Stvzo EG-Richtlinien

  • Hat einer einen Tipp, wo man sich die unten beschriebenen EG-Richtlinien "erlesen" kann, ohne die kostenpflichtige Version kaufen zu müssen?
    Ich habe ein Schreiben im PDF-Format vorliegen, in dem bestätigt wird, das alte MZ den Zubehör-Seitenständer (mit einer Feder) rechtmäßig nutzen dürfen.
    Hätte für den TÜV gern die rechtsformale Aussage mitgenommen.


    § 61 Halteeinrichtungen für Beifahrer sowie Fußstützen und Ständer von zweirädrigen Kraftfahrzeugen.


    (1)....


    (2) ....

    (3) Jedes zweirädrige Kraftfahrzeug muss mindestens mit einem Ständer ausgerüstet sein, der den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.


    Häufig wird im Verordnungstext auch die Formulierung verwendet: "... müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen". Um welche Bestimmungen es sich handelt, wird in diesen Fällen jedoch nicht ausgeführt; der Anhang selbst verweist dann - betroffen davon sind über 30 Paragrafen der StVZO - auf die EG-Einzelrichtlinie zu dieser Vorschrift, der entsprochen werden muss. Dieser Anhang zur StVZO mit sämtlichen Verweisen auf alle dort genannten EG-Richtlinien ist ebenfalls in StVZO/EG-Premium hinterlegt und mit diesen verlinkt.



    Einmal editiert, zuletzt von KeinMöpMehr () aus folgendem Grund: Bild eingefügt

  • Hallo anderesMöp,


    das "rechtsformale Schreiben" kann sich höchstens darauf beziehen, daß die Betriebserlaubnis der MZ nach DDR Recht damals so erteilt wurde. StVZO und EG Recht nützen Dir da im Moment wenig.


    Ich hab die Texte alle hier, die EG Texte könntest Du evtl. auch auf der EG Homepage nachlesen. Wenn Du einen Bekannten bei TÜV, Dekra. GTÜ etc hast, kannst Du die Texte gewiss auch dort nachlesen, denn die Kollegen sollten sie auch haben ;)


    Ansonsten ist eine 2. Feder durchaus empfehlenswert.


    Gruss von Frank



    PS: Anhang heisst EG Recht, und deswegen liest man die meisten StVZO Paragrafen von hinten nach vorn, denn EG ersetzt national (StVZO). Für Kraftrad-Ständer gilt heute 93/31/EWG (welcher § 61 ersetzt) Und § 72 StVZO nicht vergessen.

    • Offizieller Beitrag

    Manch ein TÜVer läßt den Ein-Feder-Seitenständer bei ner MZ vor 1990 aus Bestandschutz durchgehen, meistens aber nicht. Aber mit nem 13er Maulschlüssel is das Ding schnell ab. Bei meiner TS von 76? musste der ab, aber beim Eisenschwein durfte er dran bleiben, da EZ 69. Grundsätzlich fällt das Ding bis zu nem gewissen BJ weit vor 1980 unter Bestandschutz, niemals nicht bei ner Nachwende-MZ. Auch nicht bei Westmopeds. Fahr nach Bornum nach dem 6. September, da is der TÜVER für MZ wieder aus´m Urlaub zurück.

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