Zigarrenendstück an KR 51/1

  • Hi,


    Darf ich dieses spitz zulaufende Endstück (das so aussieht wie ne halbe Zigarre:) ) an den Auspuff meiner KR 51/1 Bj: 1975 anbauen? Ich bin da in der Probezeit lieber etwas vorsichtiger. Nicht das man mir da eine nicht originale Auspuffanlage vorwirft...Vielen Dank für eine Antwort im Voraus!


    mfg


    S50-Schwalbe

  • Wurde das auch 1975 noch verbaut? Bin mir eben nicht ganz sicher, weil bei mir eben ein ''modernes'' Endstück dran war....Hab aber im Internet schon Bilder entdeckt, die eine KR51/1 mit dem Zigarrenendstück zeigen...:rolleyes:

  • Hallöchen,
    also wenn Du gaaaaaaaaanz sicher sein willst ,dann schicke mir doch das Teil (such ich schon seit X Zeiten!!!):bounce: Ich verkrafte das schon mich für Dich zu opfern:)) Spaß muß sein!!!!!!!!
    mfg Pumuckelsmann

  • Nene das behalt ich mal lieber selber:D Bin ja selbst ganz stolz drauf. Nur muss das doch irgendwie herauszubekommen sein bis wann und an welchen Modellen die Endstücke verbaut wurden. Eine originale Betriebsanleitung von '75 oder so wäre interessant....

  • moin,


    ich denk ob nun nen gerades oder nen noch orginaleres(da älter) rundes endstück, ist doch auch in der probezeit völlig latte!


    da würd ich mir ja eher noch gedanken machen ob ich mir nen nachbau dran bauen darf,..... ;)


    mfg
    Lebowski

    "Scheuen Sie nicht die kleine Mühe und schmutzige Hände, es lohnt sich immer!"

  • Hab's angebaut. Sieht absolut genial aus (muss nochmal poliert werden aber dann ists perfekt!) Hab im Internet übrigens noch nen Auszug aus ner Betriebsanleitung von 1975 gefunden...und da is so ne KR 51/1 mit genau diesem Endstück abgebildet:D Vielen Dank für eure Antworten!

  • Zitat


    Original von S50-Schwalbe:
    Hab's angebaut.


    hey klasse, ein dreifaches hooooooch ..:::...:::...:::...


    @ prof
    kennst du dich den mit der probezeit garnicht aus? vielleicht läuft ja deine noch ;)

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von S50-Schwalbe:
    ...die Probezeit von 2 Jahren, die jeder Führerscheinneuling(Klasse B,A1,A,...) auferlegt bekommt. Beim Führerschein der Klasse M gibt es keine Probezeit.

    Stimmt. Denkfehler meinerseits...


    Ich hatte damals gleich A1 gemacht, von daher is mir ab 18 alles am Allerwertesten vorbei gegangen ;)


    MfG
    Ralf


    P.S. @Brand: Da mein letzter Führerscheinerwerb mehr als 3 Jahre zurückliegt, läuft garantiert keine Probezeit mehr... (und das ist auch gut so :D )

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