Tour durch Schweden mit Schwalbe - Erfahrungen mit Klasse M?

  • Hallo zusammen,


    ein Kumpel und ich fangen langsam an eine Tour durch Schweden für das kommende Jahr zu planen.
    Er fährt eine S51, ich eine Schwalbe, die gerade frisch vom Regenerieren des Motors kam. Eine VAPE folgt auch noch.


    Nach etwas Recherche habe ich herausgefunden, dass es mit den Simsons im Ausland Probleme geben kann, oder?
    Wir haben beide nur den normalen Führerschein Klasse B.


    Wie sind eure Meinungen und auch Erfahrungen? Was würden uns im schlimmsten Fall für Strafen erwarten?

  • Fahrzeuge der ehemaligen DDR haben nur im Staatsgebiet der BRD, die aus dem Wiedervereinigungsvertrag der beiden deutschen Staaten geltene Ausnahmegenehmigung, diese trotz der höheren Endgeschwindigkeit von 60 km/h auch mit dem Führerschein der Klasse M (heute AM oder S) zu nutzen. Wir hatten hier Fälle wo für Österreich angefragt wurde.Und von mir um Klärung in der Oldtimer-Markt gebeten wurde. Fakt ist :für alle Eu Staaten braucht man ,wenn man dort mit eine Simson mit eingetragner Höchtgeschwindigkeit von 60km/h(alte in die BRD exportierte Maschinen mit 40 km/h und die nach der Wiederverinigung produzierten Modelle mit 50 km/h fallen nicht darunter!)einfährt die Fahrerlaubnisklasse 1A. (bis 125ccm !)
    Ist halt so,wird aber nicht immer so von den Streckenposten im Ausland gefordert. Ist aber im ungünstigsten Fall: Fahren ohne Führerschein!
    Andreas

    HS1 12 Volt 35/35 Watt, electronikzündung.4 Gang. Sr 50 /1 c

  • Schade, das trübt die Vorfreude auf so eine Tour doch sehr, denn der A1'er Führerschein kostet ja auch eine Stange Geld.
    Hat evtl. jemand direkt Erfahrungen mit den Ordnungshütern in Schweden gemacht?

  • Hallo zusammen, hallo #Simme87,


    habe mal so ein ähnliches Problem gehabt und habe dazu u.a. beim ADAC mal nachgefragt.
    Da bekam ich folgende Antwort ( hier zu Reisen nach Polen):


    vielen Dank für Ihre Anfrage.

    In Deutschland kann das genannte Fahrzeug (Simson Schwalbe) aufgrund der Übergangsbestimmung zur Klasse AM in § 76 Nr. 8 b Fahrerlaubnisverordnung /FeV) gefahren werden, wenn es erstmals bis zum 28. Februar 1992 erstmals in Verkehr gekommen worden ist.

    Hierbei handelt es sich um eine harmonisierte Fahrerlaubnisklasse, welche Deutschland entsprechend definiert hat und nicht beispielsweise um eine nationale Schlüsselzahl, so dass die Fahrerlaubnis für das genannte Fahrzeug auch im Ausland anerkannt werden müsste.

    Es ist jedoch nicht ganz auszuschließen, dass ein polnischer Polizist diese Bestimmung nicht kennt und anhand des grundsätzlichen Umfangs der Fahrerlaubnis Zweifel an der Berechtigung zum Führen eines solchen Fahrzeugs hegt. Sollte es hierbei zu einem Bußgeld kommen dürfte es nach unserer Einschätzung empfehlenswert sein einen polnischen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung wäre es empfehlenswert, im Vorfeld die Kostenzusage des Versicherers einzuholen. Bitte beachten Sie wegen der Anwaltskosten auch das beigefügte Merkblatt zur Rechtsberatung im Ausland. Die Namen und Anschriften der in Belgien tätigen ADAC-Vertrauensanwälte können Sie auch auf unserer Internetseite http://www.adac.de unter der Rubrik "Info, Test und Rat / Rechtsberatung / Vertragsanwalts-Suche" entnehmen bzw. bei jeder ADAC-Geschäftsstelle erfragen.

    Wir hoffen, Ihnen mit dieser Auskunft behilflich gewesen zu sein.

    Mit freundlichen Grüßen



    Auf Nachfragen, persönlich, in Berlin bei der jeweiligen Botschaft ( auch Schweden), kam im Grunde das gleiche raus. Nur Österreich zickt etwas, aber die Rechtslage sagt vereinfacht:


    Wenn Fahrzeug in Deutschland zugelassen ist ( wichtig auch das D am Fahrzeug) und der Führerschein in Deutschland ausgestellt worden ist, gilt für das Führen des Fahrzeugs deutsches Recht im Sinne der Fahrerlaubnisverordnung!


    Schließlich dürfen ja auch 17 jährige aus Frankreich ohne Begleitung hier fahren, da die ja den Führerschein eben in Frankreich gemacht haben und das dortige Gesetz es erlaubt.


    Hoffe etwas geholfen zu haben.

  • Und wenn du dann von der Botschaft oder Staat eine rechtsverbindliche Auskunft haben willst.(Ausgedruckt oder per email) dann kommt nichts mehr.!!!
    Nach welchem § kann man die Simson mit welcher Schlüsselnummer(zahl) im Eu Ausland mit dem Führerschein AM fahren ?
    Andreas

    HS1 12 Volt 35/35 Watt, electronikzündung.4 Gang. Sr 50 /1 c

  • Rechtsverbindliche schriftliche Auskunft wird gern verweigert.
    Nach welchem § und welcher Schlüsselnummer, habe ich mal an den ADAC weitergeleitet.
    Bisher gab es aber in Polen bei Kontrollen nie Probleme.


