Typenschild nicht mehr lesbar!

  • Ich habe meine S51 komplett pulverisieren lassen und dabei wurde leider auch das Typenschild mit pulverisiert. Nun hab ich versucht den Lack wieder zu entfernen wobei das Typenschild so in mitleidenschaft gezogen wurde das man jetzt nur noch die letzten drei Zahlen der Fahrgestellnr. erkennen kann. Ich habe aber noch ein Foto von dem Typenschild und der es pulverisiert hat weiß auch das da ein Typenschild war. Wie sieht es nun aus wenn mich die Bullen anhalten??? Die denken doch sicher das ich das Moped geklaut habe oder nicht??? Wisst ihr wie ich mich verhalten soll ohne leserlichem Typenschild?

    • Offizieller Beitrag

    Die FIN ist auch im Rahmen eingestanzt. Von daher können sich die Bullen auch auf den Kopf stellen und dir gar nix. Aber wenn du ein Typenschild dranhaben willst, bau halt einfach ein neues an. Neues Blanko-Schild besorgt, die Daten eingeprägt und fertig.


    MfG
    Ralf

  • Zitat


    Original von TALOON:
    die FIN ist neben den typenschild am steuerkof eingeschlagen. aber wenn da drüber gepulvert wurde, sieht es auch schlecht aus mit dem erkennen nehm ich an...


    besorge dir ein neues typenschild (ich könnte dir nur welche von der s51N besorgen--habe welche da liegen von ebay) und bau es an, erspart evtl. ärger...


    mfg



    oh wenn ich das gewusst hätte, hätteste mir eins nach suhl mitbringen können. oder du schickst es mir mit der bilder-cd. wie geht es der cd eigendlich?
    :)

  • Ich will ja nicht rumnörgeln, aber mit dem Selbsteinschlagen der Rahmennummer auf einem Blanko-Typenschild sollte man eher etwas zurückhaltend sein (oder aber es niemand wissen lassen). Ihr kennt doch die Geschichte mit der Seife ... :D

    • Offizieller Beitrag

    quatsch--das ist kein problem wenn du die nummer nimmst, die eh schon im rahmen eingeschlagen ist--wieso solltest du dann in den zwang mit der seife kommen?????????


    wir haben hier ja nicht über das einschlagen der telefonnummer gesprochen, obwohl ich darin unter bestimmten umständen keine probleme sehe. dieser staat (ich werde nur kurz politisch, versprochen) mit seinen teilweise extrem "sinnvollen" gesetzen schreit manchmal förmlich danach so beschissen zu werden wie er das mit den bürgern auch macht.


    mfg franz

  • 1. Laß die Daten einritzen, mach es ran und gut isses.
    2. Hatte einen KR 51-Rahmen entsorgt.... so´n Blechstück mit einer "merkwürdigen Zahl" und den Typenschein hab ich aufgehoben....ich glaub auch das Typenschild. :D
    :smokin: Könnte ja noch jemand brauchen...die Nummer war clean. :smokin:
    simking: Mein Typenschild sollte vorher abgemacht werden... die Schwachköpfe hatten es natürlich vergessen und durften den Ersatz bezahlen!

  • Hatte:rolleyes: vielleicht unnötiger Weise:rolleyes: die Herren beim TÜV einbezogen und - mit anderen Kleinigkeiten - das ganze abnehmen lassen. Brauchte nur glaubhaft machen, das der alte Rahmen unbrauchbar entsorgt wurde- vorzugsweise mit dem Blechteil auf dem die Nummer eingeschlagen war...;)
    :D Man kennt sich ja mitlerweile:))

  • soweit ich weiss, ist ein typenschild keine amtliche kennzeichnung.
    es muss nur bestimmte maße einhalten und bestimmte angaben zum fahrzeug angeben.


    es gibt ja blankotypenschilder zu kaufen. die sehen so aus:



    allerdings habe ich im netz nur diesen text gefunden. vielleicht wird ja jemand sclau draus :rolleyes:


    §59 Fabrikschilder, sonstige Schilder, Fahrzeug-Identifizierungsnummer


    (1) An allen Kraftfahrzeugen und Anhängern muß an zugänglicher Stelle am vorderen Teil der rechten Seite gut lesbar und dauerhaft ein Fabrikschild mit folgenden Angaben angebracht sein:


    Hersteller des Fahrzeugs;


    Fahrzeugtyp;


    Baujahr (nicht bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen);


    Fahrzeug-Identifizierungsnummer;


    zulässiges Gesamtgewicht;


    zulässige Achslasten (nicht bei Krafträdern).


    Dies gilt nicht für die in § 53 Abs. 7 bezeichneten Anhänger.


    (1a) Abweichend von Absatz 1 ist an Personenkraftwagen, Kraftomnibussen, Lastkraftwagen und Sattelzugmaschinen mit mindestens vier Rädern und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h sowie ihren Anhängern zur Güterbeförderung ein Schild gemäß den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bedingungen anzubringen; an anderen Fahrzeugen - ausgenommen Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3 - darf das Schild angebracht sein.


    (1b) Abweichend von Absatz 1 ist an Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 ein Schild entsprechend den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen anzubringen.


