Umbau S51E/4 auf S51E - Rechtliche Frage...

  • Hallo zusammen,


    ich habe jetzt endlich meinen Umbau von S51E/4 auf S51E fertiggestellt.
    gemacht wurde folgendes:


    1. Zündung von Unterbrecher auf Elektronik umgebaut.
    2. Scheinwerfer demensprechend von 25W auf 35W umgebaut.
    3. Blinker nachgerüstet.


    Ich habe alles fachmännisch gemacht (bin selbst Elektroniker ). Blinkergläser mit E-Zeichen, alles Originalteile aus DDR-Produktion. Sogar die Kabelfarben habe ich exakt eingehalten, funktioniert alles bestens.


    Jetzt kommt aber die rechtliche Frage... ich habe mich damals vor dem Umbau natürlich informiert ob das möglich ist. Im Buch steht ja das diese Sachen nachgerüstet werden dürfen. Andere Quellen haben mir das auch bestätigt. Nun habe ich aber letztens nochmals recherchiert und die Info gefunden, das dies nur nach DDR-Recht gilt. Ich aber nun das ganze bei TÜV oder DEKRA in den Fahrzeugschein eintragen lassen muss... Stimmt das ?! Oder kann ich einfach beim KBA ne neue ABE für ne S51E beantragen ? Bei mir steht auf dem Typschild nur S51, ohne Zusatz....


    Einfach auf gut Glück fahren möchte ich nicht. Das soll rechtlich schon alles wasserdicht sein.


    Vielen Dank schonmal und einen schönen Feiertag,


    Gruß

  • 1. Zündung von Unterbrecher auf Elektronik umgebaut.


    Harmlos (solange sie dadurch nicht schneller wird)


    2. Scheinwerfer demensprechend von 25W auf 35W umgebaut.


    Unproblematisch, wenn Du eine geprüfte Glühlampe nimmst und die Fassung im Scheinwerfer nicht ändern musst.


    3. Blinker nachgerüstet.


    Unproblematisch, wenn Du ECE geprüfte Blinker nimmts (z.B. originale mit E15) und sie so anbaust, wie in der ABE vom Schwestermodell vorgesehen.


    Wenn Du das so ausgeführt hast, sind die Dinge nicht eintragungspflichtig.


    Gruss von Frank

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