Stress mit Ebayverkäufer. Will nicht liefern.

  • Hab aktuell ein kleines Problem mit einem Ebaykauf. Hatte am 10.03. Marzocchi Stoßdämpfer mit Scheibenbremsaufnahme (65,00 euro) + Bremssattel mit Leitung und Behälter (61,00 euro) bei Ebay geschossen. Nun, nach dem das Geld beim Verkäufer eingetroffen ist, eröffnet mir der Verkäufer, das der Bremssattel verschickt wird, die Telegabel aber nicht mehr zur Verfügung steht. Er möchte das Geld für die Gabel zurückerstatten, mit der Begründung, ich hätte zu spät gezahlt...


    Folgender Ablauf:


    * Am 10.03. zwei Teile gekauft. Sofor online überweisen wie sonst konnte ich aus verschiedenen Gründen nicht.
    * Am 12.03. hat der Verkäufer schon angefragt, ob ich gezahlt habe.
    * Am 17.03. habe ich ihm geschrieben, dass ich die Überweisung die nächsten Tage tätigen werde.
    * Am 18.03. hat der Penner dann eine Erinnerung für einen nicht bezahlten Artikel über Ebay gestartet.
    * Am 20.03. konnte ich dann die Überweisung abschicken. Es waren die Osterfeiertage dazwischen, so dass das Geld erst Mitte dieser Woche auf seinem Konto gelandet ist. Am 26ten habe ich ihm mitgeteilt, dass die Kohlen sicherlich auf seinem Konto sein müssten.


    Gestern am 27.03. habe ich nachgefragt, ob er das Geld erhalten und alles in Ordnung ist. Heute hat er geantwortet, dass die Kohlen da sind, er den Bremssattel abschicken wird, die Telegabel aber nicht mehr verfügbar ist. Er wolle mir das Geld zurückerstatten. Er hätte zu lange auf das Geld gewartet, davon ausgegangen, ich würde nicht zahlen wollen, und hätte die Telegabel "weggegeben".


    Nach einigen Hin und Her und nach einer ärgerlichen Korrespondenz bin ich richtig sauer darüber, dass mich der Typ für dumm verkaufen möchte. Ich bin nun inzwischen so weit, dass ich auf Lieferung der gekauften Ware bestehe, weil ich zum einen kein Verschulden auf meiner Seite sehe, und zum anderen sicher bin, dass hier ein gültiger Vertrag besteht, der erfüllt werden muss und die Argumente des Verkäufers nicht den Rücktritt (von einem Teil) des Vertrages rechtfertigen.


    Wie seht ihr das? Kann ich auf Lieferung bestehen? Könnte ich das theoretisch einklagen? Schadensersatz fordern?

    • Offizieller Beitrag

    Is natürlich ärgerlich.


    Allerdings kann ich den Verkäufer schon verstehen. Wenn ich bei ebay was verkauf, will ich auch das Geld binnen einer Woche sehen bzw. wenn das nicht klappt, ne Antwort auf Mails nicht erst nach 5 Tagen haben...


    MfG
    Ralf

  • Hi,


    mal grundsätzlich zu deine Frage(Nur zur Information! Alle Angaben ohne Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit! ist keine Rechtsberatung! Ersetzt nicht den Besuch beim Anwalt deines Vertrauens!):
    Bei Ebay kommen rechtsgültige Kaufverträge zustande(BGH "Ricardo"-Entscheidung 2002). Du hast hier mindestens zwei Kaufverträge geschlossen, jedenfalls einen über die Gabel und einen über den Rest, wenn der zusammen angeboten wurde. Problematisch ist hier nur der Erste.
    Aus diesem Vertrag hast Du Anspruch auf Übergabe und Übereignung der Kaufsache, also deiner Gabel.
    Wenn es sich um eine neue Gabel handelt (=Gattungsschuld) dann schuldet der Verkäufer dir die Übergabe und Übereignung einer nach Art etc wie in der Artikelbeschreibung beschriebene Gabel mittlerer Art und Güte.
    Sollte es sich um ein Gebrauchtteil handeln (=Stückschuld) oder habt ihr euren Vertrag auf genau diese Gabel konkretisiert, die er beschrieben hat, wäre dem Verkäufer die Leistung möglicherweise nach dem was er sagt unmöglich iSv § 275 BGB. trotzdem entfällt seine Leistungsverpflichtung nicht, wenn er die Leistung verweigert kannst Du Schadenersatz nach §§ 280I,III, 283,275 BGB verlangen. Diesen Anspruch kannst du natürlich theoretisch auch gerichtlich durchsetzen wenn du denn einen Anwalt findest der den Streitwert von 71 € interessant findet, also praktisch eher nicht. Der SEA umfasst dann auch ev. Mehrkosten die du zum Kauf einer anderen Gleichwertigen Gabel aufwenden musst.
    Eine Verzögerung der Zahlung von 17 Tagen ist bei Ebay zwar unüblich, eine Zahlung 2 Tage nach der Mahnung ist aber auf jeden Fall angemessen, deshalb mahnt der andere ja!
    Hoffe ich konnte helfen.
    Wenn das dein Interesse geweckt hat: Jura sudieren :D (ne macht keinen Spass)
    oder erstmal speziell zu Ebay hier lesen:
    http://www.internetrecht-rostock.de/faq-ebayrecht.htm

