Was für Technische Vorraussetzungen muss ein Moped Anhänger haben, wenn man sich den selbst zusammen baut?
Gibt es da irgendwelche Bestimmungen?
Z.B. Reifenbreite, Nummernschildwiederholung, Rücklicht, Bremslicht, Blinker und so weiter....
danke schonmal
Technische Vorraussetzung eines Anhängers
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Selber bauen ist möglich, aber heute einfach zu aufwändig, das Ding hinterher per Einzelzulassung in Verkehr zu bringen. In jedem Fall brauchst du erstmal eine Anhängerkupplung mit passendem Gegenstück für den Anhänger und beide Teile müssen eine ABE haben. Sowas selber bauen scheidet komplett aus.
Bei Reifen etc. am Anhänger sollte der Traglastindex stimmen und sie sollten für die angestrebte Geschwindigkeit geeignet sein. Bei ner Simson ist das alles ja bereits vorgegeben. Da sind 40km/h das Limit und 60kg, theoretisch hält das jeder bessere Fahrradreifen ab. Lediglich wer einen originalen MKH/RB hinter einem SR50 zieht, darf 75kg wegschleppen, alles immer Gesamtgewicht, also nicht Zuladung.
Fazit ist, dass die Beschaffung eines passenden Anhängers aus der Heldrunger Baureihe die günstigste Lösung bleibt, auch dann noch, wenn für das Teil dreistellige Eurobeträge aufgerufen werden.
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Eigentlich kannst du dir deinen Anhänger auch selber bauen, das einzige wo du nicht drumherum kommen wirst ist die Verwendung einer Typgeprüften Kupplung/Deichsel.
Am Anhänger müssen sich Lichtanlage (Rück-, Bremslicht, Blinker) wiederholen, ebenso das Kennzeichen.
Allerdings musst du den Anhänger vom TÜV/DEKRA prüfen lassen, am besten ist es immer man spricht vorher mit denen und baut nicht einfach drauf los.Gruß
xcvbm -
moin moin
sicher kann man sich so nen Hänger selbst bauen.......
aber wenn man sich einen für ab 100 Euro kauft, kommt man billiger!
und wenn doch selberbauen, dann nimm Dir ein Muster von nem DDR Hänger und bau den nach. Dann kannste immer behaupten, das ist ein Originaler.
Die Dinger wurden auch zu DDR Zeiten von jedem der konnte selbst gebaut.
Gab ja nicht immer welche zu kaufen.von null auf sechzig schalten
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Die Behauptung nutzt nicht viel, da auch jeder Anhänger eine Rahmennummer hat und ein entsprechendes Typschild. Außerdem gehört normalerweise ein ABE-Auszug wie bei einem Moped dazu.
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sachlich natürlich richtig und über Ebay wollen wir ja nicht reden...
hier laufen aber auch einige selbstgebauten Hänger hinter Mopdes und sogar die Dinger mit den Schubkarrenrädern werden vom Schnittlauch nicht moniert.
die komischen Fahredhänger vom Baumarkt oder aus nem Radshop ( eigentlich nur fürs Mofa zugelassen ) kann man aber auch vergessen.
Mein Kommentar sollte auch nur zum überlegen anregen, ich selbst habe ja drei Stück
von null auf sechzig viermal schalten
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Hi
Geh doch mal in eine ostdeutsche Kleingartenanlage. Da sind ein Haufen Anhänger abgeblieben. Als Handkarren! Schwatz dem Gärtner die Karre ab. Flex den T-Griff ab und schraub wieder Kupplung und Beleuchtung dran. Fertig ist er. -
Gerade auf Kabel 1 haben die Grünwißen ne Simson rausgefischt.
Slebstgebauter Hänger .
35 € gabs für die nicht Typgeprüfte Kupplung
Und wies aussieht noch ne Straftat (hat nen Kennzeichen selber gemalt mit blauem D Zeichen und B - XXXX wobei bei XXX die Mopedzeichen kamen)Dann noch fehlende Beleuchtung.
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Zitat von Shadowrun
Gerade auf Kabel 1 haben die Grünwißen ne Simson rausgefischt.
Slebstgebauter Hänger .
