tausch verschiedener simson-teile erlaubt?

    • Offizieller Beitrag


    dieses zitat hab ich von einer simsonseite.
    ich frage mich nun,ob das,was dort geschrieben steht,auch wirklich alles stimmt.also ob solche tauschaktionen legal sind?!
    das würde nämlich bedeuten,dass man seine simme,ohne eine tüv-abnahme machen zu müssen,bedeutend höher legen kann (im falle einer s51 zb),was ja zb für eine enduro oder crosser nicht schlecht wäre.
    weiss da einer von euch was?


    der autor der zitierten seite sagte mir,dass er diese informationen alle von tüv-prüfern und aus kfz-werkstätten hätte.


    grüsse
    pitti

  • Also daß die Felgen beliebig getauscht werden dürfen halte ich für sehr unwahrscheinlich. Das steht ganz sicher in der ABE drin. Taloon ist da, glaube ich, der Spezialist hier. Der hat wohl als einziger hier den Wisch schon mal im KTA-Archiv gesehen.
    Man kann höchstens Alu- gegen Stahlfelgen und umgekehrt tauschen.

  • hallo,


    Die bewußte Seite ist nicht gut informiert, schon zu DäDäRä-Zeiten war der Einbau von MZ-Federbeinen hinten (mit Auflagen) gestattet.
    So ein Quatsch "...Felgengröße darf frei gewählt werden..." dann mach ich mir vorne ein Rollerrad rein und hinten eins vom Sr1.
    Damit fahr ich dann immer bergab und spare Sprit :-))


    mfg gert

  • Hm, wie ist denn das?


    Ich habe eine S51 Bjhr. 81, und dazu die passenden Felgen, Bremsen, Federgabel, Schwinge usw. von der S53CX (Bjhr. 92). Also wurde das gesamte Fahrwerk umgebaut. An sich müsste das ja passen. Soweit ich weiß ist die S53 auch nur eine S51 mit geänderten Details?
    Aber ist das erlaubt?, bzw. warum sollte es nicht erlaubt sein? Fahrzeuggewicht und Maße stimmen weitestgehend überein, Geschwindigkeit der S51 60km/h ggü. der S53 50km/h. Bremse sollte aber passen, da Scheibe, also genug Ressourcen...
    Aber wer weiß denn was genaues???

  • also bei Trabant stimmte das: alles was Ori Trabant war konnte verbaut werden, egal wie und wie oft (Aussage vom TÜV) das Schnittlauch war zwar von dem verbauten Sportluftfilter nicht sonderlich begeistert, da ich aber die Verpackung noch mitgeführt habe (weil gabs ja keine ABE für) war er da wieder ruhig, aus derselben Aussage stammten dann die doppelte Stoßstange vorn sowie die 4 Hupen
    bei Trabant stimmte das also


    bei Simson ist das so eine Sache, allerdings haben mich in Wittenberg die Grünen mit meinem S-Klasse Mischling auch nur schief angesehen, aber nicht angehalten, daher kann ich da auch nur die Vermutung äußern, dass man alles was Original Simson ist auch an jede x-belibige Simson ranbasteln darf


    aber und das dürfte interessant werden: Denyo von unserer Truppe will versuchen sich die Scheibenbremse vorn vom Tüv abnehmen zu lassen, dazu hat er sich jetzt bei MZA einen Auszug aus einer S83 ABE geben lassen, wo ja die Bremsanlage in Serie verbaut war, wenn das funktioniert (oder auch nicht) haben wir eine eindeutige Aussage darüber ob man nun darf oder nicht

  • nicht ganz, zum einen durfte man durch die unterschiedlichen Modelle tauschen, also z.B. auch die Ausklappfenster der DeLuxe Ausführung nachrüsten, zum anderen bezog sich das auch auf die 500er Serie die mit einigen Schmankerln der 601er nach-/umgerüstet werden konnten

    • Offizieller Beitrag


    morgens, nur kurz und aus der bibo, wo ich grad sitze wegen lernen weil in 3stunden ne mündliche prüfung ansteht...


    zu 1: no--definitiv nicht, nur stahl/alu darf gewechselt werden, die reifendimension kann gewechselt werden--wenn sie beim tüv abgenommen wurde, ansonsten gilt simson-standart


    zu2: ich denke, das das geht--in richtung nach "oben, d.h. es wird sich keiner einen reibungsgedämpften SR-4-x dämpfer an eine s51 basteln was es eh ausschließt. die sr50C dämpfer waren an den s51C auch dran, glaube ich--also gibts auch hier keine probs. schwalbe ist so eine sache. es kann hier probleme geben bzw auch nicht--weil sie nicht gesehen werden. im zweifelsfalle würde ich die C-dämpfer hier nicht einbauen, die anderen ja.


