• Wie ist das eigentlich...


    Man hatte nen Unfall - z. B. mit 'ner Schwalbe Baujahr 1967. Wie taxiert man das ganze? Wie errechnet man den Unfallpreis? Gibt es eine Rechnung?


    Bei einem neueren Fahrzeug rechnet man die beschädigten Fahrzeugteile in Neuteile. Aber das geht ja bei einem so alten Brummer nicht - zumal wenn es ein DDR-Fahrzeug ist.



    Hat da jemand Ahnung? Wäre supere. Danke

  • Wenn du kein wertgutachten für die schwalbe hast dann bekommste nur den zeitwert dafür berechnet.und das dürfte bei so gut wie gar nix liegen.

    Simson Schwalbe:Leistungsarm und schadstoffstark!

  • moin,


    lass nen gutachter den wert ermitteln, den sollte auch die (gegnerische) versicherung dann zahlen.


    der macht dann so nen wertgutachten aufgrund des aktuellen zustandes, wenn neu restauriert machen die sich auch schlau was sowas wert ist.


    mfg
    lebwoksi

    "Scheuen Sie nicht die kleine Mühe und schmutzige Hände, es lohnt sich immer!"

  • Zitat


    lass nen gutachter den wert ermitteln, den sollte auch die (gegnerische) versicherung dann zahlen.


    Aber die Versicherung zahlt erst nachdem der Vorgang abgeschlossen ist. Was unter Umständen Monate dauern kann.
    Den Gutachter muss man erstmal selber auslegen und der is nicht gerade billig.


    Gruß
    Robert

    Simson Star SR4-2/1(*verkauft*) mit KR51/1 Handschaltung

    • Offizieller Beitrag

    Der Gutachter kostet gar nix. Man hat Anspruch drauf und bezahlen muss der Unfallgegner. Allerdings kann es bei einer Simson passieren, dass man dennoch auf den Kosten sitzen bleibt. Versicherungen zahlen ein Gutachtern erst ab einer gewissen Schadenshöhe, die lag mal bei 1000,-DM, wird wohl immer noch so sein. Und um eine Simson über 500€ Wert zu bringen, muss die schon tip top dastehen. Also erstmal die gegnerische Versicherung kontaktieren, sowas ist sicher immer hilfreich.

  • Hi,


    hatte auch mal vor vielen Jahren einen Unfall, du kannst dir einen Gutachter besorgen - wenn der Unfallgegner der Schuldige ist, bezahlt dessen Versicherung.
    Am besten ist es wenn du dir einen Kfz-Gutachter mit Oldtimer Erfahrung herzanziehst. Bei mir hat er sich an den Angaben aus der "Classic-Data" Kartei orientiert, den Zustand vor dem Unfall ermittel (3+). Die Versicherung musste mir dann nicht den Zeitwert sondern den Wiederbeschaffungswert auszahlen, zuzüglich Ausfallgeld für die Zeit bis zur Wiederbeschaffung und 100 DM für die Entsorgung des Altteils. Das war allererste Sahne!


    Gruß
    xcvbm

  • Den Gutachter bezahlt grundsätzlich der Unfallschuldige. Auch wenn du dir nur den Spiegel abgefahren hast, welcher nun wirklich wenig kostet.


    Also Daten vom Unfallgegner und dessen Versicherung geben lassen, zum Gutachter (TÜV, Dekra, etc.) Die Daten dort abgeben und schon hast du kein Papierkram mehr; und einen immernoch gefüllten Geldsack.


    Das mit dem "Mindestschaden" halte ich für ein Gerücht. Man kann nie vorher wissen, was der Schaden überhaupt kostet.


    Mein Frauchen hatte mit ihrem ollen Golf (zum Glück verkauft) n kleinen Rempler. Ihr ist einer reingerutscht bei Glatteis. Das Auto war bei uns vor der Tür geparkt. Der Gutachter hat sich den Schaden begutachtet und 450 € veranschlagt. Ich hab dann mal kurz die Ärmel hochgekrempelt und das olle Frontblech wieder zurechtgebogen :D Und es sah aus wie neu

  • Kann ich alles bestätigen:


    Gutachter holen und am besten auch nen Anwalt - muß alles die gegnerische Versicherung zahlen.
    Der Anwalt hat normalerweise Erfahrung damit (am besten nach einem umsehen mit Spezialgebiet Verkehrsrecht etc.) und weiß auch wieviel rauszuholen ist.


    Bitte keine Gewissensbisse haben falls Du denkst es ginge nur darum "möglichst viel rauszuholen". Die Gesetze sehen das vor daß der Geschädigte entschädigt wird also muß man diese Gesetze auch bedienen dürfen.


    Jede Verletzung (auch wenns nur ein blauer Fleck ist) und jeder Tag Nutzungsaufall bedeuten bares Geld, neben den Reparaturkosten.


    Wenn möglich den Schaden reparieren lassen, eine Auszahlung lohnt in den seltensten Fällen!