  • Tja, es gibt halt manchmal auch ein Leben neben dem Internet. Da kann es dann auch tatsächlich mal vorkommen, dass man gleich ein paar Tage lang keine Mails checkt.


    Gut, zugegeben, 10 Tage bis zum Start der Überweisung ist schon ungewöhnlich lang. Ging aber nicht anders. Hatte ich dem Idioten aber schon 7 Tage nach Verkauf hinreichend erläutert und ihm zugesichert, dass er das Geld bald sehen wird. Ich habe ihn ab dem 17ten immer auf dem Laufenden gehalten und ihn fast täglich kontaktiert und ihm angeboten, den Überweisungsbeleg zu senden.


    Erst Tage nachdem er die 132 Euro auf seinem Konto hatte, eröffnet er mir, dass plötzlich die Telegabel nicht mehr zu haben sei??? Der will sie nicht für 65 Eur verkaufen, das ist der Grund!


    Hätte ich die Gabel für 200 euro gekauft, würde er mit allen Mitteln versuchen, den Verkauf abzuschließen und seine Kohlen zu erhalten. Wetten?!


    Ich habe inzwischen, nach einer ärgerlichen Korrespondenz auf Stur gestellt. Ich möchte mich einfach nicht für blöd verkaufen lassen. Den scheiß Bremssattel will er ja unbedingt liefern, die Marzocchi-Gabel aber dann doch nicht...Nee ne. So nicht.

  • STORM


    Du hast ihn für blöd verkauft, nun zahlt er es Dir offenbar zurück. Deine "hinreichende Erläuterung" ab dem 7. Tag wäre schon innerhalb der ersten 3 Tage sinnvoller gewesen.


    Wenn Du schon ein, aus Deiner Sicht, gutes Geschäft machst, kann man mehr Elan erwarten. Das wäre sicher auch irgendwie früher möglich gewesen. Die Mails hättest Du nach der korrekten Überweisung nicht zwingend checken brauchen.


    Dummerweise läßt sich schlecht prüfen, ob er die Gabel noch hat und nur nicht an Dich versenden will. Es könnte sein, dass er Dir das Teil tatsächlich nicht mehr liefern kann. Mir scheint, Du hast jetzt nur noch 2 realistische Möglichkeiten:


    1. Du gibts Dich mit dem Bremssattel zufrieden.


    2. Du läßt das Geschäft platzen und Dir den Restbetrag zurückerstatten.


    Gruß
    Al

  • Stimmt, aber ich würde da trotzdem nicht ohne Anwalt auftauchen. Er könnte ja auch einen Mahnbescheid verschicken, geht auch ohne Anwalt.
    Zum Rest der hier geschrieben wird, insbesondere zu "schon ziemlich spät usw": Eigentlich ist das nur gefühltes Recht. Es gibt für den Verkäufer jedenfalls kein Recht ohne angemessen Fristsetzung vom KV zurückzutreten; angemessen Frist =idR 2 Wochen. hier ab Zugang der Mahnung (am 18.) spätestens gewahrt mit Eingang der Zahlung am 27. was weniger als zwei Wochen sind. Also: Auch wenn das alle nachvollziehbar finden hat der Verkäufer kein Rücktrittsrecht.

    • Offizieller Beitrag

    Du würfelst hier ein paar Sachen durcheinander.


    1. Der Anwalt ist eher unnnötig, die Rechtslage ist eindeutig. Mit solchem Kleckerkram befasst sich kein Anwalt. Hat man natürlich einen an der Angel, den man vielleicht gut kennt, dann ist das was anderes.
    2. Ein Mahnbescheid ist unzulässig, da es sich um eine Sachforderung und keine Geldforderung handelt. Wenn es um die Rückerstattung geht, dann wäre ein Mahnbescheid angebracht, sollte die verweigert werden.