    (2) Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer nach der Norm DIN ISO 3779, Ausgabe Februar 1977, oder nach der Richtlinie 76/114/EWG des Rates vom 18. Dezember 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Schilder, vorgeschriebene Angaben, deren Lage und Anbringungsart an Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. EG Nr. L 24 S. 1), geändert durch die Richtlinie 78/507/EWG der Kommission vom 19. Mai 1978 (ABl. EG Nr. L 155 S. 31), muß 17 Stellen haben; andere Fahrzeug-Identifizierungsnummern dürfen nicht mehr als 14 Stellen haben. Sie muß unbeschadet des Absatzes 1 an zugänglicher Stelle am vorderen Teil der rechten Seite des Fahrzeugs gut lesbar am Rahmen oder an einem ihn ersetzenden Teil eingeschlagen oder eingeprägt sein. Wird nach dem Austausch des Rahmens oder des ihn ersetzenden Teils der ausgebaute Rahmen oder Teil wieder verwendet, so ist


    die eingeschlagene oder eingeprägte Fahrzeug-Identifizierungsnummer dauerhaft so zu durchkreuzen, daß sie lesbar bleibt,


    die Fahrzeug-Identifizierungsnummer des Fahrzeugs, an dem der Rahmen oder Teil wieder verwendet wird, neben der durchkreuzten Nummer einzuschlagen oder einzuprägen und


    die durchgekreuzte Nummer der Zulassungsstelle zum Vermerk auf dem Brief und der Karteikarte des Fahrzeugs zu melden, an dem der Rahmen oder Teil wieder verwendet wird.


    Satz 3 Nr. 3 ist entsprechend anzuwenden, wenn nach dem Austausch die Fahrzeug-Identifizierungsnummer in einen Rahmen oder einen ihn ersetzenden Teil eingeschlagen oder eingeprägt wird, der noch keine Fahrzeug-Identifizierungsnummer trägt.


    (3) Ist eine Fahrzeug-Identifizierungsnummer nicht vorhanden oder läßt sie sich nicht mit Sicherheit feststellen, so kann die Zulassungsstelle eine Nummer zuteilen. Absatz 2 gilt für diese Nummer entsprechend.




    gruß


    philipp

  • Vor allem den letzten Punkt finde ich interessant!


    (3)
    "Ist eine Fahrzeug-Identifizierungsnummer nicht vorhanden oder läßt sie sich nicht mit Sicherheit feststellen, so kann die Zulassungsstelle eine Nummer zuteilen."


    Soll das heißen, dass man, wenn man ein Fahrzeug ohne FIN eine Nummer bei der Zulassungstelle beantragen kann? Das wäre z.B. für ein Duo ohne Papiere und FIN-Schild interessant.


    Gruß Alfred

  • Also, wir funktioniert pulverisiern:
    1. Die zu pulverisierenden Teile werden zu erst phosvorisiert und das führt zu...
    2. Nun wird auf diese Phosvorschicht das Pulver aufgesprüht was zu diesem Zeitpunkt noch nicht die eigentliche Farbe erkennen lässt und nun kommt ...
    3. Nach dem das Pulver auftragen wurde, wird das Teil in den Ofen gegeben wo das Pulver eingebrannt wird.


    Nach diesem Vorgang ist das Pulverisieren abgeschlossen.


    Wichtig: Teile die keine großen Hitze standhalten können (z.B. alle Plastikteile aber auch die Felgen) sind natürlich absolut ungeeignet.


    Noch etwas: Die Teile müssen vor dem Pulverisieren restlos von ihrem alten Lack befreit worden sein. (am besten Sandstrahlen)



    P.S: Sorry für evtl. Rechtschreibfehler aber ich habe es besonders eilig gehabt!:))

  • Originale Typenschilder kannste Dir zuschicken lassen. Gosling, Schellerhoff und wie die alle heißen...
    Sind oft nur kleine Detailfehler statt KR51/2L dann KR51/2E.
    Kannste mit Geschicke korrigieren.
    Am kaputten Rahmen hatte ich ein 0-8-15-Typenschid(mit TÜVsegen) anbauen dürfen. Es mußten nur die nötigen Daten eingeritzt sein(Hersteller Typ BJ: u.s.w).
    Da ich damals nicht wußte wo die Originalen hingehören....hab ich´s unter dem Sitz - mittig beim Sitzträger(zwischen Tank und AHK-Befestigung) angenietet.
    Das Typenschild ist nur zur Info. Muß nicht original sein- nur informativ.
    Mit Einritzen der Deaten durften die Dumpfbacken ca. 11€ berappen.

  • Das Typenschild selbst interesiert irgendwie keinen.
    In meiner ABE steht: "Ort der Anbringung der FG-Nr.: Sitzträger, unter Sitzbank"
    und bevor ein Bulle die Fahrgestellnummer kontrolliert, wird er wohl dienstbeflissen und exakt, wie der Hüter des Gesetzes wohl von Hause aus ist, erst mal in der Betriebserlaubniss nachsehen, wo die Nummer zu finden ist. :D
    Hauptsache diese Nummer ist nicht übermalt.

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