Nun doch Verboten, Fahren mit Anhänger

  • Nun ist es Offiziell, in Thüringen dürfen Mopeds keine Typgeprüften AHZ haben und auch keine Anhänger mit ABE hinterherziehen. Es ist nur noch eine Frage der Zeit, das der Bestandsschutz für Simsonfahrzeuge eine Farce ist.


    Gut das mit dem Licht (und dem Dioden und der Sonne, was in dem Scheinwerfer reinleuchtete) ist eine andere Geschichte


    AHZ für den Roller SR50 mit Automaten



    Zum 1.Mai wurde ich von der Schlumpfenbande angehalten und entsprechent kontrolliert. Jedemfalls hatte ich zu dem Zeitpunkt nur die ABE des Hängers mit, aber den Hänger nicht selber. Bei diesem handelt es sich um den MKH/M3.



    Dann ist es leider so...

  • Moment, jetzt nochmal langsam und am besten von ganz von vorn.


    Du wurdest am 1. Mai angehalten. Und obwohl du keinen Anhänger mit dir geführt hast lastet man dir das unzulässige in betrieb Nehmen und mitführen eines Anhängers an?



    MfG


    Matze

    Stets dienstbereit, zu Ihrem Wohl, ist immer der Minol-Pirol!

    • Offizieller Beitrag

    Hi,


    ich lese da erstmal "dessen AHK nicht den Vorschriften entsprach". Leider ist das nicht so richtig genau zu lesen:


    Damit ist klar, selbstgebaute AHKs entsprechen nicht den Vorschriften. DAS hatten wir aber schon mehrmals, das deine selbstgebratene AHK nicht legal ist.


    Ich verlinke nochmal hier wo du deinen Selbstbau vorstellst:


    SR50 Hnger? - Seite 9 - DDRMoped.de


    In irgendeinem Thread hier hast du extra nachdem die Pozilei dich angehalten hat, eine typgeprüfte AHK gesucht.


    Natürlich entspricht eine Typgeprüfte AHK den Vorschriften. Die ABE ist erteilt worden und damit noch gültig. Da ist erstmal nix dran zu rütteln.


    Ich sage heisse Luft um nix.


    Übrings ist die SR50-AHK nicht! mit dem Zugfahrzeug genehmigt und bräuchte eigentlich eine Extra Abnahme. Allerdings steht eine Anhängelast auch in der ABE des SR50s drin.


    Edit:


    Da gibst du noch zu, dass sie dich mit der ungeprüften AHK erwischt haben:


    http://www.schwalbennest.de/si…t-113799.html#post1331620



    MfG


    Tobias

  • du solltest vielleicht den threadtitel ändern in "nun doch verboten, fahren mit Anhänger bei selbstgebauter anhängerkupplung"
    nicht das nachher noch einer stammtischparolen verteilt, das man grundsätzlich nicht mehr mit Anhänger fahren darf

    manche kennen mich, manche können mich

  • du solltest vielleicht den threadtitel ändern in "nun doch verboten, fahren mit Anhänger bei selbstgebauter anhängerkupplung"
    nicht das nachher noch einer stammtischparolen verteilt, das man grundsätzlich nicht mehr mit Anhänger fahren darf



    So steht es oben geschrieben.



    Ein Schlafwagen fürs Moped wäre natürlich was,habe sowas mal für ein Fahrrad gesehen vom Gewicht her wohl zu schaffen nur der Preis war zuviel.

    • Offizieller Beitrag

    du solltest vielleicht den threadtitel ändern in "nun doch verboten, fahren mit Anhänger bei selbstgebauter anhängerkupplung"
    nicht das nachher noch einer stammtischparolen verteilt, das man grundsätzlich nicht mehr mit Anhänger fahren darf



    ??? Nun doch verboten... Keine,keine,keine was soll man da nicht verstehen ist etwas unscharf geschrieben,deswegen gebe ich Silvio recht.



