strafe bei nicht-funktionierendem rücklicht?

    • Offizieller Beitrag

    hab grade auf http://www.simson-forever.de/ gelesen,dass das fahren ohne funktionstüchtiges rücklicht zu einer geldstrafe von 10 € führt.stimmt das,ist die strafe so nierdig,oder muss ich mit weiteren sanktionen (punkte,einzug des fahrzeugs/der abe etc.) rechnen?
    mein rücklicht geht ja leider immernoch nicht,die letzten zwei fahrten hab ich mit zwei rückwertig angebauten super-hellen led-fahrradrücklichtern gemacht,die reichen aus,um gesehen zu werden,sind aber so weit ich weiss eigentlich nicht erlaubt,nur musste ich fahren,weil ich kein auto hab (also verpetzt mich bitte bitte nicht :D -ich bemüh mich auch grade um reperatur....ehrlich!).
    also,weiss jemand hier,mit welcher strafe ich für nicht-funktionstüchtiges rücklicht rechnen muss?


    ps:bin neulich an ner streife vorbeigefahren,die ham mich wegen meinen zwei led-rückleuchten aber nicht angehalten-oder ham nicht drauf geachtet...

  • Hallo,


    10 € ohne Gefährdung, 20 € mit Gefährdung anderer, 25 € bei Unfall.
    Die Polente kann dir noch einen Mängelschein ausschreiben und du mußt das Fahrzeug dann innerhalb xx-Tagen funktionstüchtig vorführen.


    mfg Gert

  • 25 € bei Unfall? Naja, darauf würde ich mich nicht verlassen, wenn er wegen nicht funktionstüchtigem Licht dir hinten reingefahren ist, dann bist ganz allein du Schuld.

  • DIe Höhe der "Verwarnungsgelder" wurden hier bereits zitiert. Nur mal zur Aufklärung:


    Verwarnungsgeld:
    Alle repressiven Maßnahmen der Polizei, bei denen der Betroffene an Ort und Stelle (oder auch per ausgehändigter Zahlkarte) bezahlen kann/soll, bewegen sich im Bereich von 10 Euro bis 35 Euro. Bei diesen Verwarnungsgeldern gibt es keinerlei Mitteilung an das Bundeszentralregister in Flensburg, also auch keine Punkte, somit auch keine Maßnahmen für Führerscheininhaber auf Probe. Mit der Zahlung des Verwarnungsgeldes ist die polizeiliche Verfolgungsmaßnahme endgültig abgeschlossen, es sei denn es wurde ein Mängelbericht wegen eines technischen Mangels ausgehändigt. Dieses Mangel ist dann binnen 7 Tage abzustellen und das Fahrzeug in ordnungsgemässem Zustand vorzuführen.


    Bußgeld:
    Bußgelder beginnen preislich immer ab 40 Euro und ziehen unweigerlich eine Mitteilung an das Verkehrsszentralregister in Flensburg mit der Eintragung von Punkten mit sich. Bußgelder könnne nie direkt vor Ort beim Polizeibeamten bezahlt werden. Der Polizeibeamte nimmt die Personalien des Betroffenen auf, legt eine Anzeige wegen des Verkehrsverstosses vor. Die weitere Bearbeitung (Anhörungsbogen/Zeugenfragenbogen usw.) führt je nach örtlicher Behördenstruktur entweder die Polizei selbst oder aber die zuständige Kreisverwaltung der Tatortbehörde durch. Nach Abschluss der Ermittlungen ergeht seitens der Bußgeldstelle ein schriftlicher Bußgeldbescheid gegen den Betroffenen.


    Weder bei der Verhängung eines Verwarnung- oder Bußgeldes ist man vorbestraft, dies erfolgt nur bei Verkehrsstraftaten, z.B. Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht, Verkehrsgefährung, Unfall mit Verletzten = fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr usw.)


    Ist bei einem motorisierten Zweirad nachts die Beleuchtung ausgefallen, so muss die Polizei dem Betroffenen die Weiterfahrt im öffentlichen Straßenverkehr untersagen, kassiert dazu je nach Laune/Verfolgungsinteresse des Polizeibeamten noch 20 Euro Verwarngeld und gut isset. Eine Sicherstellung des Fahrzeugs kommt aus rechtlichen Gründen (Verhältnismäßigkeit der Maßnahme) nicht in Frage, das sind Scheisshausparolen. Wird das bemängelte Fahrzeug ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer abgestellt ist die Gefahr für den öffentlichen Straßenverkehr nicht mehr vorhanden und jede Sicherstellung wäre rechtswidrig, es sei denn, man hat Hinweise auf technische Veränderungen.


