Verkehrswert ermitteln?

  • Hallo!


    Ich hatte heute morgen einen kurzen Gerichtstermin wegen einem Unfall mit der Schwalbe. Mir hatte letztes Jahr eine Linksabbiegerin die Vorfahrt genommen und nun behauptet sie, ich sei bei Rot gefahren und sie hätte schon einen grünen Abbiegepfeil gesehen (völliger Schwachsinn...). Keine Zeugen. Vor Gericht endet sowas meist mit einer 50-50 Regelung, was soviel heißt, wie dass ich (bzw. die Haftpflicht) 50% ihres Schadens (ca. 1800 Euro) tragen muß. Mein Anwalt meinte nun, ich müsse Ansprüche an sie bzgl. meines Totalschadens normalerweise mit einem erneuten Gerichtsprozess geltend machen. Wir könnten allerdings auch erstmal versuchen, die Hälfte meines Schadens bei ihr einzufordern, in der Hoffnung, dass sie lieber zahlt, als einen erneuten Prozess anberaumen zu lassen.


    Langer Rede, kurzer Sinn:
    Ich muß irgendwie den Verkehrswert meiner Schwalbe nachweisen. Doch was ist eine KR 51/2E Baujahr 1981 in technisch einwandfreien und optisch ansprechendem Zustand denn noch wert? Gibt es irgendwelche Listen oder etwas ähnliches, woran man sich orientieren kann?


    Schönen Gruß,
    Gomo

  • Also erst einmal scheint doch in dem Gerichtsverfahren eine 50 / 50 Teilung beschlossen worden zu sein ?
    Dann Verstehe ich kein gesondertes Gerichtsverfahren wegen Deiner Schadenersatzansprüche. Solte der Anwalt aber wissen. Denn es ist ja bereits eine Teilschuld festgestellt. Somit muß die generische Versicherung zahlen.


    Und zum zweiten einfach an einen Sachverständigen der Dekra wenden. Die erstellen ein Wertgutachten. Bei wirtschaftlichem Totalschaden (Bei Simme eigentlich immer) gibts dann immer den Wiederbeschaffungswert und der wird bei ca. 500 Eus liegen egal wie das Teil aussah. Evtl helfen noch ein paar Rechnungen über Rep. und Sonderausstattungen um diesen Wert nochmals etwas zu erhöhen.

  • Meine Freundin wurde mit ihrer 150 MZ ETZ aufgeraucht. Der Wert war eigentlich Null, aber der Gutachter hat in Inseraten nachgeschaut wie vergleichbare Fahrzeuge gehandelt werden und davon der Durchschnitt. Also geschätzter Schäden 2500 Euro. Sie hat aber nur 400 Euro als wirtschaftlicher Totalschaden bekommen. Die 2 Monate alte Lackierung und die Motorregenerierung wurde noch berücksichtigt, dann wurden es nur schwache 800 Euro insgesamt. Dafür eine im gleichen Zustand zu bekommen ist fraglich und meist haben die wieder irgendwelche Macken, wo man wieder draufzahlt. Bei der Schwalbe ist es Ähnlich 400 Euro.

    Berlin hat nach 18 Jahren wieder eine Grenze!! Es lebe die EU

  • Hier spielt aber auch die Region eine große Rolle. Wie schon gesagt, gehen die Gutachter her und versuchen durch Inserate und Händleranfragen in der Nähe den Wiederbeschaffungswert zu ermitteln.


    Und hier in Berlin ist es recht schwierig eine gebrauchte Simme zu einem vernünftigen Preis zu erhalten.


    Ich habe z.B. 2002 im Herbst 700 Eus für eine SR50 von der Versicherung bekommen, die eigentlich nicht mehr besonders war. Lack war höchstens 4. Rost kam schon durch. Motor durfte ich unter Anrechnung von 20 Eus behalten. (schrottpreis - war aber das beste am Roller). 2002 gekauft für 100 Eus fahrbereit in Brandenburg.


