Hallo
Muß das Rücklicht an der Schwalbe bei Tagfahrt an sein oder nicht ?
Fröhliche Ostereier wünscht
Oberfranke
Hallo
Muß das Rücklicht an der Schwalbe bei Tagfahrt an sein oder nicht ?
Fröhliche Ostereier wünscht
Oberfranke
Nein, es muss nicht brennen.
MfG
Ralf
Danke
Gruß
Oberfranke
was wäre das für eine Tagfahrschaltung wenn das Rücklicht mitleuchtet bzw. untschied zum normalen Zustand?
Das Problem mit der Batterieladung beim Fahren mit Licht hat man in der DDR schon erkannt, und unverzüchlisch gehandelt. Per Ausnahmegenehmigung des Innenministeriums durfte man am Tag den Scheinwerfer alleine benutzen - und per Bestandsschutz gilt diese Genehmigung immer noch.
Details und Umbauanleitung:
Zitat von Schwarzer_PeterDas Problem mit der Batterieladung beim Fahren mit Licht hat man in der DDR schon erkannt, und unverzüchlisch gehandelt. Per Ausnahmegenehmigung des Innenministeriums durfte man am Tag den Scheinwerfer alleine benutzen - und per Bestandsschutz gilt diese Genehmigung immer noch.
Da brauchts keine Ausnahmegenehmigung für. § 17 StVO schreibt von "Abblendlicht", übers Rücklicht wird da keine Aussage getroffen. So würd ich das zumindest interpretieren.
MfG
Ralf
STVZO 49a (5):
Zitat(5) Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlußleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein. Dies gilt nicht für
[...]
5. Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
Die Ausnahmegenehmigung braucht's heute auch noch, denn der einzeln betriebene Scheinwerfer fällt nicht unter Ausnahme 5.
Wieso Ausnahmegenehmigung?
Ist doch eindeutig geregelt... Tagfahrleuchte braucht kein Rücklicht.
Ich sehe da kein Grund für eine Ausnahmegenehmigung.
Bei neuen Motorrädern kann man das Licht übrings gar nicht mehr ausschalten, da gibt es nur einen Schalter für Lichthupe und Fernlicht.
MfG
Tobias
Sag ich doch grade: Was eine Tagfahrleuchte ist, ist separat definiert - und die darf und soll man ausdrücklich "alleine" benutzen.
Der Hauptscheinwerfer wird aber nicht zur Tagfahrleuchte, bloß weil man ihn am Tag benutzt. Deswegen greift Ausnahme 5 hier nicht, und deswegen braucht's diese Ausnahmegenehmigung.
Oh mann Peter
Hi,
das ist alles sehr wiedersprüchlich.
Auf der einen Seite muss ein Motorrad mit Licht fahren, im ersten Paragraphen vom Prof kein Rücklicht und in dem vom SP muss das Rücklicht, wenn kein Tageslicht funktionieren.
Ich würde mir da keinen Kopf machen und auf "Dauerlicht" ohne Rücklicht in Schlüsselstellung 2 umbauen und gut ist.
MfG
Tobias
Also bei meiner ist der Scheinwerfer ( für ne Funzel nobel ausgedrückt) immer gleich mit der Zündung an.
Bei Dämmerung bzw. Nebel kann ich mit der folgenden Stufe des Zülischas die Rücklichtleuchte zum brennen bringen.
Gruß
Oberfranke
Zitat von OberfrankeAlso bei meiner ist der Scheinwerfer ( für ne Funzel nobel ausgedrückt) immer gleich mit der Zündung an.
Bei Dämmerung bzw. Nebel kann ich mit der folgenden Stufe des Zülischas die Rücklichtleuchte zum brennen bringen.
Gruß
Oberfranke
Dann hat die schon mal einer nach der oberen Anleitung umgebaut.
MfG
Tobias
Da ist kein Widerspruch ... nur schlampig verwendete Begriffe. Sortieren wir's nochmal:
Laut STVO bzw. EU-Vorschrift müssen Zweiräder am Tag mit Licht fahren. Dazu haben wir zwei Möglichkeiten: Entweder Abblendlicht einschalten oder Tagfahrlicht.
Laut EU-Norm darf und soll beim Einschalten von Tagfahrleuchten alles andere aus bleiben.
Tagfahrleuchten nach EU-Norm sind aber ausdrücklich eben nicht die Hauptscheinwerfer, sondern zusätzliche Leuchten mit anderen Eigenschaften.
Solche Tagfahrleuchten haben unsere Simsons nicht, also fahren wir mit Abblendlicht.
Laut STVZO muss beim Abblendlicht das Schlusslicht mit angehen.
Mit Ausnahmegenehmigung DDR darf am Tag Abblendlicht ohne Schlusslicht verwendet werden.
ZitatIch würde mir da keinen Kopf machen und auf "Dauerlicht" ohne Rücklicht in Schlüsselstellung 2 umbauen und gut ist.
Genau ... den Kopf haben sich die DDR-Organe schon vor 22 Jahren gemacht, so dass wir auch heute noch als einzige (?) am Tage den Hauptscheinwerfer alleine als Pseudo-Tagfahrlicht benutzen dürfen. Umbauen und gut.
heheh Bei uns in der UK muss man gar kein Lich an machen was der sicherheit aber nicht gerade bei trägt. Warum gib es EU Recht wenn sich doch eh kein Land daran hält? .......aber das Rücklicht hat doch eh nur 5W was der Batterie nicht sonderlich weiterhilft??
Zitat von analoges_Komaheheh Bei uns in der UK muss man gar kein Lich an machen was der sicherheit aber nicht gerade bei trägt. Warum gib es EU Recht wenn sich doch eh kein Land daran hält? .......aber das Rücklicht hat doch eh nur 5W was der Batterie nicht sonderlich weiterhilft??
naja..die Lade/Lichtspule hat nur 18W. 5W Rücklicht und 2 W Tachobeleuchtung. Da bleibt dann mit der primitiven Ladenanlage nix mehr hängen.
nagut stimmt! ...es lebe die Vape
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