Wurde ich verarscht - E-Bay - die 2te

  • Hallo Simson`s


    hab da was ähnliches - bin vermutlich genau so "blauäugig" gewesen !


    Ich habe am 18.10 2004 eine


    "REPARATURanleitung SIMSON 4-gang s 51 kr 51/2 SCHWALBE"


    mit der Erklärung des Verkäufers "der_keusche"


    NACHFOLGENDE VERKAUFSWARE BIETE ICH UNTER AUSSCHLUSS JEDER GEWÄHR NACH EU- ungebrauchtes simson-reparaturbuch - ein druckerzeugniss kein fotokopiezeug ; WAR VOR DEM FOTOTERMIN NOCH IN VERPACKUNG - PRODUKTIONSDATUM NICHT ANGEGEBEN ABER saubere PRODUKTION - VORSORGLICHE ANMERKUNG FÜR NOTORISCHE NÖRGLER-BESSERWISSER ODER "ERBSENZÄHLER" SICHERLICH VERSTEHEN SIE; DASS DIESE WARE NICHT EINER NEUPRODUKTION GLEICHZUSETZEN IST - STAUB für mich nicht ersichtlich aber er KÖNNtE VORHANDEN SEIN: WARE IST KORREKT TEXTLICH BEZEICHNET UND BEBILDERT: ZUM STARTPREIS AB 1,99 DIESES BUCH IST MOTOR-TECHNISCH SOZUSAGEN UNIVERSELL FÜR DEN FAHRTWINDGEKÜHLTEN MOTOR - AUSPUFF RECHTS (IN FAHRTRICHTUNG GESEHEN) ZU VERWENDEN


    im E-Bay ersteigert


    Ihr "alten Hasen" kennt sicher das blaue Buch mit den 163 Seiten :
    REPERATURANLEITUNG für Simson Zweiradfahrzeuge S 53 und SR 50/1,
    SR 80/1


    Als absolutes "Greenhorn" dachte ich, ich kann damit meine Schwalbe (die ich am 17.10.2004 bekommen habe) bis zur letzten Schraube kennenlernen - damit auseinandernehmen und wieder zusammenschrauben.
    Aber bis auf den Motor und die Elektrik ist nichts über die Schwalbe zu finden - (oder hab ich`s nicht genau überblättert und an diesen Mopeds ist wirklich alles baugleich und untereinander austauschbar?)


    Hab den Verkäufer wegen der Überschrift angeschrieben, der hüllt sich aber bisher in Scheigen.


    Bin jetzt etwas unsicher, wie ich mich verhalten soll.
    Hätte mir wohl doch besser das "Schwalbe Buch" gekauft.


    Was sagt Ihr dazu ???


    Gruß - Rolf

  • Zitat


    Original von Guzzi-Fuzzi:


    Ihr "alten Hasen" kennt sicher das blaue Buch mit den 163 Seiten :
    REPERATURANLEITUNG für Simson Zweiradfahrzeuge S 53 und SR 50/1,
    SR 80/1



    meine frage ist , wenn du ne schwalbe hast, wieso beziehst du dich dann auf das buch für die roller bzw. S53 ? also ich kenne zwei verschiedene reparaturanleitungen. einmal die von dir genannte udn dann die für die "Vögel".


    rico!:smokin:

    • Offizieller Beitrag

    rico


    So wie ich das rauslese hat er die eine haben wollen und die andere bekommen.


    @guzzi


    Haste mal die Auktionsnummer?


    EDIT:


    Ich gehe mal davon aus, dass du eine "baugleiche" Auktion meinste:


    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…3099&rd=1&ssPageName=WDVW


    Tja, da würde ich sagen: Wer lesen kann ist klar im Vorteil:D


    Sorry aber gegen die Beschreibung und das Bild ist nix zu sagen, da erläutert er das was in der Überschrift steht. Wer sich das im ganzen durchliest, versteht wofür das Buch gedacht ist.



  • Baumschubser


    die Auktionsnummer war 7928425309 ist genau das selbe Buch wie dein E-Bay Auktions Muster.