    In diesem Falle hatte ich der Versicherung aber auch 5 verschiedene Angebote selbst organisiert von Händlern. Man kann ja selbst mit dem Händler sprechen...... und es war kein Rabatt auf den Angeboten. Und den Kaufvertrag hatte ich einfach nicht mehr ;( Keine Ahnung wo der geblieben war. Keine Bilder vorhanden.... Und alle Möglichen Zusatzeinrichtungen wie Seitengepäckträger, zweiter Spiegel, Winschutzscheibe, Schutzdecke, ....Rechnungen ließen sich recht leicht besorgen.


    Die Teuerste sollte 1200,- Eus bringen und die billigste lag bei 700,-

  • Hi Gomo,


    hatte die Ampel überhaupt einen Linksabbieger-Grünpfeil? Ist das geprüft worden?
    Sind in der Beweisaufnahme die Ein- und Ausschaltzeiten dieser Ampelphasen überprüft und diskutiert worden? Da sind manchmal schon ganz dumme Sachen passiert, wo sich rausstellte, daß gerade bei diesem bepissten Linksabbiegergrün verschiedene Fahrtrichtungen gleichzeitig grün hatten.
    Auch wenn die Tante grün gehabt haben sollte, sollte sie doch entgegenkommenden Geradeausfahrern die grün haben laut StVO die Vorfahrt zu gewähren haben. Oder meine ich das nur?


    Haste eine Rechtsschutzversicherung?
    Also da würde ich doch glatt zunächst den Anwalt wechseln.
    Wegen Deinem Schwalbeschaden hättest du gleich in diesem ersten Prozeß eine Gegenklage gegen die Tante einreichen müssen. Dein Anwalt scheint nicht gerade der "Brüller" zu sein.
    Wenn dem das Urteil dann zugestellt wird, dann haste ab diesem Zeitpunkt 1 Monat Zeit, beim Landgericht mit dem neuen Anwalt Berufung gegen dieses Urteil einzulegen.
    Denk mal drüber nach.


    Lödeldödelööö, macht dich wieder fröh! :D

  • @simsonsucht&heimde: An Inserate habe ich auch schon gedacht. Habe deswegen auch schon die Zweite Hand gewälzt. Viele Angebote sind da aber nicht drin. Händleranfragen sind vielleicht auch eine Idee. Müßten die mir dann einen Wisch geben mit dem Vermerk "Schwalbe in Zustand...blabla... 500 Euro"? Na, da werden Kasche und Co. aber wieder ihre unschlagbare Unfreundlichkeit zur Schau stellen... :-))


    @Dummschwaetzer: Rechtlich ist das alles leider nicht zu belangen. Es ist tatsächlich so, dass, wenn Dir ein Linksabbieger die Vorfahrt nimmt und hinterher behauptet, er hätte einen Grünpfeil gehabt, Du 50% der Schuld zugewiesen bekommst. Vorausgesetzt es sind keine Zeugen da, die das Nicht-Vorhandensein des grünen Pfeils bestätigen können. Früher waren es noch 2/3 des Schadens, den der Linksabbieger zu tragen hatte. Doch inzwischen gilt da wohl eine neue Rechtsprechung.
    Andersherum ist es aber genauso: selbst wenn ich bei Knallrot gefahren wäre, müßte der Abbieger sich an meinem Schaden beteiligen. Man hat als Kraftfahrer immer ein gewisses Gefährdungspotential, für das man bei gewissen Vorfällen pauschal haften muß. Weiß auch nicht, wer sich das ausgedacht hat.


    Gruß, Gomo

  • Ist doch aber auch immer eine Frage des Aufwandes und Nutzens.


    So lange nicht noch der Führerschein in Gefahr ist und kein Bußgeld droht lohnt bei 50 ccm eine Weiterverfolgung gerichtlich nicht.


    Es gibt Problem mit der Rechtsschutzversicherung... Erfolgsaussichten!
    Die eigene Haftpflicht kann nicht hochgestuft werden, weil es gibt nur 100 % :)
    Und nach meinen Erfahrungen reichen sogar 50 % um eine vernünftige Maschine aufzutreiben.


