Versicherung/Strafen bei gekürzten Schutzblechen?

  • Hallo,
    habe mir in einem Spontankauf unten stehendes Moped gekauft und mich leider erst später informiert. Habe dann auch rausgefunden, dass die Schutzbleche anscheinend gekürzt wurden. :(


    Meine Fragen lauten nun:
    1.Sind die Schutzbleche (vorne und hinten?) ganz klar nicht mehr zulässig?
    2.Welche Folgen kann es haben wenn ein Polizist mich auf der Straße anhällt und damit erwischt?
    3.Erlischt der Versicherungsschutz auf Grund der gekürzten Schutzbleche im Falle eines Unfalls. (das wichtigste)
    4.Fällt euch noch was am Motorrad auf was den Versicherungsschutz gefährden könnte?


    Vielen Dank für eure Hilfe,
    Till


  • Abgeschnittene Schutzbleche sind nicht erlaubt , wenn der Abrisswinkel des Wassers und ect . Andere gefährden können , zu kurz , verloren .
    mfg

  • Hallo,
    vielen Dank für eure Antworten. Das einige Sachen nicht original sind ist mir bewusst - insbesondere interessiert mich jedoch was für Strafen beim Erwischen auf mich zukommen bzw. ob der Versicherungsschutz bei einem Unfall erlischt. (vor Allem das)


    Ist dies bei nicht originalen Spiegeln, der Sitzbank oder den gekürzten Schutzblechen der Fall?


    Vielen Dank,
    Till

  • Hallo,
    also auch dir nochmal Danke für deine schnelle Antwort...wäre jedoch sehr verbunden wenn jemand kurz mal eine fundierte und klar verständliche aussage in die Runde werfen könnte, da ich schon etwas verzweifelt bin.... :oops:


    Danke,
    Till

  • Ganz einfach , die Versicherungen wollen nicht zahlen , finden Die etwas , was nicht Original ist , bzw , nicht eingetragen , haste verloren , und zahlst selber , also , biste schnell arm :)):)):)):))

  • Hallo,
    und fallen da explizit auch nicht originale Lenker sowie die Sitzbank drunter? Oder nur die Schutzbleche die nicht in der Norm liegen?


    Weil ich kann mir ja auch eine nicht originale Motorraduhr an den Lenker schrauben ohne das der Versicherungsschutz verloren geht...


    Danke,
    Till

  • Ja hören , oder fühlen , Schutzbleche auf jeden Fall , die Sitzbank wohl auch , es sei denn es gibt ne Abe , oder zum Tüv fahren , die Teile eintragen lassen , was aber bei den völlig zerstörten Kotflügelschrott nicht gehen wird .
    mfg

  • Hallo!
    In meinem schlauen Buch von Erhard Werner - Simson Ratgeber steht:


    "Die Verkürzung des Vorderradschutzbleches im oberen Bereich ist zur Gewährleistung der Fahrsicherheit soweit zulässig, daß der vom Reifen tangential weggeschleuderte und vom Fahrtwind zurückgetragene Schmutz nicht über der Scheinwerferoberkante auftrifft (max. Kürzung etwa 85 mm).
    Die Vorderpartie muß abgekantet sein.
    Das Hinterradschutzblech darf nicht mehr als 110 mm gekürzt werden, um übermäßige Belästigungen und Behinderungen der nachfolgenden Verkehrsteilnehmer auszuschließen. Der serienmäßige Spritzschutz muss wieder montiert werden."


    (Hoffe ich darf das hier so mal zitieren)


    Deine Schutzbleche sehen mir aber viel mehr gekürzt aus, und der Spritzschutz ist da auch nicht mehr dran.
    Hm was da aber genau auf einen zukommen kann, weiß ich leider auch nicht, also ob es da nur einen Mängelschein gibt und man das Möp dann nur bei der Polizei in ordentlichem Zustand vorführen muss,
    oder ob es da gleich eine Anzeige gibt..

