...steht uns Winterfahrern bevor, wie man hier lesen kann.
Zitat:
§ 2 Abs. 3a StVO (neue Fassung)
Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit ....M+S-Reifen.... gefahren werden.
Die Bußgeldsätze werden im gleichen Atemzug verdoppelt. Kostete das Fahren ohne geeignete Bereifung bisher 20 Euro, so werden fortan 40 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig. Kommt eine Behinderung hinzu, steigt das Bußgeld sogar auf 80 Euro.
Auch in der neuen Version der Vorschrift kommt der Begriff "Winterreifen" nicht vor — Kritiker werfen daher der neuen Verordnung vor, sie sei weiterhin nicht klar genug formuliert. Als Reifen im Sinne der Verordnung gelten neben den ausdrücklich erwähnten M+S-Reifen auch die so genannten Ganzjahresreifen.
Das gilt selbstverständlich auf für Zwei-(und Drei-)Räder !!