Zivilrechtlicher Streit wegen gestohlener und wieder gefundener Simson

  • Hallo
    meine Simson ist 2 Monate nach dem Diebstahl in einem anderen Bundesland wieder aufgetaucht und der Käufer hat wohl unter anderem einen neuen Motor einbauen lassen.


    Hat wohl noch nichts von Wedis gehört. :roll:
    Jetzt will er sie natürlich behalten weil er wohl einiges an Geld verpulvert hat und es läuft laut KRIPO auf einen zivilrechtlichen Streit raus.
    Ich soll zur Zeugenvernehmung am Donnerstag unter anderem irgendwelche Belege von gekauften Ersatzteilen mitbringen. Das macht sich wohl gut vor Gericht. muhaha
    Als ob ich jetzt beweisen müsste dass ich mehr Geld rein gesteckt hätte und sie mir deshalb zustünde.


    Was haltet ihr denn davon? Was gibts zu beachten? Wie lang kann sich denn sowas hin ziehen?


    Meine Simme bekomme ich jedenfalls erstmal nicht ausgehändigt bis das geklärt ist.


    Hat dieser Bildungsferne überhaupt ne Chance die Simme zu behalten oder von mir die Kohle für die unnützen Umbaumassnahmen zu bekommen?

    • Offizieller Beitrag

    Nach meiner laienhaften Meinung kann man selbst in gutem Glauben kein Eigentum an Gestohlenem reklamieren. Wenn sich der derzeitige Besitzer weigert, Dein Eigentum herauszurücken, dann solltest Du einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen.



    Peter

  • Ich vermute, dass der "neue Besitzer" zumindest seine neu erworbenen Teile wieder abbbauen kann,
    denn mit Rechnungen kann er ja belegen, das diese sein Eigentum sind.
    Für den Motor dürfte dir eine Entschädigung zustehen, wenn dieser weiterverkaut wurde.

  • Meine gestohlene Dax tauchte bei kleinanzeigen auf.Über bekannte kontakt aufgenommen..... Der Polizei die Daten mitgeteilt. Namen,adresse,Handynr.Bluscreens vom Pc usw usw. Auf der Wache die Daten abgegeben.Was passierte ? Nix. die Staatsanwaltschaft gab keinen Durchsunchungsbeschluß.Inzwischen wurden meine Teile von ihm verkauft!
    Für Oldtimer Porsche macht man ein Faß auf,für eine alte Simme...
    Das ist halt so.Also Rechtsanwalt.
    Dein Fahrzeug kann er nicht erworben haben.§§! Er kann sich ja seinen "neuen "Motor ausbauen und dir den Rest zurückgeben. Oder er kauft dir den Rest ab.
    Andreas

    HS1 12 Volt 35/35 Watt, electronikzündung.4 Gang. Sr 50 /1 c

    • Offizieller Beitrag

    Naja, die Sache ist nicht so schwarz und weiss, wie man denken sollte.
    Paragraph 858 des BGB (Verbotene Eigenmacht) sagt hierzu:
    (1) Wer dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht
    (zivilrechtlicher Begriff für Diebstahl)...handelt...widerrechtlich.
    (2) Der ..[so].. erlangte Besitz ist fehlerhaft. Die Fehlerhaftigkeit
    muss der Nachfolger ... gegen sich gelten lassen, wenn er ...
    die Fehlerhaftigkeit des Besitzes seines Vorgängers ... kennt.


    Auf gut deutsch;
    wenn der Käufer nicht wusste, das es sich um Diebesgut handelt,
    kann er tatsächlich Ansprüche geltend machen.


    Wenn du einen guten Anwalt findest, setzt der genau da an.
    Hat der Käufer alles zumutbare getan, oder hat er ohne Prüfung der Eigentumsrechte gekauft?
    Gibt es z.B. in dem Kaufvertrag einen Abschnitt, der die Rechte des Verkäufers beschreibt?

  • Danke erstmal. Meiner Meiung nach hat der Käufer grob fahrlässig gehandelt wenn er eine Simme ohne Papiere kauft und sich nicht vorher bei der Polizei erkundigt ob sie gestohlen gemeldet wurde.
    Ausserdem gehe ich stark davon aus, dass er 0 Ahnung von der Materie gehabt hat und in die nächste Simsonwerkstatt gegangen ist und mit einem Bündel Scheine gewedelt und gemeint hat :" Ich habe keine Ahnung machts mal bitte alles."




    Dann wird ein absolut einwandfreier gut eingelaufener Motor mit super Anzug und 65 Km/h Höchstgeschwindigkeit,bei dem ich erst vor 2 Jahren die Wedis und Ölwechsel gemacht habe, komplett gegen einen angeblich Neuen getauscht.
    Und nun will er für seine sinnbefreiten Pseudoreperaturen von mir die Kohle sehen.


