Wertgutachten / Oldtimergutachten

  • Ja ich habe die Suchfunktion benutzt konnte da für mich aber keine genaue Antwort finden. Daher nun meine Frage:


    Meine restauration ist fast abgeschlossen und der reine Materialwert liegt bei ca. 1100 - 1300 €. Nun habe ich mir gedacht ich könnte doch bei der Dekra ein Wertgutachten erstellen lassen, sodass ich bei einem Diebstahlt / Unfall etwas vorlegen kann. Was ist aber nun wenn ich mich nur mit der Haftpflicht Versicherung versichere ( 100€ im Jahr, oder ? ) ?


    mfg

  • dann bekommst du nix wenn das moped geklaut wird. deshalb ja nur haftpflicht. die reguliert für dich nur schäden am unfallgegner.
    wenn du so viel geld in deinen vogel steckst wirst du doch aber sicher auch die 50€ im jahr mehr haben, die kaskoschutz kostet, oder?

    • Offizieller Beitrag

    nur haftpflicht kostet rund 60 euro im jahr. mit diebstahlschutz legste nochmal dasselbe ungefähr drauf. wenn du nur haftpflichtversichert bist,bleibst du auf deinem diebstahlschaden sitzen.
    bei einer kompletten reastauration würd ich mir das gut überlegen.

  • Danke für die Antworten.


    Wenn ich also so um die 150€ pro Jahr in die Versichrung investiere bekomme ich bei einem Diebstahl die Kosten ( die auf dem Gutachten festgehalten sind ) wieder ?


    mfg

  • Zitat von bossi-v901

    Danke für die Antworten.


    Wenn ich also so um die 150€ pro Jahr in die Versichrung investiere bekomme ich bei einem Diebstahl die Kosten ( die auf dem Gutachten festgehalten sind ) wieder ?


    mfg


    Die Kasko-Versicherung zahlt im Regelfall nur den Zeitwert des Fahrzeuges, und der ist bei älteren Fahrzeugen sehr gering ... Du müsstest also die Versicherungssumme der Teilkaskoversicherung vorher mit der Versicherung abklären und vertraglich festhalten lassen. Die meisten "normalen" Versicherungen winken da aber ab - es gibt aber einige Versicherungen mit speziellen Oldtimerangeboten bzw. -Tarifen. Dort würde ich mal anfragen.


    Gruss von Frank

  • Zitat von bossi-v901

    Danke für die Antworten.


    Wenn ich also so um die 150€ pro Jahr in die Versichrung investiere bekomme ich bei einem Diebstahl die Kosten ( die auf dem Gutachten festgehalten sind ) wieder ?


    mfg


    nein, bekommst du nicht. In der Regel bleibt auch bei Kaskoversicherungen ein gewisser Anteil an Selbstbeteiligung. Liegt je nach Versicherung zwischen 150,- und 250,-. Immer auch das Kleingedruckte lesen, einige Versicherungen differenzieren bei der Selbstbeteiligung noch zwischen Schadenfall und Diebstahl.
    Wenn Du ein Gutachten hast, welches Dir einen gewissen Wert bescheinigt dann ist das imho auch für die Versicherung bindend. Aber IANAL, von daher würde ich mich nicht drauf festnageln lassen.

  • Was heißt in der Regel.


    Die Regel ist das was die Versichung dir verkauft.


    Kann er im Simson FAQ nachschauen das zB die WGV in der Regel auch ohne Selbstbeteiligung anbietet.


    Wenn er ein Gutachten machen läßt ( welches den Zeitwert jetzt feststellt ) wird ihm die Versicherung auch den geschätzen Zeitwert von seiner Simme am Tag des Diebstahls erstatten.


    Ich sehe da keine Probleme. Das draufgezahlt wird sollte immer klar sein

  • mit "in der Regel" meinte ich, dass es meistens (aber eben nicht immer) so ist, dass viele Versicherer bei Kaskoversicherungen eine SB mit drinhaben, gelegentlich ist der Vertrag auch so gestrickt, dass man im Falle eines Diebstahls eine höhere SB hat als z.B. "nur" im Schadensfall. Aber das ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Wichtig ist letztendlich nur, was im Vertrag steht. Ich wollte lediglich auf die Unterschiede hinweisen.
    Dass auch im Falle eines bestehenden Gutachtens nur der Zeitwert ersetzt wird sollte klar sein, jedoch kann mit einem Gutachten bei der Berechnung des Zeitwertes von einem viel höheren Betrag als Berechnungsgrundlage ausgegangen werden, als ohne Gutachten.

  • ich habe mir jetzt mal ein gutachten machen lassen.


    ergebnis:


    Wert: 1200€
    Zustand: 2+
    Kostenpunkt: 110€


    ich finde es lohnt sich, da so im falle eines falles die versicherung nicht schätzen muss, sondern einen anhaltspunkt hat.

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