Hallo,
ich hatte letzte Woche leider einen Unfall. Ein Kind ist mir vor die Schwalbe gerannt. Es war dunkel und hatte geregnet. Konnte es leider nicht rechtzeitig sehen und es kam, trotz Vollbremsung und Ausweichen, zum Zusammenstoß (es waren auch höchstens 5-7 Meter). Kind ist umgefallen und ich bin gestürzt (Haben uns beide glücklicherweise nur leicht verletzt. Ich mich seltsamer Weise mehr als das Kind).
Glücklicherweise ist dem Kind (acht Jahre) nichts ernsthaftes passiert. Habe auch noch einmal mit dem Vater telefoniert - Alles ok meinte er.Ich habe dennoch die Polizei gerufen, da die Kinder (es waren noch zwei weitere Kinder im selben Alter in der Nähe - Eltern leider nicht) stark schockiert waren und ich sie keinesfalls alleine nach hause gehen lassen wollte. Polizei kam, nahm alles auf und meinte, dass sie Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung einreichen müssen, die allerdings meistens eingestellt wird. Dies müssen sie immer machen wenn Kinder angefahren werden - auch wenn der Unfall nicht zu verhindern war. Ist für mich auch OK (habe selber Kinder und weiß, wie schnell sowas passieren könnte.)
Nun meinte der Polizist auch, dass ich den Schaden der Haftpflicht der Eltern geben könnte und sie das bezahlen. Ist das korrekt?
Ich mag den Vater nicht mit dem Kram belasten, wenn das so nicht stimmt.
Ist etwas Blech verbogen und es sind ein paar Kratzer mehr hineingekommen und der Blinker ist kaputt (ok der kostet auch nur 5€ die habe ich noch).
Wenn er keine Versicherung hat oder diese eh nicht bezahlen würde würde ich halt das so lassen . Also reines Interesse.