    MZ-dämpfer ist so ne sache: sehr viele machen es, rein rechtlich (da nicht im KTA Auszug stehend): no. praktisch: kommt auf den bullen an...


    zu3: ich denke nein, es ist im KTA auszug die höhe des fahrzeugs angegeben welche ja nun nicht mehr stimmt. auch physikalisch kann man es mit der gabel begründen (abstand aufstandsfläche rad bis zur krafteinleitung rahmen/ biegemoment (bei angenommenen blockieren des rades-->rad und gabel vereinfacht als balken betrachten da ja blockiert durch die bremse) welches ja vergrößert würde und wo ganz schnell ein paar Nm mehr drehmoment rauskommen würden)


    zu4: hm--bei MZ (ETZ gabel in TS) muß es, trotzdem es passt und der sicherheit dient und ein klarer fortschritt ist abgenommen werden (30 euro). bei simson, obwohl nicht getüvt, würde ich daher auch sagen: no! im original werkszustand und damit auch in der ABE für das KFZ steht nichts von der bremse---praktisch: es kommt auf den kontrollierenden bullen an


    zu5: wieder: in der ABE steht sie nicht drin--die Zeichnungen die mit zur ABE gehören und die das fahrzeug zeugen (konstruktionszeichnungen) zeigen davon nichts. ich würde zu nein tendieren.


    zu der aussage "ist vom tüver mir so gesagt worden": das bringt dich im zweifelsfalle nicht weiter, gesetzt den fall es ist was passiert und man hat es nicht schriftlich. die haben auch nciht alles im kopf und sind auch nur menschen--die auch mal nen fehler machen können (ich z.b. bin 2 jahre mit ner BK mit seitenwagen gefahren der ordnungsgemäß abgenommen war laut tüv--nur: der prüfer hatte dazu gar keine berechtigung weil ihm die lehrgänge fehlten!)



    lasst solche sinnlosen spielchen, nur wegen 3 oder 5 cm mehr...


    mfg


    ps: ich kann dem prof ja mal bilder der ABEs schicken, damit er sie hier verlinkt.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von TALOON

    ps: ich kann dem prof ja mal bilder der ABEs schicken, damit er sie hier verlinkt.


    Kannst du tun. Du kannst aber auch im neuen Board selber Dateien an deine Beiträge hängen, wenn sie nicht zu groß sind.


    Und nochwas: Schick mir mal deine Postadresse per PN. Der Oldispezi hat mir in Suhl ne CD-ROM mit ner Menge Zeugs gegeben, das dich vielleicht auch interessieren könnte.


    MfG
    Ralf

    • Offizieller Beitrag

    @taloon:danke,dass du meiner pn nachgekommen bist!


    also zumindest bei den scheibenbremsen bin ich mir ziemlich sicher,dass das doch geht.ich kenn da ne reihe leute die sich scheibenbremsen reingebaut haben und bei den neueren s53 modellen sind ja auch welche verwendet.
    die grössere felgengrösse wäre zb für ne crosser oder enduro garnicht schlecht,genauso die längeren gabeln.bin ja sonst jemand,der simsons möglichst im originalzustand lässt,aber für die von mirgeplante s51 enduro wär das eben nicht schlecht.
    gruss
    pitti

  • Macne kann man viel obs erlaubt ist ist ne andere Frage...


    Was immer am Fahrzeug vorgeschreiben ist (wg Bremse und Höchstgeschwindigkeit) ist der Rad/Reifen / Komplettdurchmesser / Umfang.


    Also Wenn die Felge größer wird muß der Reifen kleiner werden. So und nicht anders.


    Genauso in die andere RIchtung. Kleine Felge braucht nen großen Reifen.


    Alles andere muß zum TÜV... Mit Tachoanpassung etc...

  • Klar. Mit Anpassung vom Ritze / Tachoantieb und daraus folgender Messung.
    Kostet nur einwenig.


    Wie gesagt möglich ist viel nur halt mitm TÜV und nicht einfach es steht nichts drinne also darfs geändert werden.