35 € gabs für die nicht Typgeprüfte Kupplung
Und wies aussieht noch ne Straftat (hat nen Kennzeichen selber gemalt mit blauem D Zeichen und B - XXXX wobei bei XXX die Mopedzeichen kamen)Dann noch fehlende Beleuchtung.
stimmt nur teilweise
1. War einer der selbstgebauten aus DDR Zeiten, wurde nicht bemängelt.
2. Die Kupplung war keine der nachgebauten, wahrscheinlich eine vom Mofa oder Fahrrad und nicht eingetragen.
3.Kennzeichen war wie erwähnt, sollte laut dem Schnittlauch aber ein Schild aus Pappe sein, wo das Kennzeichen aufgemalt ist Die 20 Euro sind auch ok. Ist ja Urkundenfälschung.
4.Beleuchtung war da, hat nur nicht funktioniert 15 Euro
5. Die Polizisten waren etwas ratlos
von null auf sechzig viermal schalten
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mir ist noch etwas aufgefallen
das S51 sollte Baujahr 1978 sein
da wurde die aber noch gar nicht gebaut
soviel zu 5.von null auf sechzig viermal schalten
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Zitat von Fubi
stimmt nur teilweise
1. War einer der selbstgebauten aus DDR Zeiten, wurde nicht bemängelt.
Habe ich das behauptet
Zitat von Fubi
2. Die Kupplung war keine der nachgebauten, wahrscheinlich eine vom Mofa oder Fahrrad und nicht eingetragen.Hatte keine Prüfnummer drauf (die nachgebauten auch nicht)
Zitat von Fubi
3.Kennzeichen war wie erwähnt, sollte laut dem Schnittlauch aber ein Schild aus Pappe sein, wo das Kennzeichen aufgemalt ist Die 20 Euro sind auch ok. Ist ja Urkundenfälschung.Das selbgemalte Schild war ja auch ein wenig übertrieben
Zitat von Fubi
4.Beleuchtung war da, hat nur nicht funktioniert 15 EuroNa ja sollte ja was mit Akku sein. Eigentlich gehört da ja Bremslicht und Blinker hinten ran
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Zitat von Shadowrun
Habe ich das behauptet
Hatte keine Prüfnummer drauf (die nachgebauten auch nicht)
Dumme Frag meinerseits, wo soll die Prüfnummer eigentlich sein?
Hab eben mal nachgeschaut und keine gefunden4.Beleuchtung war da, hat nur nicht funktioniert 15 Euro
Na ja sollte ja was mit Akku sein. Eigentlich gehört da ja Bremslicht und Blinker hinten ran[/quote]
Hm, Blinker und so hat am Zugfahrzeug auch nicht funktioniert......
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Beim ITT in Zwickau habe ich einen getroffen, der hat sich an seine Duo einen Hänger gebaut, und die Bedingung war, das er nicht breiter wie ein Meter sein darf und dass er Brems-,Rück- und Blinklicht und ein Kennzeichen haben muss. Der Tüv will das Ding garnicht sehen, und er hatte nuch nie Probleme mit der Rennleitung.
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wenn man den hänger hinter ne schwalbe baut, hat man ja die breiten überstehenden nach hinten leuchtenden blinker, braucht man dann denn noch blinker am hänger?
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Eigentlich nicht. Die Vogelserie hat nach hinten nur Rück und Bremslicht.
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ja, und die überstehenden blinker am lenker leuchten ja nach vorne und hinten. und die werden ja auch nich vom anhänger verdeckt.
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Na ja theoretisch. Mit Jacke im Wind und schon ists mitm Leuten mitm Leuchten nach hinten Vorbei...
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Genau genommen ist an einem Anhänger hinter einer Schwalbe oder einem Star keine Blinkanlage zulässig. Es dürfte auch etwas komplizierter sein, ohne am Fahrzeug vorhandene Heckblinker, selbige am Anhänger zu betreiben. Die werde ja am Zugfahrzeug nur umgeschaltet auf den Anhänger. Wo aber nix ist, kann man auch nix umschalten, ergo hat man gar keine Stromquelle für die Anhängerblinker. Über die Vorteile brauchen wir hier natürlich nicht zu streiten, hintere Blinker sind immer ok.
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Gab doch elekjtronische 6V Blinkrelais die nicht lastabhängig waren... da brauchste dann auch nix umschalten...
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Das schon, bedingt aber dennoch einen Umbau der Fahrzeugelektrik, der genau genommen nicht notwendig ist.
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