    @ Elion


    § 3 StVO, Geschwindigkeit.
    Jeder Verkehrsteilnehmer hat seine Geschwindigkeit den Verkehrsverhältnisen anzupassen, dass er auch bei plötzlich auftauchenden Hindernissen noch rechtzeitig anhalten kann (sehr frei formuliert :wink: ) Keinesfalls hat der unbleuchtete Schwalbefahrer dann die alleinige Unfallschuld, wenn ihm bei Dunkelheit " :wink: hinten einer reinfährt". Der Auffahrende hat offensichtlich den § 3 StVO nicht beachtet, sonst hätte er die Schwalbe erkannt, zumal diese ja auch mit einem refektierenden Rückstrahler ausgerüstet ist. Es soll ja vorkommen, dass ein funktionierendes Rücklicht während der Fahrt, vom FZG-Führer unbemerkt ausfällt, da geht es nicht an, dass dieser Verkehrsteilnehmer grundsätzlich den schwarzen Peter hat. Nach der StVO § 23, sonstige Pflichten des Fahrzeugführers, hast Du Dich vor Antritt jeder Fahrt vom ordnungsgemäßen und verkehrssicheren Zustand Deines Fahrzeugs zu überzeugen. Hast Du dies getan und das Licht fällt unbemerkt während der Fahrt aus, bist Du nicht grundsätzlich der Verursacher eines Auffahrunfalles, wenn Dir hinten einer reinhämmert.


    Gleichwohl wird ihn bei der zivilgerichtlichen Schadenregulierung eine erhebliche MItschuld treffen und er kann sich vermutlich evt. Schmerzensgeld pp von der Backe putzen und wird sich eine Teilschuld für den ihm entstandenen Sachschaden vorhalten lassen müssen. Die Gewichtung dieses Schadensregulierung trifft die zuständige Kammer (Gericht) im Einzelfall.


    Ich hoffe, es konnten einige Unklarheiten beseitigt werden. Gruß vom Bullen an Bord 8)


    Olli

    • Offizieller Beitrag

    bei mir auch nur werbung...


    olli_lippstadt:
    danke für den ausführlichen beitrag!
    wie gesagt,ich arbeite dran (ehrlich! :D ) nur die frage ist,ob ichs hinkriege,das licht wieder klar zu machen,bevor ich meine nächste nacht-fahrt mache und das wird irgendwann unweigerlich sein,weil ich kein auto habe...wär nur ärgerlich gewesen,wenn ich deshalb auch noch meinen führerschein oder so gefährdet hätte.hoffe doch nicht,dass mich mal einer umfährt!hab um trotzdem gesehen zu werden ja auch die LED-rücklichter dran.

    • Offizieller Beitrag

    Scary: hab mir grade ma deine page angeguckt.schicke s51!
    kommst du eigentlich nach suhl dieses jahr?
    wir wolln uns mitn paar aus hamburg aufm weg treffen.oder bist du da schon eingeplant (die gruppe mit schwalbenmona)?


    guckst du hier:
    http://www.schwalbennest.de/in…89&page=viewtopic&t=10805


    (wie macht man eigentlich interene links? also der link geht zum simsontrfeen - von bremen nach suhl2006)

  • Zitat von Pittiplatsch

    Scary: hab mir grade ma deine page angeguckt.schicke s51!
    kommst du eigentlich nach suhl dieses jahr?
    wir wolln uns mitn paar aus hamburg aufm weg treffen.oder bist du da schon eingeplant (die gruppe mit schwalbenmona)?


    guckst du hier:
    http://www.schwalbennest.de/in…89&page=viewtopic&t=10805


    (wie macht man eigentlich interene links? also der link geht zum simsontrfeen - von bremen nach suhl2006)


    Hi Pittiplatsch!
    Jo, nach Suhl komme ich wohl auch, aber wahrscheinlich mit der Hannoveraner-Chaostruppe... Und nicht auf'm Bock, werde wohl mit'm Auto hinfahren und den Bock dort ausladen...
    Aber so genau haben wir dat alles noch nicht geplant... :wink:
    Hm, meine Page... Ja, da muss ich eigentlich ma ran, Dörthe (die S51) sieht ja nu ganz anders aus... Aber man hat ja NIIIIIIIE Zeit, ma wat zu machen, Bilder und so... :))
    Achso, den Link kannte ich schon.... :wink:


    Gruss
    Nina

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