    Hier ist nämlich nur erlaubt was irgendwo als Gutachten drinnesteht

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von Shadowrun


    Hier ist nämlich nur erlaubt was irgendwo als Gutachten drinnesteht


    Nicht ganz. Es gügt meist, wenn der Nachfolgetyp der gleichen Baureihe das jeweilige Extra drin hatte. So darf z.B. im S50 der Motor des S51 eingebaut werden. Es darf im S51 oder SR50 auf 12V umgerüstet werden, ein Bing darf rein, die Scheibenbremse darf man nachrüsten ebenso wie den Anlasser. Stand alles nicht in der ABE des jeweiligen Typs ursprünglich mit drin, ist aber alles legal.


    Die großen Räder waren ohnehin nur in den Mopeds mit 50km/h drin und da ja alles erlaubt ist an Übersetzungen, was das Fahrzeug langsamer macht, halte ich selbst diesen Umbau für legal, wenn all die oben genannten auch legal sind und die sind mindestens genau so erheblich.

  • Zitat von Baumschubser

    Nicht ganz. Es gügt meist, wenn der Nachfolgetyp der gleichen Baureihe das jeweilige Extra drin hatte. So darf z.B. im S50 der Motor des S51 eingebaut werden. Es darf im S51 oder SR50 auf 12V umgerüstet werden, ein Bing darf rein, die Scheibenbremse darf man nachrüsten ebenso wie den Anlasser. Stand alles nicht in der ABE des jeweiligen Typs ursprünglich mit drin, ist aber alles legal.


    Steht ja aber woanders dass es erlaubt ist ;)


    Zitat


    Die großen Räder waren ohnehin nur in den Mopeds mit 50km/h drin und da ja alles erlaubt ist an Übersetzungen, was das Fahrzeug langsamer macht, halte ich selbst diesen Umbau für legal, wenn all die oben genannten auch legal sind und die sind mindestens genau so erheblich.


    Klar das Ritzel wäre so schon erlaubt aber würde ja zur Pflicht. Deshalb müßte da der TÜV ja wieder seinen Segen drauflegen.


    @ Pittiplatsch. Und auch da wäre es ja ne Änderung deiner


    Die Umbauten zw S50 / 51 habe ich alles in ner Liste.


    Das sind:


    Kindersitzt
    Beinschutz
    AHK
    Seitengepäckträger
    Rückspiegel rechts
    Hoch / Flachlenker
    Endurorahmen
    festst Vorderkotfügel
    hochgel. Auspuffanlage
    feststehende Beifahrerfußrasten
    Verstellabre Federbeine
    Motor M531
    Motor M541
    Bremsschlußleuchte BSL 122
    Bremslichschalter vorn
    Flachscheinwerfer S51
    Komb. Lenkerschalter
    mechan Drehzahlmesser
    Schwunglichprimärzünder
    Schwunglichelektronikzünder
    Vierleuchten Blinkanlage



    Dabei ist nicht alles erlaubt. So ist der Wechsel von Hoch / Flachlenker bei der SR50 nicht erlaubt bei allen S51 / S70 ja.


    Wenn ich lust habe bringe ich die Tabelle mal online

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von Baumschubser

    Ich denke aber schon, dass eine Umrüstung auf 17" Räder an S51 und S70 zulässig ist, auch wenn die ABE das erstmal nicht hergibt. Zumindest ist dieser Umbau abnahmefähig beim TÜV.


    darum ging es nicht, ob es geht oder nicht, sondern ob es erlaubt ist.


    ebenfalls die scheibenbremse: die gab es schon anfang der 80er jahre (klein)serienmäßig in heidenau käuflich zu erwerben (für die S5x modelle).


    laut der original ABE ist es nicht erlaubt, unter anderem weil es die teile damals gar nciht gab UND ES IN DER ABE KEINEN teilenachtrag dafür gibt. punkt.


    und: vergewaltigt doch die mopeds nicht--es sind und bleiben mopeds. die zwei jahre sollte man doch auf was größeres warten können. ob die simme nun 5cm höher ist oder nciht, entscheidet nicht darüber ob sie 65kmh im tiefsand beim crossen schafft oder nicht...


    im gegenteil, vieles was umgebaut wird sieht vom blickwinkel 350ccm und mehr nur lächerlich aus...das ist zwar hart, aber wahr.


    mfg

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