Unfall mit Schwalbe kr51/2 L

  • Hallo,
    Ich hatte vor wenigen Tagen einen Unfall mit meiner Schwalbe.
    Ich war auf einem Feldweg unterwegs mit ca. 50Km/h und von links kam ein Transporter aus einer Hofeinfahrt. Der Fahrer hat mich übersehen und ich bin ungebremst in seine beifahrertür reingefahren...die Schwalbe ist natürlich schrott :( mir gehts es aber schon besser.
    Daher meine Frage:
    Die Schwalbe habe ich bei ebay gekauft, habe sie dann neu lackiert und viele neue Teile angebaut.
    Jetzt muss natürlich geguckt werden, wie viel Geld ich von der Gegnerischen versicherung bekomme....sollte ich ein gutachten machen lassen, oder kommt ein Gutachter um sich die Schwalbe anzugucken....der Wert ist ja nunmal gestiegen nach der neuen lackierung und nach den ganzen anderen Teilen die verbaut waren es hat ja auch alles funktioniert (Elektronik usw.)


    Danke im vorraus
    lexuslx

  • Wenn die Schuldfrage eindeutig ist, solltest Du sicherlich einen Gutachter beauftragen. Die gegnerische Versicherung wird Dir keinen ins Haus schicken. Du unterschreibst eine Abtrittserklärung und brauchst nichts bezahlen. Ob sich allerdings der Wert durch eine neue Lackierung erhöht kann ich nicht beurteilen. Sicher ist es nicht nachteilig Rechnungen, Quittungen von Teilen etc. vorweisen zu können.
    Was ist denn alles defekt?

    Liegt des Bauern Uhr im Mist, weiß er nicht, wie spät es ist.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn die Schuldfrage eindeutig ist, solltest Du sicherlich einen Gutachter beauftragen. Die gegnerische Versicherung wird Dir keinen ins Haus schicken.


    Bei mir hat sie das bisher immer getan (1x Schwalbe, 1x Auto); wie sollte sie auch sonst den Schadenswert ermitteln? Einen eigenen (Gegen-)Gutachter würde ich erst einschalten, wenn mir das Ergebnis des ersten Gutachtens zu niedrig erscheint. Haben wir aber alles auch schon ein paar mal durchgekaut. Die Suchfunktion ("Gutachter", "Unfall" o.ä.) sollte dir da mit weiteren Hinweisen behilflich sein.


    Wenn du dir unsicher übers weitere Verfahren bist, kannst du die gegnerische Versicherung auch einfach kontaktieren und nachfragen, wie sie sich das so vorstellen und was bisher in die Wege geleitet wurde. Je nach Versicherung kann da ein wenig Drängelei nicht schaden, wenn die nicht aus dem Quark kommen. Und wenn sie sich völlig querstellen, hilft ein Anwalt, der auch für die Durchsetzung weiterer Ansprüche (Schmerzensgeld, Nutzungsausfall, Ersatz von Klamotten und Helm, etc.) hilfreich sein kann.


    Beste Grüße
    Ralf

    Disclaimer: Beiträge können Ironie und unsichtbare Smileys enthalten.

  • Du musst unbedingt einen eigenen Gutachter beauftragen! Besorg Dir einen, der auf Liebhaberfahrzeuge und am besten auch auf Zweiräder spezialisiert ist. Es kann sein, dass die Versicherung des Unfallverursacher einen eigenen Gutachter beauftragt, welcher den Wert des Fahrzeuges höchstwahrscheinlich geringer schätzen wird, Du musst als Geschädigter das Gegengutachten jedoch nicht berücksichtigen. Entscheidend ist der Fahrzeugwert, der von Deinem Gutachter geschätzt wird!

  • Bei mir hat sie das bisher immer getan (1x Schwalbe, 1x Auto); wie sollte sie auch sonst den Schadenswert ermitteln? Einen eigenen (Gegen-)Gutachter würde ich erst einschalten, wenn mir das Ergebnis des ersten Gutachtens zu niedrig erscheint.



    Diese Verfahrensweise ist mir vollkomen unbekannt!


    Ich hatte bisher 2 unverschuldete Unfälle und habe immer den Gutachter selbst gewählt. Warum sollte ich mir auch einen parteiischen Gutachter gefallen lassen? Ich kenne das nur wenn die Versicherunge Zweifel an der Version des eigenen Gutachters hat.

