Mit Versicherungskennzeichen ins Ausland?

  • Hallo,


    habe auch mit der Suche nichts zu dem Thema gefunden, daher hier meine Frage:


    Darf man mit einer 50er ins Ausland fahren? Oder zumindest ins europäische Ausland?


    Prinzipiell sollte es da doch kein Problem geben, oder?
    Immerhin ist das Fahrzeug nach deutschem Recht zugelassen und ausweisbar und der Führerschein nach deutschem Recht gültig, zumindest in allen Ländern mit entsprechenden bilateralen Abkommen und erst Recht innerhalb der EU....oder ist an meiner Überlegung irgendein abartiger Bürokratismus falsch?


    Hat schon jemand Erfahrungen mit Auslandsfahrten (und evtl.Kontrollen dort) gemacht?


    Gruß Alex

  • Lies mal das Kleingedruckte auf dem Versicherungsschein - bei mir steht unter §2a Geltungsbereich:


    .. gilt für Europa und die außereuropäischen Gebiete, die zum Geltungsbereich des Vertrages über ....


    Bin durch Österreich/Italien/Schweiz damit - aber an das D-Schild denken, das ist in vielen Ländern Pflicht!

    Nur, weil Du nicht paranoid bist, heißt das nicht, dass Sie nicht hinter Dir her sind ...

  • Soweit ist das von deutscher Seite bzw.der des Versicherers schon klar.
    Ich kann ja auch jedem hier eine Reiseversicherung nach Rußland verkaufen, auch wenn er kein Visum hat.
    Die Frage ist ja eher ob das Ausland die deutsche Anmeldung des Fahrzeugs akzeptiert.
    Auch gibt es von einigen EU-Ländern wohl Probleme was den deutschen (EU-!) Führerschein angeht.
    Und genau was das betrifft habe ich von Österreich nichts Gutes gehört;
    Zum einen dürfen angeblich 16-jährige Inhaber einer 125er aus Deutschland nicht in Österreich fahren OBWOHL sie den deutschen Schein dazu haben - weil in Österreich dafür ein Mindestalter von 18 gilt.
    Daher meine Befürchtung daß das noch weiter geht: in Ösiland ist der Moped-Führerschein (M) nicht im Auto-Führerschein enthalten; ein deutscher auf einer 50er in Österreich könnte daher ohne Führerschein unterwegs sein nach Ösi-Recht...immerhin wird es wohl bei den 125ern ja genauso gehandhabt.


    Weiß dazu jemand mehr?

  • "Ich kann ja auch jedem hier eine Reiseversicherung nach Rußland verkaufen, auch wenn er kein Visum hat. "


    Der Vergleich hinkt - das eine ist eine Versicherung, das andere ein Sichtvermerk für die Einreise. Natürlich prüft die Versicherung nicht, ob Du den passenden Führerschein hast - erst alles zusammen berechtigt dann zum Fahren im Ausland, also Versicherung + Fahrzeugpapiere + Personalausweis (Reispeass, Visum..) + Papiere fürs Fahrzeug...


    "Auch gibt es von einigen EU-Ländern wohl Probleme was den deutschen (EU-!) Führerschein angeht. "


    Das ist ja was ganz neues. Halte ich für Quatsch. Gerade was den Führerschein angeht, ist EU erst recht EU! Da wird harmonisiert und anerkannt auf Teufel komm raus. Und über internationale Abkommen ist eigentlich (und vor allem jeder deutsche) der Lappen weltweit kein Problem. In Afrika sollte man jedoch zumeist nen internationalen Führerschein haben wg. der Übersetzung - bin da aber auch nur mit meiner Plastikkarte gefahren.


    "Zum einen dürfen angeblich 16-jährige Inhaber einer 125er aus Deutschland nicht in Österreich fahren OBWOHL sie den deutschen Schein dazu haben - weil in Österreich dafür ein Mindestalter von 18 gilt. "


    Wenn ich 16 bin und den 125er-Lappen habe, darf ich natürlich in Österreich 125er fahren. Ob mir eine Mopedvermietung IN Österreich eine 125er vermietet, lasse ich mal dahingestellt. Aber mit meiner 125er darf ich selbstverständlich in Österreich fahren als 16jähriger - willt ja auch mal Urlaub machen am Zeller See.
    Wenn die das IM Land anders regeln, ist das deren Sache - aber die haben da keinen Zugriff auf meinen Lappen. Ich erinnere hier nur mal an die Autoführerscheine von Austauschschülern: Sofern der Aufenthalt im Ausland lang genug war (damit er nicht nur zum Erwerb des Führerscheins gemacht wurde), dann konnte/kann der ohne weitere Prüfung in einen deutschen Führerschein umgeschrieben werden und der Schüler durfte mit 16 Autofahren, ganz legal.


