Welche Papiere muss man dabei haben?

  • Hallo zusammen,

    muss man beim Mopedfahren eigentlich die Betriebserlaubnis und den Versicherungsschein dabei haben?

    Falls ja, würden auch Kopien reichen?

    Beim Autofahren wird man immer nach Führerschein und Fahrzeugschein gefragt, beim Simsonfahren wurde ich jetzt zweimal kontrolliert, da wollten sie immer nur den Führerschein haben ... aber sicher ist sicher, gerade wenn hier in Niederbayern der Simson-Typ nicht so bekannt ist.

    Was meint Ihr also dazu?

    Viele Grüße - Wuisler

  • Du mußt in Deutschland deinen Personalausweis dabei haben um dich ausweisen zu können.


    Willst du ein Fahrzeug führen so mußt du natürlich den passenden Führerschein besitzen und den auch dabei haben.


    Dann noch dieFahrzeugpapiere + beim Moped die Versicherunsbestätigung.


    ----------------


    Alles mu´t du im original dabeihaben. Hast du Kopieren und die waren für Polizist Hans Wurst in Ordnung dann haste Glück gehabt. Das heißt aber nicht dass es ein Gesetzt gibt wo drin steht das Kopien erlaubt sind. Ist ein allgemeiner Irrglaube dass das was nicht bestraft wurde auch dann dem Gesetz entsprechen müßte

    • Offizieller Beitrag

    ... und ausweisen darf dich nur der Innenminister :)



    Wenn der Innenminister ausweisen darf, darf dann der Aussenminister einweisen? :mrgreen:

  • natürlich darf man auch kopien mitführen...
    man kann sie beglaubigen lassen und dann geht das klar.


    ich fahre selber im dienstwagen ohne beglaubigte kopien, meine firma hat schätzungsweise 900 bis 1100 fahrzeuge. in 40 jahren wurde nur einmal ein bußgeld wegen dieser kopien ausgestellt. normal erkennen polizisten auch unbeglaubigte kopien an.


    du brauchst führerschein, versicherungsschein und ABE/fahrzeugschein. für den perso gibts keine mitführpflicht.


    und sollte doch jemand von den grünen wegen den kopien meckern, das ist nur eine OWI und kostet pro dokument 10€ ;)


    greez DJ

    Zitat von [Jost] : "Ich bräuchte am besten ein größeren."

  • Verschon uns bitte mit deinem Halbwissen.


    MfG
    Ralf



    das ist kein halbwissen.
    frag auf der direktion vor ort nach, die bestätigen dir das.
    ich selber hab die auskunft von polizei und zulassungsstelle.


    aber du weißt es ja natürlich besser als ämter und behörden, ne?


    *aufpass, dass ich nicht anfang zu lach*

    Zitat von [Jost] : "Ich bräuchte am besten ein größeren."

  • Ich gebe zu bedenken, dass selbst eine beglaubigte Führerscheinkopie keinerlei Aussagekraft darüber hat, ob Du überhaupt noch im Besitz einer solchen bist.

    Liegt des Bauern Uhr im Mist, weiß er nicht, wie spät es ist.

  • @ Dr.


    in 40 Jahren hattest du 1 Bußgeld weils doch vollkommen legal ist.


    Ich wurde in 25 jahren auch kein mal beim wildpinkeln erwischt daraus folgt man darf überall hinpinkeln.


    Ja ja .. paßt schon ...



  • na, das mit dem lesen funzt auch noch nciht so richtig, ne?


    ich sagte, dass bei unbeglaubigten kopien erst 1 bußgeld in 40 jahren aufgetreten ist... und dass das illegal ist, wurde ebenfalls erwähnt :roll:


    @olympia: ja da hast du recht, ohne zweifel. aber laut FS-behörde und polizei darf ich mit kopie rumfahren, wenn sie beglaubigt ist. schließlich wird ja bei jeder fahrzeugkontrolle alles elektronisch agefragt. es würde also auffallen, wenn dein "echter" FS dir entzogen wurde! ;)

    Zitat von [Jost] : "Ich bräuchte am besten ein größeren."

  • schließlich wird ja bei jeder fahrzeugkontrolle alles elektronisch agefragt. es würde also auffallen, wenn dein "echter" FS dir entzogen wurde! ;)


    Da geb ich Dir recht und sowas befürchtete ich schon fast ;)
    Wenn man sich jetzt aber auf die ganze Elektronik berufen würde, stünde die gesamte Mitführpflicht an sich ja in Frage. ;)
    Fakt ist, dass es mitführ- und vorzeigepflichtig ist. Beglaubigte Kopien? Hmmmmmm........ Kann man denn ohne Hilfsmittel und sofort erkennen, dass die Beglaubigung rechtens ist? Bei allen Originalen behaupte ich dies einfach mal.

    Liegt des Bauern Uhr im Mist, weiß er nicht, wie spät es ist.

  • Na, zum glück gibts Gesetze:
    In der STVZO heißt es eindeutig:


    Zitat

    Die Fahrerlaubnis ist durch eine amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen. Der Führerschein ist beim Führen von Kraftfahrzeugen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen.


    Übersetzt in Gebrauchsdeutsch: Es muss das Original sein, nix anderes (denn von anderem steht nix im Gesetzestext). Ich könnte mir vorstellen, dass beglaubigte Kopien akzeptiert werden (Schreibkram vermeiden), aber ein ganz grantiger Polizist müßte die Kopie nicht akzeptieren.

    Es ist das Einfache, das schwer zu machen ist.

  • beule:


    ab wann gilt etwas als amtliche bescheinigung?
    ne beglaubigung findet ja nur beim notar statt...


    und hast du so nen text auch für den fahrzeugschein?
    darum gings ja eigentlich.


    Rossi: schöner, sinnloser OT-beitrag. volle punktzahl.

    Zitat von [Jost] : "Ich bräuchte am besten ein größeren."

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