    Liegt des Bauern Uhr im Mist, weiß er nicht, wie spät es ist.

  • Die Versicherung ist nur berechtigt, für die fiktive Schadensabrechnung ein Gutachten zu fordern, wenn der Schaden über 750,00 Euro liegt. Davor reicht ein Kostenvoranschlag. Das Gutachten hat den Vorteil, dass eine etwaige Wertminderung durch das Unfallereignis berechnet würde, wobei es unwahrscheinlich ist, dass ein Gutachter so einer "alten" Maschine noch einen Wertverlust trotz fachmännischer Reparatur zubilligt.


    Im Hinblick auf diese 750,00 € Grenze ist es möglicherweise zweckmäßig, zunächst einen Kostenvoranschlag von einer Werkstatt einzuholen und nur, falls dieser höher ausfällt, noch einen Gutachter zu beauftragen, da anderenfalls die Gefahr besteht, dass die Versicherung sich weigert, die Kosten des Gutachters auszugleichen.


    Wenn die Schwalbe irreversibel beschädigt ist, wirst Du indes nicht um den Gutachter herum kommen, der in dem Fall den Wiederbeschaffungswert eines solchen Vehikels in Deiner Region und den Restwert der Unfallschwalbe ermittelt. Die Versicherung muss dann Wiederbeschaffungswert netto abzüglich Restwert brutto erstatten. Sie hat die Möglichkeit, vor Verkauf des Schrotthaufens Angebote von Firmen vorzulegen, die einen höheren Restwert zahlen wollen, um die eigene Zahlungspflicht zu reduzieren.


    Wenn die Schwalbe Dein einziges Fortbewegungsmittel ist, kannst Du auch noch Nutzungsausfall von 10,00 € pro Ausfalltag geltend machen, wobei die Versicherung diesen erst erstatten muss, wenn Du einen Reparaturnachweis (z. B. Foto der reparierten Schwalbe zusammen mit einer aktuellen Zeitung) vorlegst. Evtl. wird die Versicherung nur Vorhaltekosten von 5,00 € am Tag erstatten - letztlich ist ohnehin beides nicht im Ansatz geeignet, den Ausfall dieses Gefährts zu entschädigen ;)


    Außerdem kannst Du bei Unfällen grundsätzlich eine Unkostenpauschale geltend machen, die durch den Unfall verbundene Telefon- und Portokosten pauschal entschädigen soll. In der Rechtsprechung hat sich ein Betrag zwischen 20,00 € und 30,00 € durchgesetzt.


    Wenn Dir das alles zu viel Stress ist oder die Versicherung Dir blöd kommen sollte, geh zum Anwalt. Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Geschädigte eines Unfallereignisses nicht gegen seine Schadensminderungspflicht verstößt, wenn er einen Anwalt beauftragt, selbst wenn die Versicherung keine Einwände gegen die Haftung oder Schadenshöhe vorbringt.



    Zum Thema Gutachter durch Versicherung:
    Versicherungen freuen sich regelmäßig, Geschädigten einen Gutachter vorbeischicken zu können, der dann z. B. ermittelt, dass man eine Schwalbe schon für 250,00 € wieder beschaffen kann, während der Schrotthaufen noch 150,00 € wert ist. Wer nicht Gefahr laufen will, nach Strich und Faden über den Tisch gezogen zu werden, sollte die Schadensermittlung nicht der Versicherung anvertrauen!

  • Ist der Nutzungsausfall nicht auf die Zeit der möglichen Wiederbeschaffung bzw. im Reparaturfall auf max. 14 Tage begrenzt? Bin mir da nicht sicher, meine das mal gehört zu haben. Auch wenn die Versicherung ein Gutachten fordert, obliegt die Wahl des Sachverständigen immer dem Geschädigten.


