Hat einer einen Tipp, wo man sich die unten beschriebenen EG-Richtlinien "erlesen" kann, ohne die kostenpflichtige Version kaufen zu müssen?
Ich habe ein Schreiben im PDF-Format vorliegen, in dem bestätigt wird, das alte MZ den Zubehör-Seitenständer (mit einer Feder) rechtmäßig nutzen dürfen.
Hätte für den TÜV gern die rechtsformale Aussage mitgenommen.
§ 61 Halteeinrichtungen für Beifahrer sowie Fußstützen und Ständer von zweirädrigen Kraftfahrzeugen.
(1)....
(2) ....
(3) Jedes zweirädrige Kraftfahrzeug muss mindestens mit einem Ständer ausgerüstet sein, der den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.
Häufig wird im Verordnungstext auch die Formulierung verwendet: "... müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen". Um welche Bestimmungen es sich handelt, wird in diesen Fällen jedoch nicht ausgeführt; der Anhang selbst verweist dann - betroffen davon sind über 30 Paragrafen der StVZO - auf die EG-Einzelrichtlinie zu dieser Vorschrift, der entsprochen werden muss. Dieser Anhang zur StVZO mit sämtlichen Verweisen auf alle dort genannten EG-Richtlinien ist ebenfalls in StVZO/EG-Premium hinterlegt und mit diesen verlinkt.