Hallo Leute,
wie ist das eigentlich wenn ich nen 3 Gang-Motor z.B. in eine KR 51/2 L einbauen möchte. Erlischt da die ABE? Wenn ich nun ein Möp ohne Papiere hätte, könnte ich ja keine neuen mehr beantragen, da die L ja nur mit 4 Gang-Getriebe ausgeliefert wurde und bei der KBA gibts die ABE nur wenn das Moped original ist. Wie verhält sich das denn beim Umbau von E-Zündung auf U-Zündung? Meine zweite KR 51/2 ist vom Rahmen her ein L-Model, hat aber ne U-Zündung, ist jetzt also ein E-Model.
Allzeits gute Fahrt!
Gruss Moe