    Ich sag ja, ich war etwas blauäugig, bin von der Überschrift ausgegangen REPARATURanleitung SIMSON 4-gang s 51 kr 51/2 SCHWALBE


    daß damit "nur" der Motor gemeint war geht doch gar nicht klar hervor, den gibts doch noch in ganz anderen Modellen.
    Er schreibt zwar unten, daß diese Anleitung für den Motor die richtige ist, aber von der Schwalbe steht nun wirklich nichts drin.
    Wieso dann die Überschrift:
    REPARATURanleitung SIMSON 4-gang s 51 "kr 51/2 SCHWALBE"
    und nicht besser
    Reperaturanleitung für den "MOTOR" der KR 51/2 SCHWALBE
    Dann kennen sich auch Neulinge aus.


    Ich kenne die verschiedenen Simson Modelle gar nicht - lese SCHWALBE und denke - bin da richtig. Das ich erst den kompletten Produktions
    Spiegel von Simson - was überhaupt und dann wann gebaut und wo verbaut und geändert wurde war mir nach ner Woche mit meiner Schwalbe no nicht klar.


    Stell Dir vor, ich verkauf dir meine Suzuki DR 600 und du hast das Ding, den Schlüssel und Sprit ist auch da - sonst weißt Du noch gar nichts.


    Nach was schaust du dann im E-Bay ? Klar, nach Suzuki DR 600.
    (Was Suzuki sonst noch gebaut hat ist dir in dem Moment doch noch gar nicht klar) Du willst nur ne Anleitung für den Fall, daß mal was nicht so ganz in Ordnung ist.


    Das ich nicht mal ne Antwort auf meine Anfrage bei dem Verkäufer -
    der_keusche - bekomme wurmt mich auch etwas. Komisches Verkaufsgebaren.

  • noch mal ich


    wie schauts denn eigentlich mit dem


    "Simson Roller Schwalbe Buch" von Werner aus.


    Ist das was, wonach ich suche ?


    Wo ist was und wie kann ich mir weiterhelfen ?
    Aus- und Einbauten, Einstellungen, Wartung usw.


    Liege ich mit so einem Buch besser ?


    Gruß - Rolf

    • Offizieller Beitrag

    Tassilo ist ein Drecksack (oder besser seine Martina). Wer da nicht zwischen den Zeilen genau liest, bekommt oft nicht, was er haben wollte oder dachte zu bekommen. Daher rührten die meisten schlechten Bewertungen in seinem alten Account. Der wurde bekanntlich vor kurzem geschlossen und das wohl dauerhaft. Wer genau hinschaut, kann aber bei ihm durchaus ein Schnäppchen machen, vieles ist zwar 2. Wahl, aber tatsächlich unbenutzte Originalware.


    Die Bücher von Erhardt Werner sind richtig gut. Das Schwalbe Buch gibts zu gepfefferten Preisen als Neuauflage. Ich habe das Buch von ihm für S51/SR50 und finde das einfach Klasse. Wenn man das hat, kann man eigentlich auf die richtige Reparaturanleitung erst mal verzichten. Alles notwendige steht da auch und teilweise noch besser drin. Ich nehme mal an, dass das auf das Schwalbe-Buch genau so zutrifft.


    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…0731&rd=1&ssPageName=WD1V


    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…9888&item=7932006534&rd=1


    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…9888&item=7931012633&rd=1


    Die Reparaturanleitungen gibts bei ebay bei "susche", das ist direkt vom Suhler Fahrzeughaus. Dort kannst du beruhigt einkaufen, nicht billig, aber zuverlässig.

  • Aus Fehlern lernt man. Noch besser ist natürlich, wenn man aus Fehlern anderer lernt.
    Zu Ebay:
    Wenn Beschreibung und Bild nicht übereinstimmen -> "Frage an den Verkäufer"
    Wenn dann keine Antwort kommt oder Zweifel übrig bleiben -> Finger weg
    Über die angebotene Ware auch noch anderweitig informieren (Preisvergleich mit online-Shops, Testberichte, einschlägige Foren, GOOGLE)
    Wenn in einem ziemlich guten Forum (Eigenlob stimmt!) hunderte (größtenteils negative) Postings über die Machenschaften eines Ebay-Händlers eingehen -> erst recht Finger weg


    Dann wäre weder das mit der Schaltplankopie noch das mit dem Buch passiert.
    Aber das Lehrgeld hielt sich durchaus in Grenzen, war ja alles billig. Wenn Du das Buch weiterverkaufst machst Du sicher keinen Verlust. Für den Preis würde ich es einfach behalten, macht sich doch gut in der Privatbibliothek.

