Moin Nestler,
habe gerade gehört, dass ab Februar 2011 Tagfahrlicht bei Neuwagen Pflicht ist. Wenn ich es richtig verstanden habe, müssten dann alle Fahrzeuge, die ab Februar 2011 zugelassen werden mit Tagfahrleuchten ausgestattet sein. Ältere Fahrzeuge können Tagfahrleuchten nachrüsten, müssen es aber nicht. Soweit richtig?
Jetzt habe ich aber schon mehrere Seiten im Netz entdeckt, auf denen sehr ungenau stand, ob es jetzt eine allgemeine Lichtpflicht (= fahren mit Abblendlicht oder mit Tagfahrleuchten) für alle Verkehrsteilnehmer gibt, oder ob es wirklich nur um die Tagfahrleuchten geht. Das ist schon wieder alles so verwirrend, weil jeder was anderes sagt...
Könnt ihr mich aufklären? Muss ich jetzt tagsüber Abblendlicht einschalten (mein IVer Golf hat keine Tagfahrleuchten)?
Gruß Hauptstadt-Schwalbe


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