  • Die StVZO besagt Folgendes:
    § 36a Radabdeckungen, Ersatzräder
    (1) Die Räder von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern müssen mit hinreichend wirkenden Abdeckungen (Kotflügel, Schmutzfänger oder Radeinbauten) versehen sein.
    Das ist wieder mal wischi waschi, und was die ABE dazu genau sagt, weiß ich auch nicht, aber jedenfalls das vordere Schutzblech geht nun gar nicht. Das entspricht ganz sicher nicht mehr der ABE, und das alleine macht nach Bußgeldkatalog Nr. 175 50 €.

    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden. Aber sie schießen damit.

    • Offizieller Beitrag

    Das vordere Schutzblech ist "oben" noch ok, "unten" ist es aber viel zu kurz. Hinten würde ich mal sagen, geht es auch gerade noch so, vorausgesetzt der Spritzschutz kommt wieder dran. Also hinten die Plaste montieren und für vorne ein neues kaufen.


    PS: Die Sitzbank sieht zwar bescheuert aus, ist aber sicher sehr bequem.
    PPS: Die Spiegel sind unbedenklich und der Lenker auch, wenn er eine ABE hat.

  • Ich dachte, weil ich keine Enduro habe. Der Normallenker ist mir etwas niedrig, auf längeren Strecken etwas unbequem. Habe ich mir schon länger überlegt, ob man den wechseln könnte. Immerfort ist hier von Eintragen die Rede, manches ja, manches wieder nicht ... Aber ist ja gut, wenn das geht. Und wie wäre es mit so einem Universal-Windschild (passend für alle möglichen Rollertypen), steht bei ebay dazu: keine ABE ?

  • Ja super, dann braucht den Mist auch keiner zu verkaufen. Praktisch wär´s allerdings schon in der kalten Jahreszeit ... Danke.

    Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden. Aber sie schießen damit.

    • Offizieller Beitrag

    sitzbank und lenker solltest du eintragen lassen. das sollte beim lenker kein problem sein. für nahezu alle lenker bekommt man heutzutage auch aus dem internet eine abe oder ein teilegutachten. die sitzbank ist bei ordentlicher befestigung sicher problemfrei auch per einzelabnahme eintragbar.
    die schutzbleche wären mir ein stück zu kurz, sollten auch vor dem tüv keine gnade finden. es gibt aber zum beispiel sehr hübsche chromschutzbleche zu kaufen. die sähen sicher gut aus.
    spiegel sind von der fläche her scheinbar groß genug, dann ist eine e-prüfung nicht nötig bei deinem baujahr.


    gruß erstmal aus kiel

  • Moin Moin.


    Ich habe bei meiner S50 die Schutzbleche aus optischen Gründen auch gekürzt.
    Am hinterem Schutzblech habe ich noch das Kennzeichen angebracht.Somit habe ich durch das Kennzeichen einen guten Spritzschutz.
    Bin dann mit der Simme zur Dekra gefahren und wollte die gekürzten Schutzbleche + eigenbau Kennzeichenhalterung abnehmen lassen.
    Der Typ von der Dekra hat sich dann mein Baby angeschaut und meinte:" Ja und", was wollen sie denn eintragen lassen.
    Ich habe ihm die änderungen die ich vorgenommen hatte gezeigt und er meinte:"sieht doch alles gut aus, da müssen sie nichts eintragen lassen.
    Habe ihm trozdem gebeten es abzunehmen, weil ich keinen Stress bei einer Verkehrskontrolle bzw bei einem Unfall(Versicherungstechnisch) haben möchte (wegen nicht eingetragenen umbauten, verlust der ABE).
    Er lachte nur und meinte, fahr mal schön weiter, ist schon gut.
    Tja und wie das so ist hielten mich die Grünen am gleichen Tag noch an.
    Habe denen die Story erzählt mit der Dekra.Sie haben sich das Möpp dann angeschaut und sich 1.über eine alte Simson gefreut und 2. gute weiterfahrt gewünscht.


    Wenn du dir sehr unsicher bist dann fahr halt mal zum TÜV!!!


    Bin zwar immer noch etwas verunsichert, aber den Grünen und DEKRA geht es am Arsch vorbei!!!!


    Grüße midi

    Ob Kr51,S50,Duo oder Star, der midi fährt schneller als 50km/h:)

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