    Die reingesteckte Arbeit und Freude u.s.w. kann einem sowieso niemand ersetzen. Und eine andere bringt gleich nochmal etwas Arbeit und Freude ;(

  • Zitat


    Original von heimde:
    Und eine andere bringt gleich nochmal etwas Arbeit und Freude ;(


    *g* Ja, so kann man das auch sehen :o)


    Naja, die Geschichte ist nun auch schon über 1 1/4 Jahre her und ohne die lahmende deutsche Justiz hätte ich auch weiter nicht mehr daran gedacht. Aber heute war halt Tag der Abrechnung (obwohl das Urteil noch gar nicht gefällt wurde - wird einem schriftlich zugestellt!). Irgendwie war's auch ein wenig wie bei Barbara S. oder Verkehrsgericht oder wie das Zeug so heißt. Außerdem weiß ich nun, dass das Berliner Amtsgericht ein wunderschöner Jugendstilbau ist, der bei meiner nächsten Touri-Führung durch Berlin bestimmt mitbedacht wird.


    Im Übrigen, heimde, hast Du recht, wegen einer alten Schwalbe nochmal die ganze Justizmaschine in Gang zu setzen ist ein mehr als müßiges Unterfangen. Für die olle Linksabbiegerin geht es immerhin um 50% ihres Schadens in Höhe von 1800 Kröten (ihr 10 Jahre alter Lieblings-Corsa mußte schließlich ausgebeult und neu lackiert werden...).


    Das Geilste ist ja, dass sie behauptet, nicht nur einen grünen Pfeil gehabt zu haben, sondern auch noch nicht losgefahren zu sein. Sprich: ich sei bei Rot über die Ampel und ihr dann ins stehende Auto gedonnert! 8-\ Oh Mann, und ich dachte, halluzinogene Drogen seien im Strassenverkehr unbedenklich... Shit happens!


    Schönen Gruß, Gomo

  • Was hat denn deine Haftpflichtversicherung dazu gesagt? Ist es denen egal und die zahlen einfach den Schaden, oder haben die deinen Anwalt bestellt?
    Ich meine, ein guter Anwalt holt da auch was für dich raus. Du bleibst sonst möglicherweise auf den Kosten deiner kaputten Schwalbe sitzen.




  • Dummschwätzer


    also ich find in diesem scheiß Land wird schon viel zu viel geklagt.


    Auch wenn die Tante dumm ist sollte man erst einmal mit ihr reden. Ihr einfach reindrücken sie muß 50% bezahlen. Vorher zu einem Gutachter der einem einen guten Preis für die Schwalbe macht und zu der Tante gehen und 50% verlangen. Wenn sie nicht zahlen will kann man sie noch immer verklagen, aber das Urteil lautet sie muß 50% zahlen und da kommt die nicht rum.
    Erst mal mit den Leuten reden, für was haben wir einen Mund und Hirn.


    Venceremos
    Markus

  • [quote]
    Original von Gomo:
    [quote]



    Naja, die Geschichte ist nun auch schon über 1 1/4 Jahre her und ohne die lahmende deutsche Justiz hätte ich auch weiter nicht mehr daran gedacht. Aber heute war halt Tag der Abrechnung (obwohl das Urteil noch gar nicht gefällt wurde - wird einem schriftlich zugestellt!). Irgendwie war's auch ein wenig wie bei Barbara S. oder Verkehrsgericht oder wie das Zeug so heißt. Außerdem weiß ich nun, dass das Berliner Amtsgericht ein wunderschöner Jugendstilbau ist, der bei meiner nächsten Touri-Führung durch Berlin bestimmt mitbedacht wird.


    Gomo


    wo ist den das Amtsgericht, daß du meinst. Würde mich auch mal interessieren. Mein Kumpel und ich machen öfter krasse Trrips durch die Stadt und geben uns coole Architektur.
    Kann es sein das es das Amtsgericht in der Pankstraße im Wedding ist??? Auch ein geiler Bau, aber ich kenn mich noch nicht so mit den Baustilen aus. Sag mal in welchem du warst.


