Woher Unbedenklichkeitsbescheinigung? Keine Simson

  • Hallo Leute,


    wie bereits berichtet, habe ich mir eine Yamaha Bop ohne Papiere zugelegt. Die Papiere bekomme ich lt. Yamaha von einem authorisierten Yamahahändler. Dem muss ich aber eine Unbedenklichkeitsbescheinigung mitgeben.


    Das KBA habe ich schon am Montag angeschrieben, aber noch keine Antwort bekommen. Telefonnummer finde ich auch nicht. Die Frage ist, ob ich so einen Wisch überhaupt vom KBA bekommen kann. Auf deren Website finde ich keinen Hinweis darauf.


    Woher bekomme ich diese Bescheinigung???

    • Offizieller Beitrag

    Ich nehm alles zurück... Zuständig scheint die Zulassungsstelle zu sein, wenn ich diverse Google-Treffer richtig interpretiere... Wobei natürlich die Zulassungsstelle mit 50ern nix am Hut hat... Hach, wir warten mal auf jemanden, der sich auskennt... :roll:


    Edith hat jetzt 'n bissl was gelesen und kommt zum Schluss, dass diese Bescheinigung wahlweise von Polizei, Zulassungsstelle oder auch KBA ausgestellt werden kann. Hatte ich also doch Recht... :wink:


    MfG
    Ralf

  • Gerade eben ist nun doch die Antwort des KBA eingetrudelt:


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    leider sehe ich mich nicht in der Lage, Ihnen die benötigte (Ersatz) Betriebserlaubnis zuzusenden. Das Kraftfahrt-Bundesamt ist für die Ausfertigung nicht zuständig.


    Zu Ihrer Information teile ich Ihnen Folgendes mit:


    Ein Ersatzstück für die verlorene Ablichtung (oder Abdruck) der ABE kann nur der Inhaber der ABE (Hersteller oder Alleinvertriebsberechtigter) unter bestimmten Bedingungen ausfertigen. Sie wollen sich daher an den Hersteller oder Vertriebsberechtigten wenden. Diesem ist eine Bescheinigung der für Ihren Wohnsitz zuständigen Zulassungsbehörde vorzulegen, dass nach den Unterlagen dieser Zulassungsbehörde der Betrieb des Fahrzeuges weder wegen technischer Mängel verboten noch die Betriebserlaubnis eingezogen worden ist. Es genügt auch die Bestätigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr, dass das vorgeführte Fahrzeug noch dem genehmigten Typ entspricht.


    Sollte der Hersteller oder Vertriebsberechtigte keine Unterlagen mehr besitzen und deshalb ein Ersatzstück nicht anfertigen können, bedarf es zur Inverkehrnahme des Fahrzeugs einer Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen. Das Gutachten ist der Zulassungsbehörde vorzulegen, die darauf "Betriebserlaubnis erteilt" vermerkt (§18 Abs. 5 StVZO).


    Bitte wenden Sie sich an den Hersteller des Fahrzeugs oder an Ihre Zulassungsbehörde, die Ihnen die weiteren Voraussetzungen für die Erstellung einer neuen oder Ersatz-Betriebserlaubnis mitteilen werden.
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    Schade, dass neue Papiere nicht so unkompliziert zu bekommen sind, wie bei Simsons :cry: Noch ein Grund mehr bei Simson zu bleiben. Yamaha stellt wenigstens neue Papiere aus. Das wird aber auch so um die 50 Euro kosten + 10 Euro für die Zulassungsstelle. Bei anderen Herstellern geht´s zum Tüv und man ist schnell mal 100 Euro los. Unschön!


    Ich versuch´s trotzdem mal zuerst bei den Herren in grün. Vielleicht habe ich ja Glück.

  • Du brauchst ja auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.


    D hast bestimmt nach Papieren gefragt.


    Die Unbedenklichkeitsbescheinigung hat früher das KBA ausgestellt müßte aber sein der Zusammenlegung der KBA Datenbanken mit denen der Zulassungsstellen auch in ner Zulassungsstelle zu bekommen sein.


    Das ist nur eine Bescheinigung dass das Teil nicht geklaut wurde.


    Also ab zur nächsten Zulassungsstelle. Die Helfen dir weiter.


    Die Polizei kann zwar auch schauen wird sich aber hüten dir irgendwas auszustellen :D

  • Du gehst mit der FIN und den Daten zur Polizei. Die überprüfen die FIN und stellen dir diese Unbedenklichkeitsbescheinigung aus.
    Dann ab zur Yamahavertretung. Die Beantragen die neuen Papiere.
    So war es auf jeden Fall bei meiner Honda.


    Gruß Sven

    Simson heißt das kleine Wunder...fährt bergauf wie andere runter ;)

    • Offizieller Beitrag

    Ahoi!


