Typenschein Nr. 759 KTA Dresden Kupplung SR4 Typen

  • Hallo zusammen



    Ich bin gerade dabei meinem in die Schweiz importierten 1974 SR4-2/1 Star und einen MKH/M1 zuzulassen. Die Behörde verlangt nun einen Nachweis der Stützlast der Anhängerkupplung.
    Diesen Nachweis kann ich nicht erbringen.
    Bei der Kupplung handelt es sich um die Bauart, welche im Buch "SIMSON VOGELSERIE" im Kapitel "Anhängerbetrieb" im Bild 34 "Kupplungseinrichtung für Hänger an den SR4-Typen" dargestellt ist. Auf der technischen Zeichnung erkenne ich die entsprechende Typenschein Nr. 759 vom KTA Dresden.
    Jetzt zu meiner Frage:
    Ist jemand im Besitz einer Kopie oder eines Scans der Typenscheins?
    Ist im Typenschein eine Stützlast vermerkt.
    Hat jemand ein anderes Dokument, welches die Stützlast der Kupplung an einem SR4-2/1 ausweist?



    Ich komme sonst beim Amt nicht weiter
    :?
    Danke für die Hilfe



    Swiss Star

  • Ich habe das KBA bereits angeschrieben. Leider habe ich noch keine Antwort erhalten.


    Die haben ja sicher auch nicht auf meine Anfrage gewartet. Fragen aus dem Ausland sind da bestimmt auch nicht ganz oben auf der Prioritätenliste.
    :(

  • Hat denn jemand eine SR4-2/1 ABE zur Hand, in der die Stützlast bei der Position 13 eingetragen ist?
    Ich habe bis jetzt nur den "Registrierschein für Kleinkrafträder". Da steht natürlich nichts zu dem Thema drin.

  • Hallo Daniel.


    In der DDR und nach der Wiedervereinigung auch in der BRD reicht dieser "Registrierschein für Kleinkrafträder" als Betriebserlaubnis aus. Das ist nur ein Auszug aus der kompletten ABE, die wie schon erwähnt im KBA-Keller in Flensburg oder Dresden liegt.


    In den KBA-Papieren zu meiner /2er Schwalbe steht unter Punkt 13 allerdings auch nur "-", es kann also auch gut sein, dass es gar keine Stützlast gibt.



    MfG


    Matze

    Stets dienstbereit, zu Ihrem Wohl, ist immer der Minol-Pirol!

  • Wenn mir das KBA eine ABE ausstellt, in welcher unter 13 ein "-" steht, habe ich ein Problem.
    In der Schweiz gibt es keine Kategorie für "Kleinkrafträder".
    mit den 50 ccm wäre der Star noch in der Klasse Motorfahrrad (Mofa). Der Kickstarter, die zwei Plätze und die 60 km/h katapultieren den Star aber in die Motorradklasse bis 125 ccm.
    Da schauen die Beamten dann halt genauer hin.
    Ich brauche also ein Schriftstück, welches die Tauglichkeit des Stars für den Anhängerbetrieb bescheinigt.
    Das Amt akzeptiert auch andere Dokumente als eine ABE, solange diese vom Amt als "glaubhaft" eingestuft werden.
    Das können auch Verkaufsprospekte o.ä. sein.



    Besten Dank für eure bisherigen Bemühungen



    Christoph

    • Offizieller Beitrag

    Hi,


    eine Anhängelast sollte in der neuen KBA-ABE drin stehen mit 60kg, aber keine Stützlast.


    In der originalen Betriebsanleitung des SR4-2/1 steht eine Anhängelast von 60kp drin, was ungefähr auch 60kg entspricht.


    Stützlast hat ist beim Mkh/Mx Anhänger 0kg laut Papieren, daher hat der SR4 auch keine Stüzlast.


    Nur der MKH/RB Anhänger hat eine Stützlast von 3-6kg, der past eh nicht an den SR4.


    MfG


    Tobias

  • Rossi, steht in deinen Anhängerpapieren direkt 0kg? Bei mir ist da auch nur ein "-" in den P<pieren von meinem M1. Anhängelast von 60kg steht auf jedenfall in den KBA-Papieren der Vögel drin.



    MfG


    Matze

    Stets dienstbereit, zu Ihrem Wohl, ist immer der Minol-Pirol!

    Einmal editiert, zuletzt von Simsonmatze ()

  • Danke für die Inputs

    Ich werde versuchen den Prüfer mit den 60 kp aus der Bedienungsanleitung zu beschwichtigen.
    Die ABE vom Anhänger habe ich. Mal schauen, ob er den "-" bei der Stützlast als 0 kg oder "keine Angabe" interpretiert.

    Grüsse Christoph

    • Offizieller Beitrag

    Was soll denn eine Stützlast überhaupt sein?
    Bei einem montierten Anhänger gibt es doch nur Zug- und Bremslast.
    Oder habe ich etwas überlesen?



    Stützlast ist die Kraft die oben auf die Kugel drückt. Das Gewicht wird auch dem Zugfahrzeug zugeschlagen.


    Hat Simson halt nicht, macht ja nix, dann muss der Anhänger immer so ausgefüllt werden, dass es keine Stützlast gibt.


    Siehe auch:


    St


    Ich frage mich gerade ob für Zweiräder eine Stützlast Pflicht ist, wenn nicht passt das ja mit der ABE und dem "-".


    MfG


    Tobias


    Nachtrag:


    http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__44.html


    Da steht, dass Krafträder weniger als 25kg Stützlast haben dürfen, hier wohl einfach gar keine. Der MKH hat auch keine Stützlast in den Papieren drin, damit passt das wieder. Er ist offiziell einfach so zu beladen, dass er austariert ist.

  • Steht im Buch von Erhard Werner nicht auch das Maximalgewicht, welches auf dem Gepäckträger transportiert werden darf? Vielleicht kann man das ja als Stützlast angeben, bzw. dem Amt vorlegen.


    Grüße,
    Schwalbenchris

    • Offizieller Beitrag

    Jupp, da steht 10kg max. Gewicht fürn Gepäckträger.
    Mehr würde ich da auch garnicht drauf haben wollen,
    mit meiner 12kg Werkzeugtasche fäng der Lenker immer schon das flattern an.
    Aber wie Tobias hier schon schrieb,
    hat es nach StVZO die 25kg max. Stützlast für Krafträder.

    LG Kai d:)

    • Offizieller Beitrag



    Ne, ich verstehe das so: Mindeststützlast 25kg, ausgenommen Krafträder, da nur Herstellervorgabe.


    MfG


    Tobias

    • Offizieller Beitrag

    Ja, da hast Du Recht, jetzt hab ichs auch gelesen ;).

    §44 sagt zur Stützlast: ..mindestens aber 25kg - ausschließlich Zweiräder - .. da gemäß Herstellervorgabe.

    Wenn man mit den erwähnten 4% rechnen will,
    sinds bei 60kg zul. Gesamtgewicht des Anhängers auch bloß 2,4kg Stützlast.
    Also im Grunde nüscht...

    LG Kai d:)

    • Offizieller Beitrag



    Auch wenn ich jetzt Klugscheisser bin, da steht 4% vom tatsächlichen Gesamtgewicht. Also wenn der Anhänger leer ist, ist es weniger, fast nix.


    MfG


    Tobias

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