Verkauf und Abholung erfolgt nicht

  • Nehmen wir an, A verkauft über ebay ein Moped und gibt keine Abholungsfrist an. Der Käufer B überweist den Kaufpreis und möchte das Moped durch einen Bekannten abholen lassen, da dieser viel reist und das Moped weit entfernt von B steht.


    A macht B die Zusage, dass die Abholung 4-6 Wochen warten kann. Die Zeit vergeht und B läßt nichts mehr von sich hören, auf Nachfragen reagiert er nur verzögert und macht keine Angaben zur Abholung.


    4 Monate später wird A ungeduldig und möchte das Moped nicht mehr bei sich stehen haben und setzt B eine Frist von einem weiteren Monat. A teilt B mit, wenn das Moped zum Ablauf der Frist nicht abgeholt sein sollte, überweist er den Kaufpreis abzüglich der ebay-Gebühren zurück.


    Ist A im Recht und was hat er für Möglichkeiten, den Konflikt zu lösen, wenn sich B weiterhin blöd anstellt?


    Gruß!
    Al

  • Üblich ist es ja nicht, eine so lange Zeit verstreichen zu lassen, bis man das Teil abholt.


    In meinen Augen sollte Person B noch froh sein, dass A ihm den Betrag zurückerstatten will.

  • Wieso sagt denn da A-Hörnchen nicht einfach zu dem B-Hörnchen, dass er das Gefährt nicht mehr unterstellen kann. Un nach einer weiteren Frist das Moped an die Straße gestellt wird? ;)


    Solange das Geld überwiesen wurde ist doch alles in Ordnung!


    Man könnte dann ja das Moped nach einiger Zeit beim Fundbüro melden :)) :))


    Ich denke aber A-Hörnchen ist hier in jedemfall im Recht da die ursprüngliche Abholfrist ja Bestandteil des ebay-Vertrages war!


    mfg
    Lebowski


    Ps: wer ist A und wer B?

    "Scheuen Sie nicht die kleine Mühe und schmutzige Hände, es lohnt sich immer!"

  • Prof


    Ebay ist nicht konsultiert. Was die Rückmeldung und den Service von denen betrifft, sind die Erfahrungen nicht die besten. Die standardtisierten Hilfethemen, Tipps und Ratschläge helfen in diesem Fall nicht weiter.


    koppy


    Ich nehme auch an, dass es nicht üblich ist, vom Kauf bis zu einer einfachen Abholung über 5 Monate verstreichen zu lassen.


    Noch will A dem B den Betrag abzüglich der ebay-Provision erstatten, allerdings erwägt A langsam, ob er Standgebühren für das Moped von B verlangen will. :D


    Lebowski


    A möchte das Moped eventuell nicht an die Straße stellen, da es sich um ein Exemplar von 1956 handelt und noch recht gut erhalten ist. Das Geld ist zwar da, aber das Teil steht rum und geht dem A auf den Sack!


    A könnte ich sein, B jemand aus dem Süden von Deutschland. ;)


    Gruß!
    Al

  • Frist ist schon zweimal gesetzt...


    Geld ist vorhanden...


    Mofa auch...


    Frist verläuft obwohl A sich eher drum bemüht hat als B...


    Mofa gehört wieder A.


    Im Rhein MAin kostet ne GArage 80 € im Monat also in 5 Monaten wären das sehr groszügig gerechnet 400€


    Überstiegt dies den Wert oder geht in die Richtung?


    Wenn man Sachen z.B zur Reparatur gibt und egal ob mit oder ohne Anzahlung steht in den meisten VErträgen auch das wenn eine angemessene Frist vergeht das Teil "verschrottet" wird. Oder inofiziell bei Ebay landet. Da sollte es Privatpersonen auch
    gestattet sein so zu handeln...


    Seh ich so.
    Vielleicht ist das nicht ganz rechtens...


    Aber anch nem JAhr im Fundbüro werden die Sachen auch veräussert...

  • A kann B einer Frist setzen und nach fruchtlosem verstreichen der Frist vom Kauf zurücktreten. Muß B aber dann das Geld auch zurückzahlen.


    A kann B nach Fristsetzung verklagen, die Sache abzuholen. Die Klage wär totsicher gewonnen und B zahlt die Anwalts- und Gerichtskosten.


    A kann von B gegebenenfalls Schadenersatz verlangen, z.B. für entgangenen Gewinn, weil er den Mopedstellplatz nicht für 350,- Euro pro Monat an seine mofafahrende 96-jährige, blinde, taube, hüftsteife und parkinsonkranke Oma vermieten konnte. ;)


    A kann das Moped eventuell auf B's Kosten öffentlich (nicht bei Ebay) versteigern lassen und den Versteigerungserlös bei einer dazu bestimmten öffentlichen Stelle für B hinterlegen.