    Ich glaube, da sind arge Gerüchte unterwegs.

    Nur, weil Du nicht paranoid bist, heißt das nicht, dass Sie nicht hinter Dir her sind ...

  • Wenn du deutscher Staatsbürger bist, dann gilt dein deutscher Führerschein genau so wie er ausgestellt ist, und das überall in der EU.


    Das deutsche Versicherungskennzeichen reicht für Auslandsfahrten aus.


    Wenn du mit Moped ins Ausland fährst, dann muß das D-Kennzeichen dran sein.


    Wenn du nicht die grüne Versicherungskarte von deiner Versicherung hast, dann kann es passieren, daß man dich an der Grenze zurückschickt bzw. dich nur ohne Moped einreisen läßt.


    Ich kenn mich aus! :smokin:

  • Gut, ich zitiere mal aus "www.motorroller-info.de";


    Zitat

    Die Angleichung des europäischen Führerscheinrechts ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Grundsätzlich gilt der EU-Führerschein in allen Ländern der EU.
    Es sind jedoch Zusatzregelungen wie z.B. die umstrittene deutsche 125er-Regelung möglich :


    (...)
    * Auch Österreich hat noch eine Sonderregelung. 16-jährige Scooteristen mit gedrosselten 125er Motorrollern dürfen auf österreichischen Straßen nicht fahren, weil dort für den Erwerb des Führerscheins A1 ein Mindestalter von 18 Jahren gefordert wird. Um dort einen 125er fahren zu können, genügen in Österreich nach 5 Jahren PKW-Führerschein jedoch 6 Fahrstunden auf einem Motorrad, egal wann der Führerschein erworben wurde.


    Dies würde mich nicht besorgt machen wenn ich es nicht schon auch in der MOTORRAD, vor ein oder zwei Jahren gelesen hätte.
    Daraus geht klar hervor daß Du in Ösiland, obwohl Du vielleicht den 125er Schein hast, mit 16 dort trotzdem nciht fahren darfst!
    Daher, und da das mit dem 125er Schein tatsächlich so zu sein scheint, mache ich mir Sorgen ob jemand mit dem Auto-Führerscshein auf ner Schwalbe (auch noch mit 60 km/h) im Ausland keine Schwierigkeiten bekommt.


    Es geht dabei nicht um mich, ich habe den 1er, sondern um meine Freundin (mit Auto-Schein) mit der ich evtl.mal mit der 50er wegfahren will.

  • Oha, da Du so insistierst, habe ich gerade mal selber den großen Googlehupf gefragt:


    Verkehrsportal


    Da scheinst Du recht zu haben - ich wäre sicher losgefahren.


    "Du darfst nicht in A fahren, weil es jedem Nationalstaat freisteht Ausländische Fahrerlaubnisse erst ab dem 18. Lebenjahr zuzulassen.
    A hat diese Möglichkeit ergriffen!


    Meines Wissens nach übrigens als einziges EU-Land"


    "Die Pflicht zur gegenseitigen Anerkennung besteht erst für mindestens 18 jährige Führerscheininhaber."


    ich nehme also alles zurück und behaupte das Gegenteil - ich hätte das nicht geglaubt. Ist mir aber auch nie untergekommen - ich hab mit 18 erst die großen Lappen gemacht, da ich mir mit 14 ne AWO restauriert habe und deswegen der 50er-Lappen nicht interessant war... Sorry nochmal, aber da bin ich auch wieder schlauer. Auf der Seite steht z.B. auch, wie das in Italien geregelt ist - bezeiht sich aber immer nur auf Fahrer unter 18!



    Was aber Versicherung, Papiere usw. angeht, ist das im Ausland harmlos. Ich bin da schon oft über die Grenze und die uralte ABE der Kreidler, der Versicherungsschein und das D-Schild (hamse nach geguckt, klemmte unterm Spanngurt von der Gepäckrolle) haben problemlos ausgereicht.

    Nur, weil Du nicht paranoid bist, heißt das nicht, dass Sie nicht hinter Dir her sind ...

  • Mit der 50er scheints aber kein Problem zu geben soweit ich sehen kann, meine Freundin ist ja sowieso über 18.


    Aber theoretisch brauchen sie dann auch nciht den M-Schein eines 16-jährigen anerkennen - oder?

