Strafzettel, kennzeichen überhaupt nachvollziehbar?

  • Hallo Forum,


    ich habe heute einen strafzettel bekommen, weil ich den ganzen tag auf dem markt gestanden hab ohne zu bezahlen. ich wollte jetzt mal fragen, ob die überhaupt mein kennzeichen nachvollziehen können, weil ich ja kein richtiges habe, nur so ein ding von der versicherung.


    ich bin mir nämlich jetzt nicht ganz sicher ob ich den wirklich bezahlen will.


    bitte um schnelle antwort.


    lg Nici

  • und wie?...schreiben die dann die versicherungsfirma an, wo ich das verasichert habe?um meine adresse rauszubekommen?...bei uns in der stadt ist es ja so das man glei den überweisungschein mit ans möp bekommet...sodass man glei bezahlen kann...man bekommt also nix zugasannt....nur ne mahnung wenn man halt ni zahlt.

  • mann mann mann... schalt mal deine grauen zellen ein. wenn die bulleritis nicht sofort checken könnte wem das nummernschild gehört, könntest du dir da hinten ja gott weiß was dranschrauben...

    • Offizieller Beitrag

    nee... das ist ein versicherungskennzeichen und grob die hälfte aller versicherungskennzeichen werden nicht weitergemeldet, sodass die halteridentifikation häufig nur über die versicherung funktioniert.


    ist nicht alles perfekt in diesem staat möffi

  • Na warte doch einfach ab, ob die sich melden... Hast es halt vergessen... kostet entweder ein bissel Aufschlag oder nüscht, weil die wegen den paar Euro nicht an die Versicherung rantreten...

  • ist mir auch schon mal passiert. Strafzettel an der Schwalbe wegen Parken im Halteverbot. 15 Euro. Hab ich auch nicht bezahlt. Aus Trotz. Hat nicht lange gedauert bis eine Mahnung mit 5 Euro Aufschlag ins Haus geflattert ist. Ist, zumindest hier in Regensburg offensichtlich kein Problem über das Versicherungskennzeichen an den Halter zu kommen.

  • Es ist generell kein Problem für diejenigen mit den entsprechenden Befugnissen,
    über die Versicherungskennzeichen an den Halter zu kommen.


    Es ist nur die Frage, ob, wer und wann das macht.


    Gruß
    Al

  • Ich bin mal von der Polizei angehalten worden weil mein Blinker net funzte zu allem Überfluss hatte ich auch noch die Papiere vergessen nach ein paar minuten haben sie rausgefunden das die Schwalbe tatsächlich auf meinem Namen und eben dieser Schwalbe versichert ist.

    Wenn einem das Wasser bis zum Hals steht sollte man nicht den Kopf hängen lassen

  • Das interessiert mich aber jetzt wirklich brennend, denn erst gestern wieder habe ich ein Knöllchen wegen Parken im Parkverbot an meiner Schwalbe gefunden. 15 Euro. Das Ding stand in einer engen Gasse in der Parkverbot schon Sinn macht....Für Autos und Laster, aber meine Schwalbe hat sicherlich niemanden behindert oder die Durchfahrt erschwert..


    Ich hatte mit dem Gedanken gespielt Widerspruch zu erheben. Nur fällt mir keine gute Argumentation ein. Votum, was hattest du denn geschrieben?

  • Wenn ich eine Versicherung erwerbe , und das Fahrzeug verkaufe , gilt Sie doch weiter oder ? Ist die Versicherung also Fahrzeug gebunden ,oder ?
    Also auch nach verkauf von Fahrzeug und Versicherung , ist der Halter ermittelbar :))

  • Ich erinnere mich da an eine Geschichte.
    Muetze hatten ne Möp von Moe gekauft. Muetze wurde angehalten und sie fragtem nach dem Vorbesitzer , den sie auch feststellen konnten. :|


    Muetze sach ma was...

    Wer schneller schraubt steht länger in der Werkstatt.

  • Zitat von Deutz40

    Wenn ich eine Versicherung erwerbe , und das Fahrzeug verkaufe , gilt Sie doch weiter oder ? Ist die Versicherung also Fahrzeug gebunden ,oder ?
    Also auch nach verkauf von Fahrzeug und Versicherung , ist der Halter ermittelbar :))


    Versicherung ist Fahrzeug- und Personengebunden.
    Falls du das Fahrzeug mit entsprechenden Versicherungsschutz verkaufst musst du der Versicherung unverzüglich den neuen Halter mitteilen.
    (Steht auch extra in den AGB)

  • Zitat von STORM

    Nur fällt mir keine gute Argumentation ein. Votum, was hattest du denn geschrieben?


    Nun, ich schickte das Foto mit und gab an etxra am Anfang der Fußgängerzone geparkt zu haben wie vorgeschrieben... daß ich jedoch versehentlich 0,5 m hinter dem Schild geparkt hatte ... die Fuzo hier 40 m breit ist und ich sicher niemanden behindert hätte. ... Ich meinen Fehler einsehe und in Zukunkt vor dem Schild parken werde und darum bitte, daß von der Verwarnung Abstand genommen wird. Bußgeld wurde daraufhin eingestellt.

    • Offizieller Beitrag

    Nun macht euch doch nicht ins Hemd, wegen nem Knöllchen über 10 oder 15€. 8)


    Daraus kann man sich einen Wahnsinnsspaß machen. Das geht ganz einfach, indem man nicht die geforderte Summe, sondern sogar mehr bezahlt. Bei 15€ Strafe also einfach mal 15,03€ überwiesen. Das gibt endlosen Stress aufm Amt. Die können und dürfen die 3Ct. nicht verbuchen. Das läuft über ein Extra-Konto und muss irgendwann wieder ausgezahlt werden. So viel Spaß muss sein. :D:D:D

  • Bei mir waren is damals 30 Euronen.
    Da war die Lust 30,03 E zu überweisen für ne übereiffrige Politesse relativ gering. :wink:


    Aber nen netter Tip .... ich hab ja noch ein Auto :D

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!