  • Da stellt sich mir doch wieder mal die Frage ob er als gewerbetreibender die Gewährleistung ausschließen darf. Gabs da nicht auch mal was das man als Privater ab einer gewissen Zahl von Angeboten bei Ebay einem Gewerbetreibenden gleichgestellt wird und ebenfalls die Gewährleistung nicht ausschließen darf? Ob das so iO ist?.....


    MfG Tilman


  • Danke Baumschubser und auch euch anderen,


    Werde mir das Buch behalten, der Motor ist ja doch recht aufwendig beschrieben und es macht sich wirklich gut im Regal
    (vermutlich brauch ichs aber gar nicht so schnell - hat erst 10600 km drauf, die Gutste. Trotzdem werd ich mir jetzt noch
    den Werner kaufen und dann wolln wir mal sehen, ob aus mir nicht doch noch ein Simmen Spezialist wird.


    Gelobe aber Besserung - falls wieder so ein "unsicherer" Kauf im E-Bay ansteht werde ich mich erst - und wenns bei euch
    sein muß - genauer erkundigen.


    Danke nochmal und Grüße - Rolf

  • In diesem Zusammenhang könnte sich in Zukunft etwas ändern:


    Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft derzeit, ob die Widerrufs- und Rückgaberegeln bei Fernabsatzverträgen künftig auch für Online-Versteigerungen gewerblicher Anbieter gelten sollen.


    Quelle


    Wenn dem obigen Anliegen stattgegeben wird, dann gilt künftig eine 14tägige Rückgabefrist. Das wird dann die schwarzen Schafe abschrecken, hoffen zumindest die Experten.


    Gruß!
    Al

    • Offizieller Beitrag

    Irgendwie doppelt sich in dem Artikel was oder ich habs nicht so richtig verstanden.:))


    "Das Online-Auktionshaus eBay macht sich nach einem Bericht der Berliner Zeitung dafür stark, dass Internet-Händler, die einen bestimmten Umsatz nicht überschreiten, künftig vom Rückgaberecht der Kunden befreit werden; das Fernabsatzrecht solle entsprechend geändert werden."


    Das heißt für mich, dass man bei gewerblichen Anbietern ein Rückgaberecht hat. Anders kenne ich das bisher auch nicht.


    "Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft derzeit, ob die Widerrufs- und Rückgaberegeln bei Fernabsatzverträgen künftig auch für Online-Versteigerungen gewerblicher Anbieter gelten sollen."


    Und das heißt, dass die Geschichte erst noch entschieden werden muss oder soll.


    Ja was denn nun??( ?( ?(


    EDIT:


    Ich denke mal, dass hier triffts punktgenau:


    http://www.heise.de/newsticker…id=6604212&forum_id=66306

  • In der Geschichte wird der BGH am Mittwoch entscheiden. Ausführlicher und aktueller kann man dazu hier mehr lesen.


    Um eventuelle Verwirrung zu vermeiden, tippte ich mal Passagen aus einem Artikel der Hamburger MoPo vom 1.11.2004 ab:


    [...]
    "Der BGH entscheidet am Mittwoch, ob die zunehmende Zahl der Unzufriedenen, deren "Schnäppchen" sich als minderwertige Produkte entpuppen, ein 14tägiges Rückgaberecht bekommen.
    [...]
    Experten rechnen damit, dass die Richter zu dem Schluss kommen könnten, dass viele eBay-Geschäfte keine "echten" Versteigerungen sind, sondern "Kaufverträge zum Höchstgebot". Dann müssten gerwerbliche Anbieter den Käufern ein 14-tägiges Rückgaberecht einräumen, wie es die Versandhäuser seit Inkrafttreten des Fernabsatzgesetzes tun müssen.


    Allerdings: Hier ändert sich gerade die Rechtslage. In der letzten Woche hat der Bundesrat beschlossen, dass Versandhäuser das Rückporto nicht mehr generell übernehmen müssen, sondern nur noch, wenn der Warenwert 40 Euro übersteigt und die Ware bereits angezahlt wurde."
    [...]


    Gruß!
    Al

  • Das Urteil wurde gefällt:


    "Nach einem am Mittwoch verkündeten Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) können sie ersteigerte Artikel binnen 14 Tagen ohne Begründung zurückgeben, wenn diese von einem gewerblichen Anbieter stammen (Aktenzeichen: VIII ZR 375/03)."


    [url=http://www.manager-magazin.de/ebusiness/artikel/0,2828,326231,00.html]Artikel[/url]


    Gruß!
    Al

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