    Da steht dann meine Aussage als nunmehr 4 jähriger Simsonschrauber und Schwalbennestnutzer gegen seine und warscheinlich die der geldgierigen Abzocker.




    Was haltet ihr denn davon.
    Ich bin natürlich nicht Willens für völlig überflüssige Reperaturen die Zeche zu übernehmen, zumal ich mir die Teile wenn, dann billig bestellt hätte und selbst gemacht hätte.




    Es ist ein Drama.

    • Offizieller Beitrag


    Peter hat aber schon den §935 BGB ins Spiel gebracht, ohne ihn zu nennen. An gestohlenen Sachen ist kein gutgläubiger Erwerb möglich. Die Eigentumsfrage sollte damit klar sein.


    Zivilrechtlich wird jetzt vermutlich versuchen, wie schon angedeutet, da irgendeine Form des Ausgleichs für die Investitonen des derzeitigen Besitzers (vulgo: Schadensersatz) zu finden, was mir auch legitim erscheint. Ich würde aber vermuten, dass diese Kosten am ehesten dem Verkäufer des gestohlenen Fahrzeugs überzuhelfen sind.


    Geh da erstmal hin und hör dir an, was sie zu sagen haben. Wenn du unsicher bist, nimm nen Anwalt mit.


    Beste Grüße
    Ralf

  • Genau so sehe ich dass auch. Dann wäre ich mit den neuen Teilen ebenfalls entschädigt und der Verursacher würde völlig zu Recht den entstandenen Schaden bezahlen müssen. Mal sehen was die Rechtsverdreher dazu meinen.



    Was versteht man bitte unter einem neuen Motor? Ich glaube nicht, dass man soetwas noch her bekommt oder? und was muss bitteschön so irreperabel kaputt sein, daß man gleich den ganzen Motor tauschen muss?
    Von Motorregeneration und Zylinderrepaeraturschliff habe ich schon was gehört.



    Das riecht alles stark nach Abzocke.

  • Ja
    Freunde mir schwant Böses.


    Im schlimmsten Fall wurden die ganzen hochwertigen und völlig intakten Originalteile gegen billigen Replicaschrott ausgetauscht und doppelt kassiert und der Honk glaubt noch mir etwas gutes mit diesem Downgrade getan zu haben. Ich habe schon eine komplette Schadensbestandsaufnahme und Liste der verbauten Teile mit genauen Artikelnummern bei dem Kripotüpen beantragt. Über den Verbleib meines Motors konnte der Kripologe auch nichts sagen.


    Näheres werde ich erst am Donnerstag erfahren.


    Wenns wirklich so ist dann geht der Ball zurück an die Fachkrraft für Oldtimerdegenerierung.

    • Offizieller Beitrag


    Wenns wirklich so ist dann geht der Ball zurück an die Fachkraft für Oldtimerdegenerierung.


    Fachkraft für Degenerierung ist dann wohl der Schrotthöker...!? :))



    Spaß beiseite. Fakt ist, wie Ralf schon konkretisiert hat, das nach §935 BGB
    -Kein gutgläubiger Erwerb von abhandengekommenen Sachen- möglich ist.
    In §932 Abs.2 heißt es auch:
    "Der Erwerber ist nicht in gutem Glauben, wenn ihm bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, dass die Sache nicht dem Veräußerer gehört."


    Diese Fahrlässigkeit wird dem Erwerber nachzuweisen sein.



    LG Kai d:)

  • Also,



    die beknacktesten Fälle schreibt echt immer das Leben. Ich befürchte ohne Anwalt wirst du aus der Nummer nicht richtig rauskommen.



    Richtig ist, dass ein gutgläubiger Erwerb des Eigentums bei abhandengekommenen Sachen nicht möglich ist. Du bist also noch nach wie vor Eigentümer des guten Stücks.



    Fraglich ist nun, was bezüglich der Umbauten geschieht. Hier ist das Stichwort ungerechtfertigte Bereicherung. Du hast theoretische etwas (den Motor) ohne Rechtsgrund erlangt. Dies kann wieder heraus verlangt werden oder Geldersatz.



    Es wird hier jedoch zwischen einer sinnvollen Bereicherung und einer aufgedrängten Bereicherung unterschieden. Da du anscheinend belegen kannst, dass vor dem Diebstahl alles schön schön war kommt hier eher eine aufgedrängte Bereicherung in Betracht und eine Ausgleichszahlung wegen ungerechtfertigter Bereicherung eher weniger.



    Dein Herausgabeanspruch erstreckt sich auch auf den Motor. Lustig wird es jetzt nach der Schadensersatzpflicht zu fragen, wenn dieser nicht mehr vorhanden ist. Da müsste ich mir echt Gedanken drüber machen.



