StVZO Ost mit Bauvorschriften aufzutreiben, ist mir aber noch nicht gelungen.


    Die Anhänger aus DDR Produktion hatten eine KTA Betriebserlaubnis, findest Du hier auf der Seite irgendwo. Die Unterlagen zu dieser Betriebserlaubnis liegen bei jeder grösseren Prüfstelle vor, bzw. sie können sie beschaffen. Ich meine sogar onlein (allerdings nicht öffentlich), hab ich aber noch nicht probiert. Ob das KBA anhand der Angaben auf dem Typenschild eine ABE ausstellen kann, kann ich Dir nicht sagen. Aber eigentlich sind sie für alle DDR ABE Fahrzeuge zuständig. Es hilft ihnen vielleicht, wenn Du ihnen die Nr. der DDR BE nennst, für den Heldrungen W3D war ab 1969 Typschein 1034 "zuständig", und ab 1984 Bauartgenehmigung (!) 1034-1. Andere Anhänger kann ich vielleicht rausfinden, aber von Heldungen gibts meines Wissens nach nur diese BE/BG und vor 1969 nix.


    Das zweite "Problem" ist die Anhängekupplung an Deiner Schwalbe. Die Teile der Anhängekupplung müssen bauartgenehmigt sein, als Nachweis dafür ist eine KTA Nr. in der Kupplung eingeschlagen, im Westen ists die berühmte "Welle". (Wenn nicht, hast Du eine Kupplung für Fahrräder erwischt). Wenn da eine "brauchbare" Nr. drin ist, hättest Du in der DDR den Anhänger, die Anhängekupplung und die Beleuchtung bei der VOPO vorführen müssen, und sie hätten das in Deiner ABE Karte vermerkt. Heute müsstest Du eine Anbauabnahme nach § 19/3 StVZO machen lassen, das kann jede Prüfstelle (auch die "Freien" ), denn inzwischen haben die meisten Fahrzeugprüfer eine 19/3 Berechtigung. Dafür brauchst Du natürlich auch die "Papiere" von der Kupplung, mit ganz viel vielleicht kann ich da weiterhelfen.


    Noch ein Hinweis : die Schwalbe darf mit Anhänger maximal mit 40 km/h gefahren werden, am Anhänger müssen deswegen 40er Geschwindigkeitsschilder angebracht werden. (wie am Trecker-Anhänger).


    So, ich hoffe, das hilft Dir etwas weiter.
    Gruß von Frank

  • Ich war heute bei meinem Onkel, der hat mal mit seinem S50 jeden Tag in einem Mopedhänger gras für die Schafe geholt. Er hat einen MWH/M3, zudem er nie Papiere erhalten hat (wie er sagte). Ich habe extra mit ihm die Kupplung untersucht: Keine Zahlen, nichts eingeschlagen. Ich werde nochmal ans KBA schreiben. Was sollte ich da genau hinschreiben?
    Ich habe einen MHW/F, werde ihn aber für die Schwalbe mit Rück- und Bremslicht ausstatten. Dann ist er ein MWH/M1.

    • Offizieller Beitrag

    Aus Heldrungen nix neues. Die kommen wohl mit E-Mail noch nicht klar.:)) :)) :))


    Irgend etwas muss es zu den Anhängern gegeben haben, natürlich zum /F nicht, der war ja nur fürs Fahrrad gedacht. Bei meinem MKH/RB ist an beiden Kupplungen (also am Anhänger und am Roller) die entsprechende KTA-Nummer eingeschlagen und noch so ein paar Daten. Am Anhänger selbst befindet sich ein Typenschild mit der ABE- und Rahmennummer und den wichtigsten technischen Daten, also eigentlich all das, was auch in eine ABE hinein gehören würde.

  • Hallo Leute
    Ich habe hier einen /M1 BJ.`73 an einer Schwalbe Bj.`83 angehangen.
    Bei einigen Kontrollen hat sich nie jemand für den Anhänger interessiert, außer das die Beleuchtung funktioniert. Aber laut Aussage des Bullen auch nur, weil sie eben am Anhänger dran ist. Nach Papieren für den Hänger wurde nie gefragt. Ich habe auch keine, außer der Kopie von Taloon (s.o.). Die habe ich wegen blöder Fragen dabei, hat aber wie gesagt noch niemanden interessiert. Auch habe ich keine Daten auf Kupplung und Kugelkopf. Vielleicht sind die auch zu alt. Hat aber auch erst recht niemanden interessiert. Da auf dem Anhänger Typenschild und Fahrgestellnummer sind, wird es wohl mal etwas Amtliches gegeben haben (und wohl noch geben). Ich lese aber aus der mail mit dem KBA das das heute nicht mehr so richtig interessiert. Ist ja zu verstehen, das ihr alles "eingetragen" haben wollt, aber was soll der aufstand, wenn niemand Papiere fur den Hänger für nötig hält. Mag ja sein, das das regional verschieden ist.
    Aber hier fahren auch wilde eigenbauten herum, und keine Polizei stört das. Wahrscheinlich so lange nicht,wie sie nicht mit Draht angetüddelt sind. Die rechtliche Seite ist ja schon interessant, aber ein wenig "Mut zur Lücke" sollte man doch auch haben. Ich würde kein Geld für den Tüv ausgeben, wenn es nicht unbedingt sein muß.


    Gruß
    Thomas

  • Hallo,


    An meiner Hängerkupplung am S50 war auch keine Nummer eingeschlagen oder somstwie angebracht, am Anhänger ist auch kein Typenschild, dafür aber eine Fahrgestellnummer.
    Beim SR50 ist dafür eine recht ausführliche KTA-Nummer eingeschlagen, die der Herr Polizeier aber nur unter Verrenkungen lesen kann da äußerst ungünstig angebracht.


    mfg gert

  • Hi Uffz.
    Also ich habe mir die Betriebserlaubnis von Taloon kopiert, und die Daten meines Anhängers eingetragen. Ist natürlich nicht amtlich so, aber was solls, besser als nichts. Soll für einen West-Bullen reichen.
    Aber die hat das wie gesagt noch nie interessiert.
    Dank an Taloon fürs einstellen.
    Übrigens gibt es hier einen irgendwo einen Link auf dem es die Gebrauchsanweisung und die Anbauanweisung für den Hänger gibt. Ist auch ganz nett, sowas mal zu haben.


    Gruß
    Thomas

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