    Quelle: http://www.sachverst.de/versich.htm
    Wer Ihnen glaubhaft machen will, Sie bräuchten keinen unabhängigen Gutachter, bzw. sollten doch den der gegnerischen Versicherung in Anspruch nehmen, will Sie gezielt von Ihrer Beweispflicht abbringen und damit lediglich seine ureigensten Interessen durchsetzen! Daß ein Versicherungs-Gutachter als Vertreter und Mitarbeiter selbiger stets versucht sein wird, den Schaden geringer einzuschätzen, als er tatsächlich eingetreten ist, liegt dabei wohl auf der Hand!
    [SIZE=-1][SIZE=-1] 37. Deutscher Verkehrsgerichtstag in Goslar (27.-29.01.1999):
    "Das Schadensmanagment durch Versicherer ist abzulehnen, denn es bringt das Risiko mit sich, daß der Geschädigte nicht den Schadensersatz bekommt, der ihm nach Gesetz und Rechtssprechung zusteht.
    Der Geschädigte kommt auch in Gefahr, übereilt Entscheidungen zur Art und Weise der Schadensbehebung treffen zu müssen, so daß er keine ausreichende Gelegenheit hat, einen unabhängigen technischen Sachverständigen zur Feststellung des Schadens hinzuzuziehen sich über seine Rechte und Pflichten sowie über die für ihn wirtschaftlichste Art der Schadensbehebung zu informieren, insbesondere anwaltlichen Rat einzuholen.
    Die Information durch den Haftpflichtversicherer ersetzt nicht die anwaltliche Beratung. Grundsätzlich ist der Geschädigte frei in der Entscheidung, ob er sich dem Schadensmanagment durch den Haftpflichtversicherer anvertrauen will. Lehnt er dies ab, darf das nicht zu dem Argument führen, er habe die Schadensminderungspflicht verletzt." (ADAC Motorwelt 3/99)

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    Liegt des Bauern Uhr im Mist, weiß er nicht, wie spät es ist.

  • Die Ausfallzeit muss nachgewiesen werden, entweder durch Gutachten, entsprechende Angabe im Kostenvoranschlag oder Reparaturdauerbestätigung der Werkstatt. Dabei findet eine Begrenzung nur durch die tatsächlichen Gegebenheiten statt - es ist schlechterdings nicht vorstellbar, dass eine Werkstatt im Reparaturfalle 20 Tage bräuchte, um so eine Maschine wieder gangbar zu machen. Die Wiederbeschaffungsdauer, die der Gutachter ermittelt, nimmt auch auf regionale Gegebenheiten Rücksicht: So wird es im Osten regelmäßig einfacher sein, sich eine neue Schwalbe zu beschaffen, als irgendwo in Bayern, wo einfach nicht so viele dieser Maschinen zum Verkauf stehen.


    Und die Versicherung kann natürlich trotz vom Geschädigten vorgelegten Gutachtens noch einen eigenen Gutachter beauftragen, wird das aber nur machen, wenn sie auf eine erhebliche Kostendifferenz hofft. Das ist eher für hochpreisige Pkw als für alte Mopeds relevant.

  • Beileid und gute Besserung.


    Falls der Schaden so hoch ist (siehe fucktheshit) solltest unbedingt einen eigenen Gutachter beauftragen. Die Versicherungen schalten ihre "üblichen Verdächtigen" ein, die natürlich kein Interesse haben, sich den nächsten Auftrag von der Versicherung durch übermäßig hohe Schadensschätzungen zu verbauen. Bei unseren alten Schätzchen ist ja eine große Spanne zwischen wertloser alter Schrott und begehrter teurer Oldtimer und es gibt keine Schwacke-Liste, dein Gutachter sollte sich also auch mit Schwalben auskennen.


    Am besten lässt du dich von einem spezialisierten Anwalt vertreten, z.B. ein Fachanwalt für Verkehrsrecht, nicht den "Feld-Wald-und-Wiesen-Anwalt", der angeblich alles kann (schau auf seine Homepage, womit er wirbt). Die Anwaltskosten sollte dann die Versicherung des Autofahrers bezahlen.


    Überleg dir deine Angaben zum Unfallhergang gut, nicht das die Versicherung mit Mitverschulden wegen überhöhter Geschwindigkeit ankommt (Bremsweg auf Feldweg?). http://www.schwalbennest.de/si…rs/23772-fucktheshit.html

  • Danke...
    Am Montag werde ich zum Anwalt gehen und ich werde ein gutachter kommen lasse, der sich damit auskennt...und keinen von der gegnerischen Versicherung!
    Und Probleme werde ich wohl nicht haben mit den Angaben zum Unfallhergang...Ich hatte ja nicht mal zeit zu bremsen :D und ich bin das gefahren, was ich durfte!

