Typ in ABE vom KBA (KR 51/2 N) passt nicht zum Fahrzeug (KR 51/1 F)

  • Hallo,


    das ist mein erster Post hier, bin Schwalben-Neuling.


    Ich hatte vor etwa zwei Wochen eine KR 51/1 von einem seriösen Verkäufer erworben.


    Mittlerweile bin ich allerdings etwas verwirrt bezügl. der FIN, die mich nach dem Vergleich der FIN-Liste zu einem Baujahr von 1984 führt und dem dazu nicht passenden Modell des Fahrzeugs, welches definitiv eine KR 51/1 ist:


    - Auspuff von hinten gesehen links
    - 3 Gang
    - Fußschaltung
    - Motor M53/1
    - reibungsgedämpfte Stoßdämpfer


    Die Schwalbe hat auch kein Typenschild mehr, nur noch eine in den Rahmen (unter der Sitzbank) eingeschlagene FIN, die wie gesagt ein Baujahr von 1984 ergibt. Somit müsste der Rahmen von einer KR 51/2 sein?


    Ist es möglich, dass das Fahrzeug einen Austauschrahmen bekommen hat?


    Wie gehe ich jetzt vor, um an eine ABE zu kommen, in der sowohl der korrekte Typ als auch die zum Rahmen passende FIN vermerkt ist?


    Kann man beim KBA mit diesem Anliegen anfragen und bekommt eine ABE ausgestellt in der das ganze so notiert ist:
    Typ: KR 51/1 F
    FIN: XXXXXXXXXX
    Baujahr: ? (Austauschrahmen von KR 51/2 Baujahr 1984)


    Vor allem wie soll ich das Baujahr ermitteln wenn der Rahmen nicht zum eigentlich Fahrzeug passt? Anhand der Motornummer habe ich es schon versucht, aber dazu gibt es ja scheinbar keine guten Daten.


    Ich hoffe ich habe jetzt nicht eine schon hundert mal geklärte Frage nochmals eröffnet.


    Danke für Eure Hilfe.


    Viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Moin herzberger
    Glückwunsch zur Schwalbe und willkommen im Nest.


    Die Frage wurde schon des öfteren gestellt,
    sie wird aber trotzdem gerne nochmal beantwortet.


    Höchstwahrscheinlich (ohne Bilder kann man nur mutmassen)
    hast Du einen Austauschrahmen.
    Diese wurden aus der laufenden Produktion der /2 Serie genommen
    und haben also auch diese FIN.
    Das KBA stellt die ABE leider nur nach der FIN aus und die ist eben /2.
    Du hast jetzt zwei Möglichkeiten:
    1. nimm die ABE für die /2, das fällt kaum auf.
    Für die meisten Streckenposten sind Schwalben alle gleich. ;)
    oder
    2. stell das Fahrzeug beim TÜV vor und lass Dir ne ABE für die /1 ausstellen
    Auf dieser steht dann allerdings: BetriebsErlaubnis erteilt in 2015.
    Damit fällt die Bestandschutzregelung und die zulässigen 60 km/h weg!


    LG Kai d:)

    • Offizieller Beitrag


    2. stell das Fahrzeug beim TÜV vor und lass Dir ne ABE für die /1 ausstellen
    Auf dieser steht dann allerdings: BetriebsErlaubnis erteilt in 2015.
    Damit fällt die Bestandschutzregelung und die zulässigen 60 km/h weg!


    Nein, eine Betriebserlaubnis über den TÜV zu bekommen ist der übliche Weg verloren gegangene Papiere zu bekommen. Das man die beim KBA bekommt ist nur bei Simson so.


    Das Fahrzeug ist ein 60km/h Fahrzeug, ist vor dem Stichtag 1992 in der DDR in den Verkehr gekommen und hat so eine ABE, die auch so zu erteilen ist. Die ABE gibt es ja schon so.


    Das mag dem Tüv-Prüfer verklickern könnte etwas schwieriger werden, aber SO ist das eindeutig in der FZV definiert. Was du da in die Hand bekommst ist ja eh nur die Datenbestätigung bzw. ein Auszug aus der ABE beim KBA, der TÜV denkt sich ja nix neues aus.


    MfG


    Tobias

  • Alles klar, vielen Dank schonmal!


    Option 1 von Kai erscheint mir vorerst am praktikabelsten...ich denke nur eher schon jetzt daran, dass ich gerne Papiere hätte, die komplett in Ordnung sind. Vor allem falls sie irgendwann mal wieder verkauft werden soll.


    Ist denn die ABE, wenn in ihr ein falscher Typ steht, ungültig und könnte somit auch ein Versicherungsproblem entstehen?


    Falls ich mich doch für die neue ABE vom TÜV entscheide: Wie läuft das ab? Ich fahre vorbei und erzähle dem Prüfer die Sachlage und er erkennt die Schwalbe als eine KR51/1 und die FIN als eine der KR51/2 und trägt das so ein? Und wird dann daraus auf wundersame Weise eine KR51/1 mit Baujahr 1984? Denn ein realistisches Baujahr müsste man ja durch den Zufallsgenerator bestimmen. Ich habe da noch Bedenken! ;)

    • Offizieller Beitrag

    Rossi


    Verstehe ich das richtig, wichtig ist der Tag der ersten Inbetriebnahme?
    Oder zählt auch das Baujahr? (Auch wenns in diesem Fall hier das falsche ist?)