    Ich hab es dir mal Fett markiert, was Sylvio geändert haben wollte...

  • Also worauf ich hinaus will, ist: Hast du eine AHZ am Fahrzeug, ist mangels vorhandener ABE eine Vorstellung bei den Prüfern nötig. Beim Selbstbau ist es auch notwendig, Konstrucktionszeichnungen mitzubringen. Ich war nur der Meinung, das es wie beim Auto funktioniert, dem aber nicht so ist. Die AHZ wird dann in die Papiere eingetragen, es reicht nicht die Anhängelast.


    Warum die Polizei noch den Anhänger moniert haben, der an dem Tag nicht drann hing, weiß ich nicht. Ich hatte nur die ABE des Hängers mit dabei. Paradoxerweiße ist sowas beim Fahrrad nicht nötig, nicht mal das Licht.

  • Ich habe das Gefühl du verschweigst irgendwas was das ganze hier unschlüssig macht. Unter anderem kann ja kein unvorschriftmäßig ausgerüsteter Anhänger bemängelt werden, wenn man ihn nicht dabei hat. Man kriegt ja auch keinen Mängelschein, weil man kein Licht am Fahrrad hat, obwoahl man grad zu Fuß unterwegs ist. Irgendwas ist hier faul und ich hab das Gefühl du willst es nur so aussehen lassen das die böse Polizei dir was anhängen will. Du solltest nochmal ALLE Fakten hier aufn Tisch bringen, oder gibts da irgendwo schon Threads wo man noch mehr Details bekommt?

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

    • Offizieller Beitrag

    Ich glaub, dass hier nur jemand nicht in der Lage ist, das oben gepostete Urteil richtig zu lesen. Vielleicht sollte docralle sich das von einem Rechtsbeistand nochmal genau erklären lassen. Die monierten Mängel sind klar aufgeführt und das mit der Inbetriebnahme eines Anhängers steht nur als "bzw." drin, weil das der selbe Tatbestand ist.


    Für mich stellt sich der Fall wie folgt dar (man korrigiere mich ggf.):


    Docralle braust am 1. Mai ohne Licht und mit Selbstbau-AHK durch die Gegend und wird angehalten. Polizei moniert - zu Recht! - die genannten Punkte. Da das Ganze im OWi-Bereich liegt, hat die Polizei vermutlich sogar angeboten, das vor Ort abschließen zu können. Der Beschuldigte hält sich aber für besonders schlau, und sucht u.a. hier im Nest nach einer originalen AHK, um die dann dranzuschrauben und den Fall nötigenfalls auch vor Gericht durchzuexerzieren. Das Gericht bewertet aber - völlig unerwartet - den Zustand, wie er bei der Kontrolle vorlag und kommt zum Schluss, dass da eben ein Fahrzeug mit nicht typgeprüfter AHK in Betrieb genommen wurde.


    Und jetzt stehen wir hier und müssen uns erklären lassen, dass dieses Urteil irgendwelche Auswirkungen auf vorschriftsmäßig ausgestattete Fahrzeuge hätte.


    Ralf

  • Sehe das genauso wie Prof. Der Tatbestand ist im Grunde dein nicht eingeschaltetes Licht / wenigstens jedoch fehlende Tagfahrlicht und das Führen eines Kraftfahrzeuges mit nicht typgeprüfter AHK.
    Mich würden noch die Kosten für das Verfahren interessieren. Bis du noch gut weg gekommen.


    Aber nun kannst du wenigstens als Beispiel vorran gehen und die vielen Fahrer ohne Licht etwas belehren :D.

    KR51/1S 75´/ S51 B2-4 81´/ S70C 86´/ S70C 87´ / Star 69´

  • Nee, ganz so ist des nicht, ich habe als vorlage damals (Vor c.a. 3 jahren) eine Orginale von einem Kumpel, der dieses Jahr verstorben ist, bekommen. Diese ist nun bei mir. Für den Bau habe ich insgesamt 105 Euro ausgegeben, bei einem Metallbauer, einer Laserschnittfirma und einem Simsonhändler. Die Kugel und das ist kein geheimnis stammt aus dem Kleintransporterbau und ist Teil einer Lenkungssache. Hartverchomt, was besseres gibt es nicht.


