hab grade auf http://www.simson-forever.de/ gelesen,dass das fahren ohne funktionstüchtiges rücklicht zu einer geldstrafe von 10 € führt.stimmt das,ist die strafe so nierdig,oder muss ich mit weiteren sanktionen (punkte,einzug des fahrzeugs/der abe etc.) rechnen?
mein rücklicht geht ja leider immernoch nicht,die letzten zwei fahrten hab ich mit zwei rückwertig angebauten super-hellen led-fahrradrücklichtern gemacht,die reichen aus,um gesehen zu werden,sind aber so weit ich weiss eigentlich nicht erlaubt,nur musste ich fahren,weil ich kein auto hab (also verpetzt mich bitte bitte nicht -ich bemüh mich auch grade um reperatur....ehrlich!).
also,weiss jemand hier,mit welcher strafe ich für nicht-funktionstüchtiges rücklicht rechnen muss?
ps:bin neulich an ner streife vorbeigefahren,die ham mich wegen meinen zwei led-rückleuchten aber nicht angehalten-oder ham nicht drauf geachtet...