    Ich meine davon gehört zu haben, das ein richtiger Kaufvertrag ausreichend wäre (Unbedenklichkeitsbescheinigungen gibts wohl beim KBA nicht mehr). Mit dem Kaufvertrag mal bei der Zulassungsstelle anklopfen. Wichtig ist, das der Verkäufer versichert, das ihm das Moped gehört und das die Papiere verloren sind. Geh mal im MZ-Forum stöbern, da tauchen solche Fragen öfters auf.


    Gruß Moe

  • Die Unbedenklichkeitsbescheinigung gibts nach wie vor und imho bei der Zulassungsstelle.


    Wenn du ein neues Auto zuläßt brauchste keine mehr. Die holt sich der Sachbearbeiter direkt aus dem PC von der KBA Datenbank.


    Also müßte fürs Moped der Sachbearbeiter das teil auch ausdrucken können

  • Da hat sich aber was geändert... was wei´ich ... vielleicht jetzt nen Live Webcam Direktlink ins KBA :D


    Früher mußtest du dir deine Unbedenklichkeitsbescheinigung beim KBA bestellen. War dann auch nur ne gewisse Zeit gültig.


    Jetzt machts die Zulassungsstelle im PC. :D


    Ob die dafür jetzt nen neues Internetfeature brauchen.... keine Ahnung. Jedenfalls gig das früher nicht :D

  • Zitat von Prof

    Da 50er aber nicht zugelassen werden, dürfte es auf der Zulassungsstelle schon daran scheitern


    Hallo Ralf,


    zuständig für die Bestätigung ist die örtliche Zulassungsstelle, sie muss bestätigen, daß der verlorene Abdruck der ABE (bzw. heute die Datenbestätigung) nicht aufgrund technischer Mängel o.ä. eingezogen wurde. Alle weiteren Erkundungen sind Ermessenssache der Zulassungstelle.


    Mit dieser Bestätigung darf der Hersteller dann einen neuen ABE Abdruck ausstellen.


    Eine KBA Abfrage war in diesem Punkt noch nie möglich, da zulassungsfreie Fahrzeuge dort nicht registriert werden. Es wäre lediglich eine Abfrage möglich, ob das Fahrzeug gestohlen ist. Darum geht es aber streng nach den Regeln bei Ausstellung von Ersatzabdrucken nicht ;)


    Das Verfahren an sich ist jedenfalls ziemlich quatschig, und auch uralt (50er Jahre).


    Gruss von Frank

  • Ich weiß von einem altgedienten Polizisten, der sich so eine Unbedenklichkeitsbescheinigung selbst besorgt hat. Natürlich nicht von der örtlichen Zulassungsstelle, sondern von seinen Kollegen vom Dienst.


    Ein anderer Polizist am Anfang seiner Laufbahn, hatte vor dem Verkauf seiner Schwalbe einen Blick in die Datenbank geworfen, es dann aber nicht schriftlich belegen und die Sauberkeit des Vogels ( :D ) nur mündlich versichern können.


    Normale Anfragen habe ich schon oft beantwortet bekommen, um schriftliche Belege dafür habe ich nie gebeten. Ich denke, man kann sie bekommen. Das ist dann aber eher die Ausnahme von der Regel.


    Gruß
    Al

  • Bin mit diesem Wisch hier heute zur Polizei:


    http://www.zweirad-union-mopeds.de/daten/bescheinigung.pdf


    Der Polizist wusste anfangs überhaupt nicht, von was ich spreche. Nachdem ich mich aber nicht so leicht abwimmeln lassen wollte, hat der freundliche Polizist seinen Vorgesetzten gefragt, der das wohl schon öfter ausgestellt hatte. Der Vorgesetzte wusste jedenfalls bescheid. Erste Adresse dafür ist nun wohl tatsächlich die Zulassungsstelle. Leider ist das auch bei der Polizei nicht (mehr?) kostenlos. 8 Euro würden Sie dafür haben wollen. Geht eigentlich.


    Der größte Zweiradhändler in der Stadt kann auch die Papiere besorgen. Kostet 50 Euro und dauert 14 Tage. Habe dort in der Werkstatt aber einen Tip bekommen, dass man auch beim tüv ganz schnell und vor allem billig (!?!) zu neuen Papieren kommen kann. Gleich zum Tüv gefahren und nachgefragt. Geht, kostet aber 70 Euro.


    Nun kenne ich einen, der in einer großen Motorradwerkstatt arbeitet. Habe ihn heute auch besucht und er hat mir angeboten, dass er mal den Tüvheini der bei ihnen in der Werkstatt täglich ist belabern wird. Wenn´s gut geht, werde ich die Papiere über die Werkstatt für ca. 15 Euro bekommen können :D


    Geht doch! Alles ganz easy!

  • Vom TÜV bekommste höchsten ne Einzelbetriebserlaubnis bzw das Gutachten dafür.


    Eigentlich mußte damit dann ncoh zur Zualassungsstelle die ein "Betriebserlaubnis erteilt " drunter setzt

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