    An dem Tag schlußfolgerten die Schlümpfe, einen unzulässigen Anhänger anhand der ABE, welche immer bei den Rollerpapieren bei ist. Es ist ein MHK/M3, mangels schaltbarer Steckdose mit zulässigen LED-Rückleuchten aus dem PKW-Bereich ausgestattet. Nur zum Burgentag war der nicht nötig, da das "Fest installierte CB-Funkgerät", Antenne war ja fest montiert, eine ICOM E91 mit Digitalmodul ist. Die Zigarettendose ist nur für AFU-Zwecke (hätte auch ein APRS-Koffer sein können) drann. Fakt ist ich werden bei meinem Neuaufbau eben die andere Idee verfolgen, ist betriebssicher und endspricht den Vorschriften wesendlich besser.

    • Offizieller Beitrag

    Nee, ganz so ist des nicht, ich habe als vorlage damals (Vor c.a. 3 jahren) eine Orginale von einem Kumpel, der dieses Jahr verstorben ist, bekommen. Diese ist nun bei mir. Für den Bau habe ich insgesamt 105 Euro ausgegeben, bei einem Metallbauer, einer Laserschnittfirma und einem Simsonhändler. Die Kugel und das ist kein geheimnis stammt aus dem Kleintransporterbau und ist Teil einer Lenkungssache. Hartverchomt, was besseres gibt es nicht.


    Du kannst dich aber drehen und wenden, ein Nachbau ohne die KTA-Nummer ist nicht legal.


    MfG


    Tobias

  • Nee, ganz so ist des nicht, ich habe als vorlage damals (Vor c.a. 3 jahren) eine Orginale von einem Kumpel, der dieses Jahr verstorben ist, bekommen. Diese ist nun bei mir. Für den Bau habe ich insgesamt 105 Euro ausgegeben, bei einem Metallbauer, einer Laserschnittfirma und einem Simsonhändler. Die Kugel und das ist kein geheimnis stammt aus dem Kleintransporterbau und ist Teil einer Lenkungssache. Hartverchomt, was besseres gibt es nicht.


    An dem Tag schlußfolgerten die Schlümpfe, einen unzulässigen Anhänger anhand der ABE, welche immer bei den Rollerpapieren bei ist. Es ist ein MHK/M3, mangels schaltbarer Steckdose mit zulässigen LED-Rückleuchten aus dem PKW-Bereich ausgestattet. Nur zum Burgentag war der nicht nötig, da das "Fest installierte CB-Funkgerät", Antenne war ja fest montiert, eine ICOM E91 mit Digitalmodul ist..


    1.Selbstgebaute AHK -> selber Schuld.
    2.zulässige LEDs? Auch für so einen Anhänger?
    3. Warum brauchst du an nem Moped ein Funkgerät?!

  • 2: KFZ 10103 nur 24,10


    3: Der mitteldeutsche Burgentag, ausgerichtet von den Funkamateuren der Bundesländer Sachsen/ Sachsen-Anhalt und Thüringen. Findet immer zum 1.5 des Jahres statt. Ich habe immer die Osterburg und danach das Schloß Osterstein aktiviert -->> OV X20 Gera - Thueringer Burgen-Diplom


    1: Hätte hätte. Gutachen mit neuer ABE hat mich nur 70 € gekostet, ist aber abhängig von der jeweiligen Stadt. Dekra 27 € und Zulassungsstellen (wegen Stempel) den Rest.


    Letzteres hat den Bullen doch sehr verblüfft, weil laut DEKRA kein sicherheitstechnischer Mangel am Fahrzeug zu finden war.

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