Wie oben schon geschrieben erlaubt oder nicht
Unterbodenbeleuchtung während des stehens an ???
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Die komplette Unterbodenbeleuchtung ist nicht StVO-konform, also sollte sich Deine Frage früh erübrigen.
Gruß Al
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mir ist folgende Regelung für PKW's bekannt: Unterboden-Beleuchtung im Stand ja erlaubt, darf nicht während der Fahrt einschaltbar sein.
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Hier etwas passendes aus einem anderen Forum:
"Jegliche außen angebrachte und die Außenmaße des Fahrzeugs ändernde (auch nach unten) Leuchtmittel sind verboten!
Alle nach außen strahlenden Leuchtmittel die andere Verkehrsteilnehmer blenden oder ablenken könnten sind verboten!
Geduldet (NICHT ERLAUBT) werden Fußraumbeleuchtungen während der Fahrt, erlaubt sind sie nur beim Öffnen der Tür.Und überall gilt:
Nicht nur der Betrieb, sondern auch der reine Anbau sind strafbar!!!
(seit dem 1.6.2003)Verboten sind z.B.:
Neonröhren auf der Heckablage --> Ablenkung anderer Verkehrsteilnehmer
Unterbodenbeleuchtung --> Ablenkung, stellen nur eine Illumination des Fahrzeuges dar & dürfen nicht direkt sichbar sein (2 Punkte die eine Unterbodenbeleuchtung komplett unmöglich machen, darf keine Illumination darstellen aber auch nicht direkt sichbar sein: 1 Röhre okay, 2 oder mehr verboten)
Beleuchtete Waschdüsen, Auspuffrohre, Ventildeckel auf den Felgen --> Ablenkung
Alles was blau ist und von außen sichtbar ist --> verboten
Alles rote an der Fahrzeugfront --> verboten
Alles weiße am Heck bis auf Nummernschildbeleuchtung und Rückfahrscheinwerfer --> verboten3 Möglichkeiten:
1.: eine Unterbodenbeleuchtung als Arbeitsscheinwerfer bezeichnen, denn für diese gibt es keine gesetzlichen Vorschriften, außer dass am Einschaltknopf "Nicht während der Fahrt einschalten!" stehen muss.
2.: Das Auto als Show-Car eintragen lassen, Betrieb der Beleuchtungseinrichtungen nur auf abgesperrtem, vom Straßenverkehr getrenntem und nicht einsehbarem Gelände erlaubt
3.: Nen gescheiten TÜV-Prüfer finden der es einem einträgt.Risiko und verhalten der Rennleitung:
Gut gelaunte Bullen: dumm glotzend vorbeifahren
Arbeitsscheue Bullen: Lichthupe, evtl. Blaulicht
Ungeschulte Bullen: 15 Euro
Geschulte oder schlecht gelaunte Bullen: Irgendwas zwischen Mängelkarte, sofortiger Stillegung und sofortiger TÜV-Vorfahrt (via Abschlepper)."Quelle: http://www.postpla.net/archiv/topic/14088-1.html
Gruß Al
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Steht da auch was bezüglich Vergaserinnenbeleuchtung?
Philp, der findet, dass so eine Beleuchtung eh nur an einen
echten Lowrider gehört... -
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Vergaserinnenbeleuchtung ist meines Wissens nach nur zulässig in Verbindung mit 13'er-Fernlichtventilen. Und ich kenn mich aus.
Lödeldödelööö ...
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Ich habe mir eine in die rundung der Sitzbank bei meiner Schwalbe gesetzt. Ich nehme dies als ²Tankbeleuchtung², damit habe ich dann auch keinerlei Probleme.
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Alle nach außen strahlenden Leuchtmittel die andere Verkehrsteilnehmer blenden oder ablenken könnten sind verboten!
_______________________________________________toll, aber jeder dreckige bmw und audi fährt mit diesen scheiss xenon rum, wenn ich da kurz neischau bin ich erst geblendet!!
hab deswegen eh schon ne beschwerdemail ans bundesverkehrsministerium geschrieben aber die können auch nix machen, wenn bmw meint machen zu können was se wollen...
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Und was ist, wenn die Beleuchtung nach innen starhlt und nicht außen angeschraubt, sondern versenkt montiert wird?
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Wie soll den etwas außen versenkt montiert sein und nach innen strahlen? Auf was willst du denn genau hinaus?
MfG Tilman
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