    Gruß Alex

    • Offizieller Beitrag

    Sorry, aber da liegt ihr falsch. Jeder Beteiligte hat die Pflicht zur Schadensminderung. Und weil Versicherungen Schäden bis 500€ ohne Gutachter abrechnen, darf man sich nicht selber einen nehmen einfach so und einen Anwalt erstmal gar nicht. Auf solchen Kosten bleibt man regelmäßig sitzen.


    Was anderes ist es, wenn Versicherungsleistung und Schadenshöhe grob voneinander abweichen. Dann muss man Anwalt und Gutachter bemühen, zahlt das aber erstmal alles im voraus. Für einen abgefahrenen Spiegel sicher sehr sinnig cih, wenn man mit etlichen 100€ in Vorleistung gehen darf. Solche Tipps sind deshalb hier wenig angebracht.

  • Jetzt bin ich verwirrt Baumschubser.
    Weiter oben hast du mir da noch wiedersprochen was den Gutachter anbelangt.
    Jetzt sagst du selbst das man in Vorleistung gehen muss.


    Was heist "wenn Versicherungsleistung und Schadenshöhe grob voneinander abweichen" ?


    Und nen' Schaden an einer SIMSON dürfte selten höher als 500€ ausfallen. Da muss das Ding dann schon richtig im Popo sein (Totalschaden). Aber ob man in diesem Fall noch am Leben ist um einen Gutachter zu bemühen ist fraglich.


    Bitte um Aufklärung :)


    Gruß
    Robert

    Simson Star SR4-2/1(*verkauft*) mit KR51/1 Handschaltung

    • Offizieller Beitrag

    Ist doch ganz einfach:


    Schaden unter 500€=Bagatelle für die Versicherung=Abrechnung ohne Gutachter
    Beauftragt man einen, muss man den selber bezahlen, egal wer schuld am Unfall ist.


    Schaden offensichtlich über 500€=Anspruch auf und Verpflichtung zum Gutachten. Bezahlt immer die gegnerische Versicherung.


    In jedem Fall immer Kontakt zur gegnerischen Versicherung halten wegen Gutachter. Nicht stur auf sein Recht pochen, wer einmal ein Gutachten selber bezahlt hat, lässt davon tunlichst die Finger. Deshalb dort anfragen und sozusagen Freigabe einholen. Das kann nie schaden.

  • Ihr dürft bei der "Schadenshöhe" nicht von den eBay-Preisen der Schwalbe-Teile die kaputt sind ausgehen.


    Ein (wie der Threadersteller selbst sagt) Top-Exemplar, absolut fahrbereit und versichert, wird laut Gutachten mit Sicherheit über 500€ taxiert werden, auch wenn man Gebrauchtschwalben meist für unter 300€ auf eBay bekommt.


    Meine optisch wirklich schlechte TS250, für 262€ gekauft, wurde vom Gutachter auf 900€ taxiert.


    Dazu kommt daß die "Schadenshöhe" eben nicht nur auf die kaputten Teile der Schwalbe beschränkt ist.


    Hierrein fließen:


    -geschätzte Arbeitszeit (da liegt man je nach Schaden leicht und locker über 200-300€, laß die Werkstatt mal noch lackieren und dann wars das)
    -Nutzungsaufsall (falls Du nachweisen kannst daß die Schwalbe ein Nutzfahrzeug ist und evtl.kein anderes Fahrzeug zur Verfügung steht) macht im Falle einer Schwalbe nochmal 10€ je Tag. Der Nutzungsausfall ohne daß es nennenswerte Verzögerungen gibt dürfte mit Gutachten, Teile bestellen, Reparatur bei ebenfalls gut 100€ liegen - falls die Werkstatt auf Anhieb alle Teile bekommt, im Falle einer 67er Schwalbe unwahrscheinlich.
    -Ausgleich für Verletzungen etc.: bei dem Thema bin ich unbedarft, aber jeglicher körperlicher Schaden wird ebenfalls in barer Münze augezahlt.


    Baumschubser:
    Natürlich sind beide Parteien verpflichtet den Schaden klein zu halten.
    Aber Fakt ist: beim Unfall IST ein Schaden entstanden, der Geschädigte hat Anspruch darauf sich JEDEN Schaden bezahlen zu lassen, dazu gehört AUCH, daß er die ganze bürokratische Arbeit, die Entschädigung einzufordern, einem Anwalt in die Hand geben darf. Der Geschädigte ist NICHT verpflichtet, sich Arbeit aufzuhalsen für deren Entstehung er nichts kann.
    Kosten tut der Anwalt ab dem Punkt etwas, wo man sich mit der gegnerischen Versicherung uneins wird und klagen müßte - die Arbeit, die der Anwalt ab dem Punkt leistet muß im Vorraus bezahlt werden (es sei denn man hat eine Rechtsschutzversicherung). Allerdings: gewinnt man vor Gericht müssen diese Kosten wiederum von der Versicherung erstattet werden.
    Die Verpflichtung, den Schaden kleinzuhalten heißt z.B.daß bei der Reparatur keine unnötigen Verzögerungen aufkommen dürfen, weil sonst der Nutzungsausfall ohne Schuld der Versicherung, die ihn zahlt, steigt.