  • Zitat von DerLutz

    Zum Rest der hier geschrieben wird, insbesondere zu "schon ziemlich spät usw": Eigentlich ist das nur gefühltes Recht. Es gibt für den Verkäufer jedenfalls kein Recht ohne angemessen Fristsetzung vom KV zurückzutreten


    Sehe ich eigentlich genauso. Rücktritt von Verkäuferseite ist nicht rechtens. Umgekehrt geht es ja auch nicht. Der Käufer kann ja auch nicht so ohne weiteres vom Kauf zurücktreten, nur weil die Lieferung nicht unmittelbar erfolgt. Zumindest nicht, wenn das nicht ordnungsgemäß angekündigt und mit Fristsetzungen eingeleitet wurde.


    Der Verkäufer hat keinerlei Andeutungen gemacht, dass die Gabel nicht verfügbar ist, sondern erstmal das Geld eingesackt.


    Auch wenn ich mich in seine Situation versetze, kann ich die Reaktion nicht nachvollziehen. Natürlich würde es mir auch nicht gefallen, wenn ich auf mein Geld warten müsste. Ich würde in so einer Situation nachfragen und eine Frist setzen. Als nächstes würde ich ankündigen, dass ich vom Verkauf zurücktreten werde, und evtl. über die Ebayregelung ein Angebot an den unterlegenen Bieter abschicken.

  • Wie geht es jetzt weiter? Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass solche Sachen meist unschön ausgehen. Selbst wenn die Teile einmal da sein oder eine Entschädigung gezahlt werden sollte, bleibt ein fader Beigeschmack, betrachtet man den Aufwand dafür.


    Gruß
    Al

  • Gestern gab es eine lange, fruchtlose Diskussion per Email mit dem Verkäufer. Wäre er freundlich geblieben, hätte ich natürlich eingelenkt und auf die Teile verzichtet. Nachdem der Verkäufer aber rotzfrech geantwortet hat und mit hirnrissigen Argumenten kam, hab ich auf Stur gestellt. So wird´s weitergehen:


    Ich habe ihm eine Frist von 8 Werktagen für die Lieferung der gekauften Ware gesetzt. Werde das am Montag wahrscheinlich auch noch schriftlich per Einschreiben verschicken. Gleichzeitig habe ich über Ebay einen bezahlten aber nicht erhaltenen Artikel gemeldet. Bisher gab es noch keine Reaktion des Verkäufers. Wenn nach Verstreichen der Frist noch keine Lieferung oder Antwort des Verkäufers da ist, werde ich überlegen, ob ich die nächsten Schritte einleite. Vielleicht gehe ich zu einem Anwalt und lasse ihn einen förmlichen Brief verfassen. Vielleicht aber auch nicht. Hängt von meiner Laune ab. Eigentlich ist es ja, wenn ich ganz ehrlich bin, nur eine Trotzreaktion von mir, weil der Verkäufer so rotzfrech gewesen ist. Und ein wenig geht es auch um das Prinzip. Verkäufer bei Ebay machen teilweise was sie wollen.

  • Du hast die Sachen gekauft , und solange im Verkauftext nirgends
    steht , zahlbar innerhalb einer Woche , oder ähnliches , ist das
    egal , gekauft ist gekauft , es sind Deine Sachen , der Verkäufer
    muss liefern .
    mfg

  • ich hatte einen ähnlichen fall. was hat es gebracht..........nix.
    folgender sachverhalt:


    ich hatte sehr günstig ein schutzblech s50 alte version geschossen. geld hatte ich ca. 10 min nach ende der auktion online überwiesen.
    nach ungefähr 10 tage fragte ich mal nach, wo denn der kotflügel sei. "bei mir ist noch kein geld eingegangen" war die spartanische antwort. hä???
    kontodaten nochmal angefordert und überprüft ob ich eventl. nen zahlendreher fabriziert hab. ne alles ok. also kontobelastung kopiert und hingemailt. die gleiche spartanische antwort " bei mir ist noch kein geld eingegangen.
    nach ca. 6 (sechs!!!!) wochen schrieb ich ihm eine mail die nicht grad freundlich abgefasst war, so frei nach dem motto geld oder leben, äh ware.
    dann ließ er sich herab mir mitzuteilen das er den kotflügel versehentlich an einen anderen ebayer geschickt hat und den schon angemailt mit der bitte um rückgabe. sobald er da sei, würde er ihn sofort an mich versenden.
    nach weiteren zwei wochen, schickte ich ihm eine mail, das ich sofort mein geld zurückhaben will. 15 min später erhielt ich antwort, das das paket gerade zur post gebracht wurde.