  • Natürlich kann deine (deutsche) Freundin mit dem deutschen Autoführerschein auch in Österreich Moped fahren. Allerdings meine ich auch, so wie du befürchtest, daß sie dort nur einen 45 km/h-Roller fahren darf und keine 60 km/h-Schwalbe, denn ich glaube nicht, daß der innerdeutsche Einigungsvertrag in Österreich unmittelbar gilt :D, bzw. dem österreichischen Recht vorgeht. Möglicherweise gilt diese Ausnahmegenehmigung des Einigungsvertrages für die 60 km/h nur innerhalb Deutschlands. Bin mir aber nicht ganz sicher und gerade zu faul zum Nachsehen in den einschlägigen Gesetzen, lasse mich aber gerne eine Besseren belehren (allerdings nur durch fundierte Gesetzestexte). :)

  • Allen möglichen Scheiß klatschen die zusammen, aber wenns mal ums richtige Leben geht - das übliche Chaos. X(


    Also da sie der Führerschin dazu berechtigt in D auf ner Schwalbe 60km/h zu fahren sollte das theoretisch auch in Ö gelten da Ausnahmen ja nur für unter-18-jährige angewendet werden dürfen.
    Das Hauptproblem wird sein daß im Schein (und in den Köpfen der Ösi-Polizei) ja "45 km/h" steht.....und damit Ärger vorprogrammiert ist, egal wie die rechtliche Lage nun tatsächlich ist.

    • Offizieller Beitrag

    Es gibt doch aber diese EU-Richtlinie zu den Führerscheinen aller Mitgliedsstaaten. Österreich wollte da vor Jahren schon mal Leuten ans Bein pinkeln, die mit dem alten DDR-Führerschein unterwegs waren. Das ist nicht rechtens. Jeder in einem Land der EU ausgestellt Führerschein ist auch in allen anderen Ländern anzuerkennen.


    Die 45km/h Regelung ist da IMHO ohne Belang, die gilt ja auch bei uns. Dennoch darf man hier natürlich mit dem M-Lappen alte Plastebomber mit 50km/h fahren und natürlich auch jede Simson mit 60km/h. Bei Fragen diesbezüglich würde ich mich an ein Konsulat wenden, zu der umstrittenen Regelung mit den DDR-Führerscheinen habe ich damals schnell und kompetent eine Antwort erhalten von einer Rechtsanwältin aus Österreich, selbstverständlich war die Auskunft kostenlos.


    http://www.konsulate.de/austria.php


    Ich hab mir mal die Mühe gemacht und zu beiden Punkten (60km/h und 125ccm unter 18) eine Anfrage gestartet.

    • Offizieller Beitrag

    So hier nun die Antwort, die mich allerdings noch nicht vollkommen zufrieden stellt:


    "Die Konsularabteilung der Österreichischen Botschaft nimmt Bezug auf Ihre Anfrage vom 26. Mai 2006 betreffend die Führerscheinregelung für Moped und 125ccm Motorrad in Österreich und teilt Ihnen mit, dass in Österreich als Kleinkraftrad (Moped) motorisierte Zweiräder mit einem maximalen Hubraum von 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h bezeichnet werden. Diese Klassifizierung gilt seit der Einführung des EU-Führerscheins mit der Führerscheinreform zum Jahreswechsel 1998/1999.


    In dieselbe Klasse fallen zulassungsrechtlich auch die vor (und kurz nach) der EU-Führerscheinreform 1998/1999 in Verkehr gebrachten Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, und die in der DDR und bis zum Einigungsvertrag produzierten Kleinkrafträder, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h haben (jeweils mit einem maximalen Hubraum von 50 cm³).


    Für Krafträder mit einem Hubraum von 125ccm ist in Österreich der reguläre Motorradführerschein erforderlich.


    Weiterführende Informationen erhalten Sie bei:


    ARBÖ, Auto-,Motor,-und Radfahrerbund


    Informationsdienst für Verkehr und Touristik


    1150 Wien, Mariahilfer Straße 180


    Telefon +43 1 891 21-0


    Fax +43 1 891 21-236


    E-Mail: id@arboe.at"

  • Hm, doch, es wird ja gesagt daß die DDR-"60er" rechtlich in der gleichen Klasse sind wie die heutigen "45er". Sollte also kein Problem darstellen.


    Seltsam ist die Aussage mit den 125ern, denn bisher gingen wir doch davon aus daß zumindest über-18-jährige mit dem 125er Schein dort fahren dürfen, das wird hier ja quasi verneint?!

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