    Kommt noch eines: der Gegenstandswert.
    Eine Reparatur wird gemeinhin nur dann von der Versicherung ohne weiteres genehmigt wenn sie absehbar nicht teurer wird als der Gegenstandswert des Fahrzeugs vor dem Unfall, plus einer Toleranz von etwa 15%.
    Wie gesagt dürfte ein Gutachter eine gut erhaltene 67er Schwalbe durchaus hoch ansetzen, ich schätze grob auf gut 500-600€, vielleicht mehr.


    Und warum sich eine Auszahlung des Schadens nicht lohnt:
    Ganz einfach...weil dann in jedem Fall noch der Restwert des Fahrzeugs abgezogen wird. Nach Auskunft meines eigenen Anwalts kommt dann selten mehr als die Summe der defekten Teile heraus, und auf der Arbeit bleibt man selbst sitzen.


    Könnt mir gern glauben, ich habe das ganze Gefuchtel erst letzten Winter hinter mir als meine beiden geparkten MZ von einer einparkenden Frau zusammengeschoben und fast totalgeschrottet wurden.


    Gutachter und Anwalt waren Topp, allein die Werkstatt war etwas hinterm Mond weswegen ich auch nicht den gesamten Nutzungsausfall bekam - der aber immernoch allein über 600€ betrug weil einige Teile für die TS (z.B.der originale Lenker) nicht aufzutreiben waren.


    Gruß Alex

  • Zitat von Baumschubser

    Schaden unter 500€=Bagatelle für die Versicherung=Abrechnung ohne Gutachter
    Beauftragt man einen, muss man den selber bezahlen, egal wer schuld am Unfall ist.


    Da lebst du leider hinterm Mond. An dem Beispiel von meinem Frauchen war der Schaden 450 + Gutachter. Und wir mussten nix bezahlen.

    • Offizieller Beitrag

    cih


    Hinterm Mond isses wunderschön. Wir wollen hier jetzt mal nicht Erbsen zählen wegen 500€ oder 450€. Das behandelt sicher auch jede Gesellschaft etwas anders. Zumal bei letztlich 450€ Schaden es hart an der Grenze ist, es hätten ja auch 550€ sein können. Bei dem von dir angesprochenen Spiegel sieht das aber anders aus, das ist ganz offensichtlich eine Bagatelle und da wird auf Kostenvoranschlag hin abgerechnet. Den sollte man zweckmäßigerweise immer vor einem Gutachten einholen. Als Anhaltspunkt taugt der allemal.


    Alex


    Ist schon klar, sobald man offensichtlich über 500€ kommt, ist das mit dem Gutachter klar. Aber eines garantiere ich dir, wenn du wegen einem abrasierten Spiegel sofort einen Anwealt in die Spur schickst und ohne jegliche Rückfrage einen Gutachter beauftragst, dann bleibst du in jedem Falle auf den Kosten sitzen. Ein Schaden von vielleicht 20€ wird so nämlich unnötigerweise aufgebauscht. Damit hast du deine Schdensminderungspflicht ebenso verletzt und die Versicherung bezahlt nix.


    Nachtrag:


    Wenn ich das bei meiner Gesellschaft richtig rausgelesen habe, ist die Bagatellgrenze sogar auf 600e angehoben worden.


    Nachtrag 2:


    Bissel Lesestoff


    http://www.unfall-recht.de/pageID_1673046.html


    http://www.forium.de/3,25981,27048/Beweise_sichern.htm


    http://www.ra-kotz.de/sachverstaendiger.htm


    http://gesetz.blogg.de/eintrag.php?id=22


    Aus all diesen Urteilen geht hervor, dass die Bagatellgrenze irgendwie bei 500-700€ festgesetzt ist. Wenn also der Schaden ganz offensichtlich darunter liegt, bezahlt die gegnerische Versicherung einen Gutachter nur, wenn die ihn verlangen. Handelt man auf eigene Faust, zahlt man auch alleine. Glaubts oder glaubts nicht.

  • Vergesst nicht nach einem Unfall zum Arzt zu gehen! Vermeintliche Blessuren könnten sich als weit dramatischer herausstellen. Die Behandlungskosten sollten hier in jedem Fall die Versicherungen tragen, ob die eigene oder gegnerische.


    Gruß!
    Al

  • moin
    ne kleine allgemeine frage, die mit dem unfall nichts zu tun hat...


    wo ist "hinterm mond"?
    meiner ansicht nacht ist der mond rund, rotiert um sich selbst, und auch noch um die sonne.... wo ist dann vorne und hinten?
    hmmmm
    naja egal.... :D

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