    Venceremos
    Markus

  • Wieso denn mit der Tante reden und verhandeln.
    Es gibt ein Urteil was 50% Teilschuld ausagt. Mit diesem Urteil bei der Versicherung der Tante den Schaden anmelden und wie schon oben gesagt beziffern. Dann dürfte es eigentlich kein Problem geben das Geld zu bekommen.

  • Zitat


    Original von Asesino:
    Erst mal mit den Leuten reden, für was haben wir einen Mund und Hirn.


    So idealistisch hab ich auch mal gedacht. Und zwar bis zum Unfalltag. Damals bin ich in die Dame reingekracht und habe einen Salto über ihre Motorhaube gemacht. Ich stand wieder auf, checkte meine Gliedmaßen, meinen Rücken, meinen Hals und wandte mich ihr zu. Sie saß total geschockt hinterm Lenker, kreideweiß und stammelte, es täte ihr so leid, es täte ihr so leid. Ich beruhigte sie erstmal, dann räumten wir die Unfallstelle. Und statt die Polideidei zu rufen, gingen wir erstmal einen Kaffee trinken.Dort bot ich ihr an, da für uns beide die Schuldfrage klar war, mir Gebrauchtteile zu besorgen, den Schaden auf eigene Faust billigst zu beheben und ihr nur die Anschaffungskosten für die Teile in Rechnung zu stellen. (Was ich zu dem Zeitpunkt noch nicht wußte, war, dass der Rahmen verzogen war.) Wir verabredeten, in Bälde miteinander zu telefonieren. Kurze Zeit später flatterte mir die Anzeige ins Haus: ich sei bei Rot gefahren, sie hätte bereits einen grünen Kreuzungspfeil gesehen und ich gälte nun als der Unfallverursacher. Soviel zu Mund und Hirn und Miteinanderreden.


    Das Amtsgericht ist übrigens in Mitte nähe Alex, Littenstrasse 12-17.


    heimde: Sie geht zivilprozessrechtlich gegen mich vor. Das ist wohl ein Unterschied zu einem verkehrsrechtlichen Verfahren. Daher ist das Urteil nicht universell gültig, sondern es wird nur über ihren Anspruch entschieden, da sie die Klägerin ist. Paradoxerweise darf aus dem Urteil nicht mein Anspruch abgeleitet werden. Dazu müßte ich tatsächlich extra Klage einreichen. Verrückt, was?


    @dummschwaetzer: Klar zahlt meine Haftpflicht. Finanziell ist mein Schaden somit begrenzt. Von der Haftpflicht stammt ja auch der Anwalt. Ich dürfte mir gar keinen anderen nehmen, da man mit Abschluß einer Haftpflicht sämtliche Vollmachten im Falle eines Prozesses an die Versicherung abtritt.


    Gruß, Gomo

  • @ heimde mußtet du dein Roller verschrotten, wieso konnte’s du den Motor für 20 Eurs behalten. Du kannst doch alles behalten ist doch dein Roller. Keiner kann dich zwingen.

    Berlin hat nach 18 Jahren wieder eine Grenze!! Es lebe die EU

  • @ Gomo....warst du nicht schon mal bei mir, da war doch was?? Das ganze mit den Unfall kommt mir bekannt vor. Haben wir schon mal an deine Simme was gemacht.



    100% deine Schwalbe habe ich gesehen und eine andere haben wir zurecht gemacht. Die habe ich doch noch abgeholt. Schade das du dich nicht mehr gemeldet hast.

    Berlin hat nach 18 Jahren wieder eine Grenze!! Es lebe die EU

  • @Simsunsucht
    ?????