    LG Kai


    Es zählt das Datum des in Verkehrs kommen, das ist ohne Brief bei zulassungsfreinen, also auch bei Simson in der Regel das Baujahr. Da die FIN ja aus 1984 ist...


    Bei Fahrzeugen mit Brief zählt das erste in Verkehr kommen die erste Anmeldung im Brief. Da wird es natürlich lästig mit Fahrzeugen die 20 jahre rumgestanden haben und noch nie angemeldet worden sind und damit noch nie in den Verkehr gekommen sind.


    Das Baujahr passt schon zur FIN, das hat man im Osten so gängig gemacht. Die Ersatzrahmen waren mit FINs aus laufender Produktion, da der Rahmen damit das Baujahr vorgibt, ist es jetzt eine KR51/1 aus dem Jahre 1984.


    MfG


    Tobias

  • Die Schwalbe hat auch kein Typenschild mehr, nur noch eine in den Rahmen (unter der Sitzbank) eingeschlagene FIN, die wie gesagt ein Baujahr von 1984 ergibt. Somit müsste der Rahmen von einer KR 51/2 sein?


    Ist es möglich, dass das Fahrzeug einen Austauschrahmen bekommen hat?


    Austauschrahmen aus dem Baujahr kannst Du recht einfach erkennen, sie haben die Halterungen für beide Motortypen (also /1 und /2) ...


    Gruss von Frank

  • Austauschrahmen aus dem Baujahr kannst Du recht einfach erkennen, sie haben die Halterungen für beide Motortypen (also /1 und /2) ...


    Also im Erkennen der beiden vorhandenen Halterungen tue ich mir etwas schwer. Weiß nicht genau woran ich das erkenne.


    Allerdings hat mich mittlerweile das KBA mit meinem Anliegen an die örtliche Zulassungsstelle verwiesen. Dort würde man mir den "Rahmentausch" dokumentieren. Mal sehen was dabei rauskommt. Ich habe der Zulassungsstelle erstmal mit der gleichen Schilderung eine Mail geschrieben, damit sie sich schon mal im stillen Kämmerchen damit befassen können und mich nicht direkt wegschicken weil es ihnen zu kompliziert erscheint.


    Gruß

  • Nur zur Info:
    Mittlerweile habe ich eine korrekte ABE. Der Ablauf war wie folgt:
    1. Zur DEKRA und ein Gutachten machen lassen. Das spielte sich allerdings nur am Rechner ab und es kam eine ABE aus dem Drucker. (32,50 Euro)
    2. Mit dieser ABE zur Zulassungsstelle und bestätigen lassen, dass es sich um ein zulassungsfreies Fahrzeug handelt. Dafür war wiederum nur das Bezahlen von diesmal 39,80 Euro nötig und ein Klebesiegel kam auf die ABE.


    => Nun ist sie eine KR51/1K mit Baujahr 1984 ;)

  • Ich hab mal ne kleine Frage. Passt zwar nicht ganz zum Thema, aber dann muss ich nicht extra ein neues Thema erstellen.


    Also ich hab mir nen M541 in meine KR51/2n gebaut. Hab jetzt in mehreren Foren recherchiert und rausgefunden, dass man eigentlich den M541 in der ABE eintragen lassen müsste.
    Hab jetzt einfach mal beim ortsansässigen TÜV angerufen und der Prüfer am Telefon erzählte was von ner Vollabnahme für 70 Euro, weil es ja so gesehen kein Gutachten für den Motor gäbe bla bla. Dann würde es neue Papiere geben. Aber dann verfällt doch die 60 km/h Regelung oder nicht? Er meinte ne, das bleibt erhalten?
    Glaube das aber nicht wirklich... Was ist nun richtig und wat soll ich machen? 12V Zündung müsste im Übrigen nicht nachträglich eingetragen werden sagte er?!

  • Die kr51/2n gab es ja nur mit 3 Gang.Andere /2 aber auch mit 4 Gang.
    Die Endgeschwindigkeit bleibt die gleiche. Die Abgaswerte bleiben die gleichen.Die Geräusche bleiben die gleichen. ICH sehe da keinen Grund für eine Vollabnahme!
    Und die Endüberstzung vom 3 und 4 Gang sind fast gleich. Der zweite Gang ist bei der 3 Gang etwas länger und der 3 in etwa dem der 4 Gang.
    Lasse mich aber gerne verbessern.Aber ich sehe keinen Grund für eine Vollabnahme"neu" und dann Umrüstung auf die aktuellen 45km/h! ?? Da dann Neuabnahme!
    Andreas

    HS1 12 Volt 35/35 Watt, electronikzündung.4 Gang. Sr 50 /1 c

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