technische änderungen

  • morgen ich hatte letzten Probleme mit den Jungs in Grün die wollten ne abe für mein : drehzahlmesser
    : seitenständer
    : seitengepäckträger
    : endurolenker
    nun meine frage wofür brauch ich nun wirklich ne abe weil es sind alles orginal teile. kennnt jemand ne seite wo alle umbauten die zulässig sind aufgeführt sind . danke im voraus für antworten

  • zulässige Umbauten bedeutet aber immer noch, daß du einen Nachweis mitbringen mußt, daß die Umbauten auch wirklich zulässig sind. Soll bedeuten, es muß halt auch der artgeprüfte Lenker u.s.w. sein.
    Oder halt vom TÜV eingetragen sein.
    Haste wohl einen Bullen getroffen, der ne Simme schon mal im Org. gesehen hat.


    Klartext:
    Der Lenker wird warscheinlich nach meinem ersten Blick wirklich nicht zugelassen sein, weil "Mofalenker".
    Drehzahlmesser ist bistimmt kein Problem. Die Tabelle vorlegen und es wird bei der TÜV- Abnahme keine Probleme geben.


    Seitengepäckträger und Seitenständer werden da bei der Abnahme schon möglicherweise teurer.

  • Was soll denn an den Seitengepäckträgern nicht in Ordnung sein? Die sind doch an allen S50/S51 erlaubt. Und der Seitenständer iss doch auch original dran gewesen an den Enduromodellen, oder? Wenn nicht aber spätestems an den S53. Also da dran sollte ein Tüver sich nicht stören. Das einzige was meiner Meinung nach nicht iO ist ist der Lenker von der MZ. Da gabs aber auch von SIMSON spezielle Hochlenker der Enduromodelle die keine Problem sind. Die waren sogar an der Schwalbe zugelassen Mit einem entsprechenden (natürlich selbst herzustellenden) Zwischenstück konnte man die dann auf die Schwalbe montieren.


    MfG Tilman


    P.S.: Bin grad in der Uni, wenn ich zu Hause bin scann ich noch was ein und packs hier hin.

  • Also was ist denn das Moped für ein Modell?
    Falls es eine "Enduro" ist, dann brauchse den Enduro-Lenker (denn ein solcher ist auf dem Bild abgebildet, MZ Lenker sind nicht so hoch und Mofalenker nicht so breit) auch nicht eintragen lassen.
    Ansonsten muß man leider alle Änderungen eintragen lassen. Bei deinen fraglichen Teilen wird der TÜV keine Späne machen und sie eintragen, denn es sind originale Simson Teile, die wegen Simsons Baukasten-Prinzip universell verwendbar sind.


    Problem: Es kostet wohl so um die 50,- Euro, das eintragen zu lassen.

  • Warum soll er sich da was eintragen lassen? Es besteht doch Bestandsschutz oder nicht? Zu DDR Zeiten waren Anbau von Beinschutzblechen, rechter Spiegel, Gepäckträger, Habichtmotor inner KR51/1, Endurolenker, und was weis ich noch alles, eintragungsfrei. So und wer willmir denn nachweisen das das nach der Wende angebaut worden ist. Kann keiner machen, außer es war vorher sein Moped. Also ich würde mich da auf den Bestandsschutz berufen und mir die 50 € sparen. Der Lenker von der MZ muss natürlich ab.


    MfG Tilman

  • Mist wieder das gescannte vergessen. Das ist an sich die gleiche Tabelle wie oben verlinkt, nur das sie zB noch die S70 Typen beinhaltet und auch sonst ein paar Kleinigkeiten anders sind. Wen die Bedingungen der Anbauten Interressieren dem kann ich ja die zusätzlichen Blätter noch scannen und Mailen. Sorry wegen der bad Quality aber es durften ja nur 50kB sein. ;(


    MfG Tilman


    P.S.: Was mich interessieren würde: Bei den SR4 Typen steht was von hochgelegter Auspuffanlage. Gibts da spezielle Endurokrümmer wie beim S51 oder wie sollte man da den Auspuff hochlegen?

  • Grundsätzlich ist die Sache mit dem Bestandsschutz schon richtig..... Aber wenn der Grüne schon was zum Meckern gesucht hat, dann hat er sich ja ausgekannt, wenn er die angebauten Teile bemängelt hat..... und dann wird es immer problematisch. An eine S51B1 gehört z.B. eben kein Seitenständer als Beispiel.
    Und es spielt auch eine Rolle welche Papiere mitgeführt werden. Eine "neue" ABE vom KTA ist dann Sch...., weil dort alles eingetragen sein muß.


    Deshalb kann ich auch nur jedem empfehlem die Sachen vom TÜV eintragen zu lassen. Macht auch einen guten Eindruck, weil man damit dokumentiert, daß das Teil schon mal einen Prüfer gesehen hat.

  • also ich hab mir euren rat zu Herzen genommen und bin zum tüv gegangen und der meinte bloß das es da nichts einzuschreiben gibt weil es alles orginal teile sind .
    Mein lenker ist ein orginaler S51 Enduro Hochlenker

  • Na, dann ist ja alles paletti! Am besten ist es noch, wenn man einen Wisch dabei hat, der die Aussage des TÜVlers bestätigt. Das sollte eigentlich nicht nötig sein, aber wenn man öfters von der Polizei angehalten wird, doch ganz nützlich.


    Gruß Al

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