    Sobald ich Antwort vom ADAC habe, meld ich mich wieder.


    Roland

  • Die letzten Posts stimmen uns ja ganz zuversichtlich! :)
    Ich bin auf jeden Fall gespannt, was der ADAC antwortet.
    Habe auch mal eine Mail an die schwedische Botschaft gesendet, mal schauen, was zurück kommt.

  • Moinsen,
    Antwort vom ADAC leider noch nicht bekommen.
    Aber ein Vater und Sohn Gespann ist schon mal durch Schweden gefahren, hat darüber auch ein Buch geschrieben:
    Kradblatt - Das kostenlose Motorradmagazin - Vater & Sohn mit 50er + 600er nach Schweden


    Auf meine Mailanfrage, wegen dem Führerschein und Kontrollen, kam die Antwort, dass es keine Probleme bei Kontrollen gab, da Simson und Führerschein in Deutschland zugelassen, bzw. ausgestellt worden waren.


    Wir waren gestern in Polen unterwegs und da habe ich die Gelegenheit genutzt, beim Polizeikommisariat in Küstrin nachzufragen.


    Die freundlichen Herren sagten mir, das wenn Fahrzeug in Deutschland zugelassen ist, so auch gekennzeichnet ( D Schild) der Führerschein auch ein deutscher ist, er in Europa so auch gültig ist.
    Anders ist es auch bei Internationalen Führerscheinen, welche in Deutschland ausgestellt werden auch nicht. Wenn man in dem Land, wo der Führerschein ausgestellt worden ist, die Fahrzeuge so fahren darf, dann gilt dies für ganz Europa, sagten sie. So hätten sie das gelernt und Änderungen dazu sei nicht bekannt.


    Meld mich sobald der ADAC eine Stellungnahme abgegeben hat.


    Gruß


    Roland

  • Wohne in Lund, Verkehrskontrollen sind hier eher selten. Mit dem Auto bin ich in 10 Jahren einmal als Beifahrer in eine Standardkontrolle geraten. Wenn man sich von den grösseren Strassen fernhält, sollte das kein Problem sein.


    Was genau sagt denn die Haftpflicht für die Schwalbe dazu?

    • Offizieller Beitrag

    Wohne in Lund, Verkehrskontrollen sind hier eher selten. Mit dem Auto bin ich in 10 Jahren einmal als Beifahrer in eine Standardkontrolle geraten. Wenn man sich von den grösseren Strassen fernhält, sollte das kein Problem sein.


    Ob das jetzt so hilfreich ist, sei mal dahingestellt. Die Frage ist ja, was passiert, wenn man dann doch mal in eine Kontrolle gerät - so selten die auch sein mögen.

  • Das muss wohl erst jemand ausprobieren :) Nein, keine Ahnung. Die zuständigen Behörden hatten, als es um die Zulassung ging, von Sondergenehmigung und Einigungsvertrag keine Ahnung. Vermutlich ist es so wie schon einige vermuteten. Kombination von Mopedführerschein und Schwalbe ausserhalb Deutschlands ist vermutlich nicht zulässig.

  • Oh je, Sorry, völlig verpeilt.


    Eine konkrete Aussage vom ADAC gab es nicht.
    Man verweist immer auf das Länderrecht, da das Mokick in Deutschland zugelassen ist und nach hiesigem Recht mit FS AM gefahren werden darf, würde das auch als Tourist im europäischem Ausland gültig sein.


    Genau versteifen wollte sich da keiner so richtig.
    Wir waren jetzt öfters in Polen unterwegs und auch viel kontrolliert worden, da gab es keine Probleme. Für die Polnische Polizei war wichtig, dass ein Länderzeichen am Mokick war ( D), Versicherung und Führerschein gültig.


    Sollte man sich also auf Länderrecht innerhalb der EU versteifen. Wir haben für unsere Simmen von der Versicherung extra den grünen Versicherungsschein geholt, da steht es dann mehrsprachig drauf, dass die Simson versichert ist.


    Roland

  • Also aus eigener Erfahrung kann ich aus Schweden berichten! Vorweg: Ich besitze den A1 Führerschein und hatte auch eine "grüne Karte" von der Versicherung dabei. Die Polizei in Schweden haben aber noch nie Probleme gemacht. Weder damals mit der Mofa, noch letztes Jahr mit der Schwalbe. Bei Verkehrskontrollen bin ich nie rausgezogen worden, jedoch schauen sie immer mit einem Lächeln die Gefährte an :) Ich bin vor den Reisen zum Entschluss gekommen, dass eigentlich der A1 von Nöten ist - unter uns: Die achten da nicht drauf (Wobei man natürlich auch an den falschen Polizisten geraten kann) ;)


    Viele
    Grüße
    Hüllebrülle | Till

    • Offizieller Beitrag

    Ich fasse zusammen: Du hast eh den nötigen Führerschein und bist auch nie in die Verlegenheit gekommen, ihn mal vorzeigen zu müssen. Das hilft in der Frage "Wie ist das nun mit Klasse M und was passiert, wenn ich wirklich rausgezogen werde?" natürlich gar nicht.

  • hilft in der Frage "Wie ist das nun mit Klasse M und was passiert, wenn ich wirklich rausgezogen werde?" natürlich gar nicht.



    Nur hat Simme87 auch nach Erfahrungen mit den Ordnungshütern in Schweden gefragt. Und dazu kann ich eben nur sagen, dass die auf Mopeds, vor allem Oldtimer und dann noch auf Deutschland, nicht besonders rumhacken. Sonst hätten sie mich ja mehrmals rausgezogen. Und in den letzten 26 Jahren sind wir auch noch mit dem Auto nie in eine Polizeikontrolle geraten.

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