    na ja, dachte ich. arschlecken,rasieren,dreifuffzig
    bewertung gibste mal nicht ab, die kann nur negativ ausfallen und ich hatte keine lust mir durch solche einen spinner meine weiße weste durch eine trotzbewertung versauen zu lassen, da er nach wie vor behauptete, er habe 5 wochen auf sein geld warten müssen, was nachweislich nicht stimmte.


    der hammer war aber, das ich nach weiteren 4 wochen eine mail bekam mit der wortsinn " ne positive bewertung wäre schön"
    ich hab ihn dann gefragt, ob er noch ganz dicht sei und ihm gesagt das ich den fall unter schlechte erfahrung verbucht und abgeschlossen habe.


    moral:
    nimm dein geld zurück und lass gut sein. alles andere ist nur heisse luft. für die paar pimperlinge reisst sich kein anwalt den arsch auf. das weiß er und du auch.

    manche kennen mich, manche können mich

  • Nach Wochen des Wartens, Mahnens und Drohens habe ich doch aufgegeben...Der Typ hat sich erst totgestellt, dann versprochen dass er doch liefert, dann wieder totgestellt, später behauptet, er hätte das Teil doch noch abgeschickt (nachweisbar gelogen), dann wieder totgestellt. Habe nach ein wenig Internetrecherche die Telefonummer seiner Mama gefunden und über sie seine korrekte Handynummer ermittelt.


    Mir war schlussendlich doch zu doof, mich weiter deswegen zu Stressen. Zumal ich ganz guten und günstigen Ersatz gefunden habe. Also hab ich den Menschen angerufen und der Rückzahlung eingewilligt. Die ist dann auch prompt erfolgt. Klappe zu, Affe tot.

  • eBay legt eine Zahlungsfrist von 1 Woche selbst fest - wird das nicht eingehalten, ist man nicht wirklich mehr zu etwas verpflichtet.


    Du kannst dich jetzt mit ihm streiten, oder das Geld wieder zurücknehmen.


    Die Ware wirst du so oder so nicht bekommen.

  • Zitat von tank2346

    eBay legt eine Zahlungsfrist von 1 Woche selbst fest - wird das nicht eingehalten, ist man nicht wirklich mehr zu etwas verpflichtet.


    Ach jaaa? Das möchte ich aber mal stark bezweifeln! Wie kommst du zu dieser Annahme? Schick mal einen Link zu den dem Ebaygrundsatz, in dem diese Frist ganz klar und eindeutig formuliert ist.

  • Ich bin seit 4 Jahren bei eBay tätig und das war damals so und ist heute nichht anders.


    Ich hab wohl nichts besseres zu tun, als jetzt bei den massigen Seiten da rumzusuchen.


    Wenn du es nicht glauben willst, dann lässt du es halt sein.

  • @tank: Du irrst dich in dem Fall! Denn die "massigen Seiten" habe ich bereits durchgeblättert und behaupte nicht nur, sondern weiß es. Ich muss darüber nicht mit dir Streiten, nur sollte man nicht einfach eigene Fantasien als Gesetz darstellen.


    Es ist so wie in vielen anderen (juristischen) Bereichen: Das Bauchgefühl entspricht sehr oft nicht geltendem Recht!


    EDIT: Achja, übrigens steht wenige Post weiter oben, dass das Problem nun einvernehmlich gelöst wurde, weil ich eingelenkt und die Rückzahlung akzeptiert habe.


    Ich habe nun ein neues Problem. Dieser günstige Ersatz den ich erwähnt habe...Habe sofort, also eine Minute nach Auktionsende überwiesen. Das Geld ist definitiv auf dem Konto des anderen Verkäufers eingegangen. Nun warte ich schon seit Wochen auf Lieferung....Zum Kotzen!

  • Habs jetzt auch nicht mehr gefunden - war zumindest mal eine eBay-Regelung.


    Der Artikel muss innerhalb einer Woche bezahlt werden und die ganze Transaktion muss innherlab 2 Wochen beendet sein.


    Du scheinst ja echt Glück bei eBay zu haben - genau das ist der Grund, warum ich da nichts mehr kaufe...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!