Tatsächliche Geschwindigkeit höher als BbH

  • Guten Tag,


    mein Vater hat sich Anfang des Monats eine nigel-nagel-neue Vespa gekauft. Diese ist, wie alle neuen Roller, nur auf 45km/h zugelassen. Jedoch fährt diese, auch ohne jemals an einer Schraube gedreht zu haben, knapp 70.


    Wie sieht dies nun rechtlich aus? Es ist rein gar nichts am Fahrzeug verändert worden, sodass die Betriebserlaubnis nicht erloschen ist, aber darf sie deshalb trotzdem 70 fahren oder ist man verpflichtet, den Roller auf 45 drosseln zu lassen?


    Vielen Dank schonmal im Voraus.

    • Offizieller Beitrag

    natürlich zeigt der tacho immer mehr an als die tatsächliche geschwindigkeit. knappe 70 ist aber nicht normal. wenn der roller, aus welchen gründen auch immer, schneller fährt als erlaubt, ist immer zuersteinmal der fahrer dran (z.b. wegen fahren ohne fahrerlaubnis, wenn dein vater keine kl a1 hat) ZUSÄTZLICH kann (unter bestimmten voraussetzungen) auch die person haftbar gemacht werden, die den roller übergeben hat.
    also kurz zu deiner frage: ja, er muss ihn drosseln lassen.

  • es kommt immer auch drauf an wie er auf den wert gekommen ist ,wenn die 70 sachen auf dem tacho angezeigt werden darf man dem keinen glauben schenken,was recht zulässig misst sind die teile am strassenrand welche die momentane geschwindigkeit anzeigen ,aber niemals dem tacho glauben schenken

    Meine S51 hat einen Vierventilzylinderkopf vom Trabant 500

  • Ich kenne es auch, dass die Verkäufer beim Verkauf oftmals gleich fragen "Soll ich ihn schneller machen?". Meines Wissens reichts es bei modernen Rollern teilweise den Distanzring zu entfernen (die Kraftübertragung des Riemens wird günstiger) und schon fährt das Ding viel schneller. Habe ich irgendwo mal gesehen.
    Ist natürlich ökonomischer Schwachsinn, die Dinger so zu drosseln, da sie genauso viel Spritt schlucken, als wenn sie schneller fahren würden. Wäre ja, als müsse man mit platten Reifen fahren oder immer eine Metallkugel hinter sich her ziehen....
    Ob der tatsächlich 70 fährt oder ob das nur der schlechte Tacho anzeigt müsste man eigentlich merken, 70 und 45 sind schon ein spürbarer Unterschied. Oder halt einfach mal mit der Schwalbe nebenher fahren, dann merkt man's doch.

  • ich denke mal die Drossel wurde entfernt,oder es wurde vergessen vom Händler diese einzusetzen,(CDI).45Kmh-EU-Regelung=Schwachsinn!!!
    Also Simme fahren und wenn schon neu siehe AKF


    mfg

  • Bringt das mal in Ordnung , sonnst gibt das Stress mit der Polizei , Joghurtbecher
    sollen nur 45 Kmh fahren , und das ist auch gut so für die Plaste.
    mfg

  • Zitat von experimentator

    ...und immer schön dran denken, für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeuges ist der Fahrzeugführer verantwortlich und nicht der Händler oder der Hersteller.


    mfg Gert


    Und der Fahrzeughalter :D


    mfg Chris

  • Der Halter aber nur in zweiter Linie, im Rechtslexikon ist das so definiert:
    Fahrzeugführer


    Person, die bei Betrieb eines Kraftfahrzeugs die tatsächliche Herrschaft über das Fahrzeug ausübt.
    Der Fahrzeugführer ist für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs und die Einhaltung der Verkehrsregeln verantwortlich.


    mfg Gert

  • Das geht auf Garantie. Wenn das Teil wirklich neu ist, bringe es zum Händler zurück und verlange, dass es in Ordnung gebracht wird. Ein Neufahrzeug muss betriebssicher und i.O. sein. Das ist hier wohl nicht der Fall.


    mfg

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