    Ups... Keine Polizei.?!
    Dann siehts natürlich auch mit dem Schadenersatz etwas schlechter aus. Nach 1,5 Jahren wirds schwierig den Schaden zu beziffern.
    Ansonsten muß auch ein Zivilprozeß ausreichen um die Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Hat mein Anwalt bisher zumindest immer geschafft. (War nur 2 mal). Allerdings standen hier die Schäden immer im Polizeiprotokoll. Und beide Fälle waren ähnlich... alerdings mit nem Auto.
    Im ersten Fall haben wir uns beim Spurwechsel getroffen und die Versicherungen hatten sich 50 / 50 einigen wollen. Dementsprechend auch das Bußgeld. Gegner dagegen geklagt... und 100 % bekommen. :)
    Ich also sofort auch mein Bußgeld zurückverlangt... ohne Probleme und die restlichen 50 % von der Versicherung verlangt. Auch ohne Probleme. Den Rest hat meine Haftpflicht -- Rückstufung--- erledigt.
    Und im zweiten Fall gings wegen Ausweichen Gegenverkehr in den Graben. (Auf meiner Spur)....
    Das war dann allerdings eine reine Schadenersatzklage. Ich bekam leider auch eine Teilschuld und somit auch nur noch einen Teil ersetzt. Leider hat meine Versicherung auch gleich (trotz meinem und Anwalts Protest) Geld an den Gegner gezahlt. Es war garnichts passiert. Ein Satz neuer Reifen wollte er haben wegen Vollbremsung.

  • Simsonsucht:
    Klar war ich das! War supernett von Euch damals. Das war die Geschichte, wo ich Stein-und-Bein geschworen habe, mein Vergaser sei hundertprozentig durchgecheckt und tip-top in Ordnung. Und was war los? Meine Hauptdüse lag lose im Schwimmergehäuse - und ich hab mich gewundert, warum das Ding nicht vernünftig laufen will. Ist mir heute noch peinlich... :))


    Schönen Gruß, Gomo

  • [quote]
    Original von Gomo:
    [quote]



    So idealistisch hab ich auch mal gedacht. Und zwar bis zum Unfalltag. Damals bin ich in die Dame reingekracht und habe einen Salto über ihre Motorhaube gemacht. Ich stand wieder auf, checkte meine Gliedmaßen, meinen Rücken, meinen Hals und wandte mich ihr zu. Sie saß total geschockt hinterm Lenker, kreideweiß und stammelte, es täte ihr so leid, es täte ihr so leid. Ich beruhigte sie erstmal, dann räumten wir die Unfallstelle. Und statt die Polideidei zu rufen, gingen wir erstmal einen Kaffee trinken.Dort bot ich ihr an, da für uns beide die Schuldfrage klar war, mir Gebrauchtteile zu besorgen, den Schaden auf eigene Faust billigst zu beheben und ihr nur die Anschaffungskosten für die Teile in Rechnung zu stellen. (Was ich zu dem Zeitpunkt noch nicht wußte, war, dass der Rahmen verzogen war.) Wir verabredeten, in Bälde miteinander zu telefonieren. Kurze Zeit später flatterte mir die Anzeige ins Haus: ich sei bei Rot gefahren, sie hätte bereits einen grünen Kreuzungspfeil gesehen und ich gälte nun als der Unfallverursacher. Soviel zu Mund und Hirn und Miteinanderreden.



    Na ja wenn das so ne dumme Schlampe ist, dann mußt du der Tussi echt blöd kommen und so viel wie möglich rausschinden. Guten Gutachter holen der einen hohen Verkehrswert angiebt. Knöpf ihr möglichst viel Geld ab und kauf dir ne neue Schwalbe oder so.


    Venceremos
    Markus

  • @ Gomo


    JA, Ja so ist das, ich glaube es erst, wenn ich es gesehen habe. Na ja mein irrsinniges Messihaftes Simson Hobby habe ich mittlerweile beendet und einiges verkauft. Aber wenn mal wieder was ist, läßt sich bestimmt was machen. Kannst auch so mal wieder vorbeischauen. Das das mit der Schlampe (Sorry Frauen sind keine Schlampen!! ABER DIE SCHON!!) immer noch nicht beendet ist??



    Das war auch nicht ihre Idee dich anzukacken, das muß ihr jemand eingeredet haben, das man da Kohle machen kann. Von sich aus hat sie ja den Fehler eingestanden und war kulant.

    Berlin hat nach 18 Jahren wieder eine Grenze!! Es lebe die EU

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