Wie sieht´s in folgendem Fall mit der Vorfahrt aus: Ich fahre als Fahrradfahrer (weil ich nicht lebensmüde bin in dem Verkehr und bei den rücksichtslosen Autofahrern) knapp neben der Straße rechts auf dem Fußweg. An einer Einfahrt will ich die Straße geradeaus überqueren, aber ein von hinten kommendes, rechtsabbiegendes Auto fährt einfach vor mir rum. Weil ich das schon geahnt habe (kurzer Sicherheitsblick nach links hinten), bin ich auch gar nicht überrascht, und habe rechtzeitig etwas gebremst. Hinter dem Rechtsabbieger kommt aber noch einer, der gleich hinter dem ersten Auto auch noch rechts rum will. Ich bin nun endgültig am Rande der Einfahrt, und da der zweite Rechtsabbieger (übrigens ein Bäckerauto), mit mir auf gleicher Höhe, zumindest seine Geschwindigkeit gedrosselt hat, bin ich so mutig, und fahre geradeaus über die Straße. Er bremst abrupt, tut überrascht, als hätte ich ihn zum Bremsen genötigt, und beginnt mich aus dem Fenster vollzupöbeln. Er wollte gar nicht anhalten. Ich hätte auf dem Fußweg nichts zu suchen, von daher keine Vorfahrt. Habe mich mit dem so in die Wolle gekriegt, dass er schon meine Personalien verlangt hat, um den Vorfall der Polizei zu melden. Als ich ganz gelassen meine Brieftasche zückte, machte er aber einen Rückzieher - war alles nur ein Bluff. Na, ja. Wie ist die Rechtslage (im wahrsten Sinne des Wortes ) ?
Ich habe mir meine Meinung schon gebildet. Zwar durfte ich nicht auf dem Fußweg fahren, doch was ändert das an der Vorfahrtssituation?
Was meint ihr dazu?
Gruß, Matthias