Hallo!
Ich hatte heute morgen einen kurzen Gerichtstermin wegen einem Unfall mit der Schwalbe. Mir hatte letztes Jahr eine Linksabbiegerin die Vorfahrt genommen und nun behauptet sie, ich sei bei Rot gefahren und sie hätte schon einen grünen Abbiegepfeil gesehen (völliger Schwachsinn...). Keine Zeugen. Vor Gericht endet sowas meist mit einer 50-50 Regelung, was soviel heißt, wie dass ich (bzw. die Haftpflicht) 50% ihres Schadens (ca. 1800 Euro) tragen muß. Mein Anwalt meinte nun, ich müsse Ansprüche an sie bzgl. meines Totalschadens normalerweise mit einem erneuten Gerichtsprozess geltend machen. Wir könnten allerdings auch erstmal versuchen, die Hälfte meines Schadens bei ihr einzufordern, in der Hoffnung, dass sie lieber zahlt, als einen erneuten Prozess anberaumen zu lassen.
Langer Rede, kurzer Sinn:
Ich muß irgendwie den Verkehrswert meiner Schwalbe nachweisen. Doch was ist eine KR 51/2E Baujahr 1981 in technisch einwandfreien und optisch ansprechendem Zustand denn noch wert? Gibt es irgendwelche Listen oder etwas ähnliches, woran man sich orientieren kann?
Schönen Gruß,
Gomo