Tachwelle nach 2 hinüber

  • Ich habe mir bei meinem Händler des Vertrauens mir letzte Woche eine Tachowelle S51 gekauft und habe sie sofort eingebaut. Nach 2 Tagen wunderte ich mich warum mein Tacho nicht mehr ging (Tacho ist neu), deswegen habe ich sie ausgebaut und siehe da war das Vierkant auf einer Seite ist herunter gefallen und dies kann ja nicht sein. Nun meine Frage kann ich die Tachowelle umtauschen?

  • Passiert leider oft....hab das auch schon paar mal hinter mir....zwar nicht nach zwei Tagen aber doch in regelmäßigen abständen.
    Kommt meist davon wenn man die Welle "schön" verlegt und überall mit Kabelbinder fest macht.
    Mach bei der nächsten auch gleich bissl Kriechöl mit in den Zug.
    Weiß nicht obs was bring wenn man am Ende bissl anlötet.....

    Schwalbe KR51/2L VAPE ,Bj. 80, Ultramarinblau,M541/1 KFR,H4 55W/60W

  • Was willst du da löten?
    Wenn die Welle kaputt ist darf man ruhig den Händler fragen, ob erdas Teil zurücknimmt.
    Das Porto musst aber du selber tragen, ob sich das dann wirklich lohnt?
    Was aber vorher kontrolliert werden sollte, ob du die Welle, wie Optimus Prime schon schrieb, so verlegt hast, das sie nicht unnötig Widerstand überwinden muss, um deinen Tachometer anzusteuern. Öl muss da immer rein, oben einfach mit Spritze und Kanüle 1-2mm dickflüssiges Öl einspritzen. Das läuft von alleine nach unten.
    Die nächste Welle kannst du ja mal in den Tacho einschrauben, nach unten verlegen und in der ungefähren Position, in der die Welle am Motor angeschraubt wird man die Freigängigkeit prüfen... Dreht sie sich gut, ist alles top, musst du mit Kraft den Vierkant drehen, verlege die Welle anders oder suche den Fehler evtl. am Tacho selber.

  • Naja wie er schon sagt ist ja immer das Problem das der Vierkannt abfällt. Ich dachte letztens das es vielleicht hilfreich sein könnte in die letzten 1-2 mm vor dem vierkannt bissl Lötzinn einlaufen zu lassen damit es eine bessere Verbindung zum Vierkannt gibt. Obs geht oder nicht kann ich aber nicht sagen...müsste man mal ausprobieren.

    Schwalbe KR51/2L VAPE ,Bj. 80, Ultramarinblau,M541/1 KFR,H4 55W/60W

  • Zitat

    Nun meine Frage kann ich die Tachowelle umtauschen?


    Juristisch gesehen kommt das drauf an: Entweder war die Tachowelle von Anfang an mangelhaft oder du hast sie durch falsche Montage und/oder fehlende Schmierung überlastet.


    Wenn du selber schuld bist, muss der Händler sie natürlich nicht umtauschen.


    Wenn die Tachowelle von Anfang an mangelhaft war (Vierkant schlecht befestigt) muss der Händler nach deiner Wahl die Welle reparieren oder eine andere liefern.


    Zitat

    Das Porto musst aber du selber tragen


    Nein, im Fall eines Mangels muss der Händler alle Kosten tragen, auch die Rücksendekosten (§ 439 II BGB: Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.)


    Ob der Fehler jetzt von Anfang an vorlag oder durch falsche Montage/Schmierung entstanden ist, wissen wir wohl alle nicht und würden es auch erst durch ein teures Sachverständigengutachten erfahren.


    Aaaaaber wenn Privatpersonen beim Händler kaufen schiebt der Gesetzgeber in den ersten 6 Monaten nach dem Erhalt der Ware den schwarzen Peter (nein, keine Anspielung) auf den Händler: Es wird vermutet, dass der Mangel von Anfang an vorlag und wenn der Händler nicht nacherfüllen will, muss er beweisen, dass der Käufer selber schuld ist. Das kann er vor Gericht aber nur durch ein teures Sachverständigengutachten...


