Muss das Versicherungsnummerschild angebracht werden?
Wenn das Fahrzeug original eigenlich keine Halterung dafür besaß? Siehe KR51/1, letzte Zulassung 1990, da gab es kein schild, also auch keine Löcher im Panzer.
" Durch das Versicherungskennzeichen wird nachgewiesen, daß für den Motorroller eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung besteht. Der Versicherer händigt dem Halter auf Antrag ein Versicherungskennzeichen aus und erteilt hierüber eine Bescheinigung; für den Nachweis von Namen und Anschrift des Halters gilt § 23 Abs. 1 Satz 2 STVZO sinngemäß. Der Führer des Fahrzeugs hat die Bescheinigung mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. "