  • Mein Freund hatte auch einen Unfall mit seiner Schwalbe. Die Schwalbe ist höchstwahrscheinlich auch ein Totalschaden. Wir haben sie bloß seit dem Unfall vor einem halben Jahr nicht weiter begutachtet, sondern nur in die Garage gestellt.


    Wir sind damals auch zu einem Anwalt für Verkehrsrecht gegangen. Nach einer Abschätzung des Schadenswertes/Streitwerts von ~1200€ haben wir eine Anzahlung von 100€ geleistet, weil mein Freund zu dem Zeitpunkt keine Rechtsschutzversicherung hatte und der Anwalt hat sich um alles weitere gekümmert. Bei einem Unfall darfst du als Geschädigter aber einen Anwalt einschalten und die gegnerische Versicherung übernimmt dann die Anwaltskosten am Ende. Wir haben dann die Anzahlung auch vom Anwalt wieder bekommen.


    Mein Freund hat dann eine Liste vom Anwalt bekommen, was er alles an Unterlagen besorgen soll. Das waren Belege für die gerade neu gekaufte Kleidung, Angebot für neuen Helm, Attest vom Arzt und einen Kostenvoranschlag für die Schwalbe.


    Der gegnerischen Versicherung war dann der Kostenvoranschlag zu hoch (ich meine da standen 1100€ drauf) und sie hat einen Gutachter beauftragt. Die Versicherung hat mit einem alten Moped und Schrottwert von maximal 200€ gerechnet. Der hat sich dann die Schwalbe angeschaut und das Gutachten überstieg bei uns sogar ein wenig den Betrag des Kostenvoranschlags, weil laut Gutachten die Schwalbe ein wirtschaftlicher Totalschaden ist.


    Also würde ich erstmal den Gutachter von der gegnerischen Versicherung abwarten. Wenn du von dir aus einen Gutachter beauftragst, musst du den auch bezahlen. Das Geld für das Gutachten muss dir der Gegner meines Wissens nämlich nicht ersetzen.


    Wegen Nutzungsausfall: Mach dir deswegen nicht viel Hoffnung. Wir haben darüber auch mit unserem Anwalt gesprochen und der meinte gleich, dass das bei einem Zweirad schwierig wird, weil die als Freizeitfahrzeuge gelten. Außerdem gäbe es bei einem Motorrad (!) eh nicht viel, ich meine, er meinte was von maximal 5€/Tag, Mokick weniger. Die Versicherung hat meinem Freund auch prompt keinen Nutzungsausfall zugesprochen. Wir hätten da zwar gegen klagen können, aber das hätte sich bei dem Fehlbetrag von vielleicht 20 € nicht gelohnt, weil die dank Anwalt alle anderen Positionen (Schwalbe, Bekleidung, Schmerzensgeld, Anwalt) bezahlt haben.


    Ein Anwalt lohnt sich bei einem Unfall auf jeden Fall. Der blockt alle Versuche vom Gegner ab, es für ihn günstiger zu gestalten, und meldet sich, wenn er was erreicht hat oder irgendwas braucht. Bei meinem Freund hat es immerhin gute 4 Monate gedauert bis der Unfall reguliert wurde und wir haben in der Zeit genügend Briefe vom Anwalt zur Kenntnis bekommen, bis die gegnerische Versicherung am letzten Tag der Frist bezahlt hat. Nach Ende der Frist wollte unser Anwalt das Geld gerichtlich einklagen...


  • Also würde ich erstmal den Gutachter von der gegnerischen Versicherung abwarten. Wenn du von dir aus einen Gutachter beauftragst, musst du den auch bezahlen. Das Geld für das Gutachten muss dir der Gegner meines Wissens nämlich nicht ersetzen.


    Diese Aussage ist so nicht richtig.
    Du zielst sicher auf die Bagatellgrenze ab.
    Siehe dazu folgende Gerichtsurteile:
    http://www.sv-wagener.de/index.php?id=17&kategorie=01


    http://www.sv-wagener.de/index.php?id=17&kategorie=04

    Liegt des Bauern Uhr im Mist, weiß er nicht, wie spät es ist.

    3 Mal editiert, zuletzt von olympiablau ()

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