Umbau von 4 auf 3 Gang

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Leute,


    wie ist das eigentlich wenn ich nen 3 Gang-Motor z.B. in eine KR 51/2 L einbauen möchte. Erlischt da die ABE? Wenn ich nun ein Möp ohne Papiere hätte, könnte ich ja keine neuen mehr beantragen, da die L ja nur mit 4 Gang-Getriebe ausgeliefert wurde und bei der KBA gibts die ABE nur wenn das Moped original ist. Wie verhält sich das denn beim Umbau von E-Zündung auf U-Zündung? Meine zweite KR 51/2 ist vom Rahmen her ein L-Model, hat aber ne U-Zündung, ist jetzt also ein E-Model.


    Allzeits gute Fahrt!


    Gruss Moe:smokin:

  • Normalerweise muß das eingetragen werden. Das Problem hierbei ist tatsächlich, daß die alte ABE nur für alte Originalfahrzeuge gilt. Wenn etwas geändert wird, kann es passieren, daß dir dann nur eine Einzelbetriebserlaubnis nach neuem Recht (45 km/h) erteilt wird. Da wärst du dann angeschissen. Wenn man aber mit dem TÜV-Sachverständigen vor dem Umbau alles bespricht und abstimmt, dann erteilt der in der Regel auch seine Zustimmung im Gutachten. Die Zulassungsstelle trägt das dann meist ohne weitere Nachfrage in die Betriebserlaubnis ein (das kostet aber alles Geld).


    Aber in der Praxis interessiert das da draußen eigentlich niemand, ob Drei- oder Vierganggetriebe (solange du nicht mit 70km/h geblitzt wirst oder kein verschuldeter Unfall passiert und das Moped hinterher von einem Gutachter zerpflückt wird). Wo kein Kläger, da kein Richter!

  • Warum willst du denn den 3 Gang reinmachen? Also ich bin am Berg froh, dass ich eine größere Auswahl von Gängen habe. :rolleyes:

    dängdiggedängdäng *KLICK* näääääähäääääääääääähhhn *KLICK* näääääääääääääääähhhn *KLICK* näääääääääääääääähhhn *KLICK* näääääääääääääääähhhn ...

  • schau mal in thema technische Änderungen nach da wurde mal gepostet was man alles darf und was nicht (schöne Liste) :smokin:
    Hier der Link
    technische änderungen


    hat Tilman mal gepostet


    ps. die Jungs in Grün interessiert das garantiert nicht wieviele Gänge du hast. Zumal in den neuen Abe`s vom KBA steht keine Gangzahl sonder nur die Motorenart zb.M 541/4 drin und damit können die eh nichts anfangen :D

    • Offizieller Beitrag

    @ All,


    Danke erstmal, ihr wart mir eine große Hilfe, damit sind jetzt alle Unklarheiten besetigt. Wenn das nicht zum Erlöschen der ABE führt bin ich ja zufrieden.


    WhiteRider, ja eben gerade weil da drin steht M 541 KFR, wenn Du so´ne Knalltüte hast die auch nur ein bisschen Ahnung von den Mopeds hat, dann wird der merken das es ein 4-Gang-Getriebe sein muss. Sonst würde ja M 531 KFR drin stehen.


    @ Lunikoff, ich weiss das der 4 Gang-Motor besser ist, aber ich wohne eh in einer Stadt in der es keine Berge gibt, und das war nur als Übergangslösung gedacht. Der M 541 muss zur Regeneration, und da muss ich noch ein wenig sparen...;(.


    Allzeits gute Fahrt!


    Gruss und Dank Moe:smokin:

  • Ihr schreibt aber auch ein Mist!


    von Moe ((Wenn ich nun ein Möp ohne Papiere hätte, könnte ich ja keine neuen mehr beantragen, da die L ja nur mit 4 Gang-Getriebe ausgeliefert wurde und bei der KBA gibts die ABE nur wenn das Moped original ist.))



    1 Lasse dir deine Papiere mach der Typbezeichnung (steht auf der Plakette) ausstellen. Das es keine Missverstände mit FC-Grün gib, es sollte schon zu den Papieren passen. Dazu nehme dir die Datenblätter zur Hand (sind meist in Simsonbücher drin) und trage alle Daten die zum Originaltyp gehören in den ABE-Antrag.


    Wenn kein genauer Typ auf der Plakette steht oder keine Plakette vorhanden ist. Kannst dir dein Wunschtyp draus machen. Bleibe aber bei Kr51-1xx bzw. Kr51-2xx


    2. Es gab zu DDR-Zeiten Umbaulisten (in DDR-Simsonbüchern), die heut auch ihre Gültigkeit haben. z.B. E-Zündung zulässig, 3 oder 4 Gang usw.
    und es ist quatsch und nicht erforderlich da irgendwas umtragen zu lassen.



    Das gleiche gellt auch für andere Simson, wie S50, S51, S70, Sr4xx, Sr50, Sr80, DUO, was in der Liste steht ist verbaubar, vorausgesetzt es sind Simsonteile.
    Bei der S50 darf sogar die andere Motorbauform verwendet werden.
    Beim DUO 4-1 darf (eigentlich) kein Kupplungsmotor verwändet werden.
    Es ist sogar unter bestimmten Voraussetzungen möglich z.B. einen S51 Lenker an Schwalbe, Habicht, Spatz und Star zu verbauen. Aber dieses würde ich aber eintragen lassen um Missverstände zu vermeiden.

    Berlin hat nach 18 Jahren wieder eine Grenze!! Es lebe die EU

  • Umbauten kann man natürlich viele machen. Und einige davon sind auch erlaubt.
    Solche Veränderungen müssen jedoch trotzdem in die Betriebserlaubnis eingetragen werden. Wenn das der eine oder andere nicht kennt oder macht oder wenn der Dorfbulle in Hinterkleinkleckersdorf meinetwegen auch nicht danach fragt, hat das noch lange keine Allgemeingültigkeit. Wenn das Fahrzeug von den Angaben in der ABE (Das ist ein dicker Aktenordner, der beim KBA in Flensburg bzw. im KTA-Archiv Dresden hinterlegt ist und nicht die kleine Pappkarte als Auszug davon) abweicht, muß eine neue Einzelbetriebserlaubnis mit dieser Eintragung erteilt werden.

    • Offizieller Beitrag

    Dummschwätzer


    Damit hast du natürlich vollkommen recht.


    Es ist aber wohl so (und deshalb stehts ja auch in den Simsonbüchern drin), dass man bestimmte Umbauten ohne irgendeinen Eintrag vornehmen kann. Dazu gehört meines Wissens der Umbau von Zündanlagen und auch der Umbau der Getriebe. Da müsste in irgendeiner Form durch die "große" ABE mit abgedeckt sein.


    Ich kenne diese umfangreichen Unterlagen nicht, würde mir aber im Zweifelsfall die Seite aus dem Simson Ratgeber kopieren und bei den Fahrzeugpapieren mitführen. Es dürfte dann Aufgabe des Polizeibeamten sein, die Ermittlungen zu führen und die Zulässigkeit des Umbaus zu prüfen. Das kann dann bei völlig verblödeten Herren mit schwarzer Robe immer noch mächtig Ärger führen (haben wir ja in einer anderen Angelegenheit hier lesen dürfen), normalerweise sollten solche Ermittlungen aber im Sand verlaufen, weils halt erlaubte und nicht eintragungspflichtige Umbauten sind. Leider steht die ABE nicht der Allgemeinheit in Form einer Homepage zur Verfügung, sonst könnte man das mal genau nachlesen.

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