Verwendung im Bereich der StVo verboten... Wieso?

  • Moin Mopedfreunde,
    habe in meinem Tacho Blinkerkontrolle und Tachobeleuchtung mit zwei Birnen verbaut. Jetzt ist mir die für die Beleuchtung aber kaputt gegangen, wollte mir also eine neue bestellen. Da bin ich auf das hier gestoßen: https://www.akf-shop.de/lampe-12v-2-w-ba7s-tachobirne/a-943/


    Ist die tatsächlich im Straßenverkehr verboten? Wieso? Bin ich also die ganze Zeit kriminell unterwegs gewesen?:roll: :))
    Bin ich ja sonst nicht;) hat mich trotzdem interessiert!
    Oder ist das einfach die falsche Birne?


    Danke und euch noch einen schönen Abend!


    Ach ja: es handelt sich um eine S51 mit Unterbrecherzündung..

    Selbstbewusstes Auftreten bei mittelmäßiger Ahnungslosigkeit

    • Offizieller Beitrag

    Hi,


    Glühlampen brauchen ein Prüfzeichen, das fehlt auf deiner Birne wohl. Steht ja auch Replika bei.


    Bei Tachobeleuchtungen gibtes wohl Ausnahmen, müsste man mal google quälen. Aber generell, Lampe ohnen ohne Prüfzeichen sind böse.


    MfG


    Tobias


    edit: zu langsam

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