    Auf jeden Fall musst du zivilrechtlich gegen den Erwerber vorgehen. Die Kripo bereitet als Hilfskraft der Staatsanwaltschaft nur eine Anklage im Strafrecht gegen den Dieb vor. Deine zivilrechtlichen Ansprüche musst du selber verfolgen.



    Gemein ist noch, dass du dir dies nur anhand der Ermittlungsakte möglich sein wird. Diese wird aber nur Anwälten ausgehändigt. Weiter ist noch blöd, dass die Nummer nicht unkompliziert ist und der Streitwert extrem gering.



    Versuch erstmal folgendes: Du schreibst den Erwerber des Mopeds an. Adresse etc. sollte die Kripo noch rausrücken. Fordere Ihn per Einwurfeinschreiben und Kopie der Papiere auf, das Moped herauszugeben und droh mit Anwalt und Kosten. Oft bewegt sich schon so etwas.



    Alles Gute



    Jan

  • Vielen Dank. Mich würde dringend interessieren welche Replicakacke ihm da verhökert wurde. Bei mir war vorher alles original. Also ein absoluter Downgrade.


    Wenn ich ihm per Brief erstmal klar gemacht habe dass er mir damit bestimmt keinen Gefallen getan hat kommt er vielleicht zur Einsicht.



    Desweiteren kommt es mir sehr seltsam vor was in dieser kurzen Zeit alles an meinem Moped rummanipuliert wurde. Laut KBA war zu dieser Zeit die Wartezeit bis zu 10 Wochen. Ich gehe davon aus dass der Tüp noch nicht einmal die Papiere hatte und meine Simme sofort in die Werkstatt gebracht hat ohne zu wissen ob er überhaupt Papiere dafür bekommt.


    Meine Simme wurde nach ca 2 Monaten schon wieder gefunden.





    Das wäre dann das zweite Mal dass er grob fahrlässig gehandelt hat.



    Wird dem KBA eigentlich nicht mitgeteilt welche Maschinen als gestohlen gemeldet wurden?

    • Offizieller Beitrag


    Wird dem KBA eigentlich nicht mitgeteilt welche Maschinen als gestohlen gemeldet wurden?


    Nein, diese Art Daten liegt nur bei den Deutschen Versicherungen vor.
    Diese würden, wenn denn jemand eine Versicherung für ein als gestohlen gemeldetes Fahrzeug abschliessen will, die Polizei zur Adresse des Antragstellers schicken.


    Das KBA hat diese "gestohlen gemeldet" Daten nicht vorliegen.
    Die fragen aber dann bei den Versicherern nach,
    wenn neue Papiere für das Fahrzeug beantragt werden.



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    Du musst die Herausgabe beantragen - das sollte auch kein Problem werden.
    Schwierig wird es mit den Schadenersatzansprüchen;
    wer hat wann und was verändert - gegen wen können also welche Ansprüche geltend gemacht werden.
    Und wenn das geklärt ist, bleibt noch offen, ob es auch was zu holen gibt...


    Und als Fazit aus allen bisherigen Beiträgen: nimm dir nen Anwalt.



    LG Kai d:)



    Ralf: "Diese Fahrlässigkeit (beim Kauf ohne Eigentumsnachweis) wird dem Erwerber leicht nachzuweisen sein." [Hab das Wörtchen leicht vergessen]

  • Nachweise von dem was ich gemacht habe habe ich kaum. Wer hebt schon 10-20€ Rechnungen von der Ostoase auf wo ein Satz Wedis und ne Dose Bremsenreiniger verrechnet werden und hat ne Stempeluhr auf der Straße?
    und wie sollen jetzt die Werkstattpreise mit dem verrechnet werden was ich an Klimpergeld und Arbeitszeit investiert habe?
    Der Tüp ist warscheinlich der Meinung ich soll ihm die überteuerten Werkstattpreise für die völlig sinnbefreiten Reperaturen bezahlen.

    • Offizieller Beitrag

    Jetzt hör dir doch erstmal an, wie sich die Lage darstellt, bevor du weiter mit "wahrscheinlichen" Annahmen herumorakelst. Bisher ist mir aus der gegebenen Beschreibung noch nichtmal ganz klar, wer hier eigentlich von wem was warum fordert oder fordern könnte.

  • So,
    als erstes hat mir der Beamte ein Foto einer orangenen Enduro gezeigt und gefragt ob sie das ist. Auf mein "nein" meinte er nur dass sie jetzt aber so aussieht. lol
    Naja jetzt muss man sich halt einigen wer die Überführung bezahlt und was dran bleiben kann und was nicht. Ein paar Teile würde ich ihm schon abkaufen aber der nagelneue Motor übersteigt mein Budget und ich habe keine Lust auf 500 Km Einfahren.


    Er hat mir auch Bilder von einer verschlissenen Kurbelwelle gezeigt, die meine sein soll.
    Wie würde sich denn sowas bemerkbar machen und kann man soetwas selber richten?

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