    Fazit: Wende dich an den Händler, schildere freundlich den Mangel und bitte um eine Neulieferung. Der Händler wird wohl auch keine Lust auf ein Gutachten haben und wohl nachliefern. Wenn die Tachowelle aber offensichtlich misshandelt wurde, könnte er sich querstellen.

  • Juristisch gesehen........
    Wenn du selber schuld bist, muss der Händler sie natürlich nicht umtauschen.



    Juristisch ist bei dieser Sache wohl gar kein weiterkommen.
    Köstlich lächerlich wie hier Paragrafen zitiert werden. Um überhaupt erst einmal festzustellen, wo genau der Fehler lag, müsste ja mal ein Gutachter ran. Bei zweifuffich für ne Welle also völliger Käse.
    Hier ist ganz klar Kulanzverhalten des Händlers gefragt und sicherlich besteht genau darauf auch allergrößte Hoffnung.
    a-k-f.de nimmt jeden Ramsch anstandslos wieder zurück, tauscht aus oder zahlt das Geld aus. Den meisten Händler ist auch bewusst, das die Qualität mancher Ersatzteile grenzwertig ist!
    So muss es sein, der Kunde ist schließlich König!
    Alles andere ist hier blabla!

  • Lieber Gonzzo,


    Zitat

    Juristisch ist bei dieser Sache wohl gar kein weiterkommen.

    Die Frage der Gewährleistungspflicht (genau das will Tobi wissen) ist nunmal eine juristische Frage.


    Zitat

    Köstlich lächerlich wie hier Paragrafen zitiert werden.

    Leider wird hier im Forum gelegentlich juristischer Unsinn erzählt, und viele glauben dann z.B. sie hätten keinen Anspruch auf Portokostenerstattung. Lies es nach, ich habe recht :smokin:


    Zitat

    Um überhaupt erst einmal festzustellen, wo genau der Fehler lag, müsste ja mal ein Gutachter ran. Bei zweifuffich für ne Welle also völliger Käse.

    Genau das hab ich ja gesagt, nur nicht so galant formuliert wie du ;). Und weil der Händler in der Beweislast ist, kann der Kunde gemütlich behaupten, dass das Teil von Anfang an mangelhaft war. Ich hab öfters mit Fällen zu tun, wo Kunden Einbaufehler als Mangel reklamieren. Und es gibt auch Leute die klagen und es auf genau so ein Gutachten ankommen lassen.


    Zitat

    Hier ist ganz klar Kulanzverhalten des Händlers gefragt ... Alles andere ist hier blabla!

    Schön, wenn du nur mit kulanten Händlern zu tun hast, aber falls man mal auf ein schwarzes Schaf trifft, hilft es schon zu wissen, dass man z.B. das Rückporto nicht selber zahlen muss.

  • Alles klar!:))
    Du rufst also wegen zweifuffig für eine Tachowelle den Händler an und zitierst ihm Gesetzestexte?!::rolleyes:
    Das Thema war eigentl. gegessen, deine Paragrafen kannst du stecken lassen.
    Anrufen, eintüten, abschicken und gut ist. Meist ist es sogar so, das Händler die Ausschussware nicht wiederhaben wollen.

  • Du hast oben quasi vom Austauschverlangen abgeraten

    Zitat

    Das Porto musst aber du selber tragen, ob sich das dann wirklich lohnt?

    ich hab die Rechtslage dargelegt ("fragt ruhig, ihr sollt ja was lernen" würden gewisse Leute jetzt sagen ;)).


    Jetzt ist die Sache aber hoffentlich wirklich gegessen.


    Und nein, ich rufe nicht an und zitziere Gesetzestexte, sondern mach das, was ich oben empfohlen habe

    Zitat

    Wende dich an den Händler, schildere freundlich den Mangel und bitte um eine Neulieferung.


    Aber wenn Händler oder Käufer bockig werden, dann zitiere ich auch Gesetzestexte und Urteile, das wirkt manchmal Wunder :D.

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