  • wenn ich A wäre, würd ich B Versand des Mopeds vorschlagen (sofern es sich nicht um einen Roller handelt); entweder am Stück per Iloxx oder in Teilen in mehreren Postpaketen; natürlich gegen Erstattung der Kosten ;)

  • Richtig, Iloxx gibt es ja auch noch. Die transportieren ja auch zu recht moderaten Preisen.


    Musst mal nachforschen ob das auch unfrei oder so geht, dann stellen die ihm das Teil einfach vor die Bude und für dich ist das Thema erledigt.

  • Geldschulden sind Schickschulden, Waren sind Holschulden, so ist es vom Gesetzgeber festgelegt ... er ist in der Schuld seine Ware bei dir abzuholen, tut er das nicht, kannst du ihn 2x Mahnen, danach hast du ein Recht weitere Maßnahmen zu ergreifen.


    Anspruch auf Schadenersatz hast du auf jeden Fall was Stellkosten und Unterbringung des Moped angeht ... Veräußern kannst du das Moped rein rechtlich gesehen NICHT, da es nicht mehr dein Eigentum ist, sondern lediglich in deinem Besitz - B hat schließlich das Moped bezahlt.


    Allerdings kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten sobald die 2te Mahnung auch im Sand verlief und unbeantwortet bleibt(was du ja tun würdest mit Rücküberweisung abzüglich der ebay Gebühren und Gebühren für die Stellfläche + Zeit), danach tritt das Moped wieder in dein Eigentum und erst dann hast du das Recht das Moped wieder zu veräußern.


    Wenn du das Moped noch einmal verkaufst bevor B 2 Mahnungen abgelehnt bzw. ignoriert hat, dreht sich die ganze Sache um und B kann Dich auf Schadensersatz verklagen, da du sein Eigentum veräußert hast - wenn er dann noch gemein ist und sich mim Recht auskennt, treibt er den Schadenersatz in die Höhe indem er Dir weitere Schadenersatzansprüche auflegt da er das Moped ja nicht nutzen konnte!
    B kann dann behaupten es zum zeitpunkt X abholen zu wollen und jede Zeit die vergeht bis zum Prozess Y als Schadenersatz wegen Nichtnutzung geltend machen.


    Gruß Pflaume

    • Offizieller Beitrag

    Und wenn der das nicht annimmt schleppen die es wieder an und man darf selber löhnen.


    Ganz einfach: Fristen setzen, zweimal anmahnen und dann schriftlich in Kenntnis setzen, dass das Fahrzeug entsorgt wird. Wie die Entsorgung aussieht dürfte dann kaum noch interessieren, sprich auch ein nochmaliger Verkauf ist möglich.

  • Die großzügig gesetzten Fristen sind verstrichen, die letzte am 24.07.05. Verkauft wurde das Moped am 28.02.05!! Der Typ meldet sich nicht einmal, nicht auf E-Mails und ist telefonisch nicht zu erreichen. X( Das Ding sieht noch gut aus, einfach auf die Straße stellen werde ich es nicht.


    Ich sag' Euch eines: Setzt gleich in der Auktion eine Abholfrist und verlangt den Betrag bar bei Abholung, gebt an, dass bei nicht erfolgter Abholung die Auktionsgebühren erstattet werden müssen.


    Gruß!
    Al

  • Natürlich verkaufe ich das Ding nicht, solange die Eigentumsverhältnisse ungeklärt sind! Du wirst es also nirgendwo inseriert finden.


    Das Minimum, was ich erstattet haben will, sind die Ebay-Gebühren in Höhe von ca. 30 Euro. Dabei würde der Typ aber viel zu gut wegkommen, wenn man mal den Zeitaufwand, die Telefonkosten und den Ärger betrachtet.


    Gruß!
    Al

  • :rolleyes: Eigentlich sind 20 Euro/Monat für Stellgebühren sehr angemessen, da Du den Stellplatz nicht anderweitig nutzen kannst - egal ob Du den tatsächlich brauchst oder nicht!


    Das liegt mittlerweile 6 Monate zurück und macht 120 Euro, die Du vom überwiesenen Geld einbehalten kannst. Dazu würde ich eine Infomail an den Verkäufer senden - mit Hinweis darauf, das spätestens wenn die Kaufsumme durch die Stellgebühren aufgebraucht ist, die Ware wieder an DIch zurückfallt und Die wieder Eigentümer daran wirst.
    Ferdisch is der Brei mit der ew´gen Schreiberei...


    ?( Klingt das schlüssig?


    Cu
    Icepapa der Alleinerziehende :rolleyes:

  • Icemann hat vollkommen recht!


    Und 120€ sind doch auch nicht schlecht.


    Wär nett, wenn wir das ende dieser Unendlichen Geschichte hören würden.


    Grüße Christoph

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