Nicht zugelassen im Breich, der StVo

  • Bei Ebay werden Rücklichtkappen angeboten als Nachbau für alle Simsons. Einer hat schon fast 300 verkauft alleine für die S51,. Einige weisen draufhin , dass sie nicht zugelassen sind, andere nicht. Das wären ja hunderte oder tausende, wo man sagen muß, Die Dinger dürfen oder gehören garnicht auf die Strasse. Ich habe das Glück alles in Original an meinen Fahrzeugen zu haben dazu noch Ersatz. Muß es da dem einen oder anderen Vater oder auch einem selber nicht Angst und Bange werden, sollte es mal was passieren? Ich könnte mir sogar vorstellen, dass bei Dunkelheit der einer oder andere sich aus dem Staub macht , anhand der Folgen die es mit sich bringen kann,

  • Naja es ist halt nicht erlaubt. Und nicht erlaubt ist immer gerne ein Angriffspunkt für Versicherungen nicht zahlen zu müssen. In jedem Falle erlischt durch teile ohne E-Nummer die Abe. Ob das dann relevant für einen Unfall war ist eine frage von Gutachtern die Viel Geld kosten.


    Ob deswegen Leute wegfahren? Ich glaube die Käufer sind schlicht unwissend.

  • Ich meine, es ist sogar verboten, die Teile zu verkaufen, selbst wenn der Verkäufer darauf hinweist, das der Kram kein Prüfzeichen besitzt bzw nur für Showzwecke zum Einsatz kommen darf.


    OLG Hamm: Generelles Vertriebsverbot f


    https://www.onlinehaendler-new…ssener-fahrzeugteile.html


    Zitat

    Ich glaube die Käufer sind schlicht unwissend.


    Wie heißt es so schön:


    „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“

  • Seit diesem generellen Vertriebsverbot sind nicht etwa die unzulässigen Artikel aus den Shops verschwunden, sondern nur die Hinweistexte aus den Artikelbeschreibungen. Was (fast alle!) Simson-Händler hier treiben, bewegt sich auf extremst dünnem Eis.

  • Tja, da fehlt dann nur der Kläger, der dafür sorgt, dass MZA diese Teile in Deutschland nicht mehr anbieten darf.
    Wie schaut das eigendlich generell aus?
    Könnten Blinker und Rückleuchten die heutige Prüfbedingungen noch erfüllen?

    • Offizieller Beitrag

    Boris


    Lies mal den Link von Matze: Beschluss des OLG Hamm vom 25.09.2012
    Begründet ist dieses Urteil auf § 23 StVG :
    "Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig Fahrzeugteile, die in einer vom Kraftfahrt-Bundesamt genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen, gewerbsmäßig feilbietet, obwohl sie nicht mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind."


    LG Kai d:)

  • Kai
    1. wir sind mit dem Thema im falschen Forum :mrgreen:
    2. gemäß dem Beschluss wären alle Händler mit Nachbauteilen "Schwarzhändler", kann ich mir so Internet-offiziell nicht wirklich vorstellen...:shock:


    3. Meine Frage war - anders formuliert: Gibt es ein Urteil, was den Benutzer zur alleinigen oder teilweisen Haftung nach einem Schadenfall verdonnert, aufgrund der ausgetauschten bzw. erneuerten Lampen / Beleuchtung, wenn sie von einem Fachhändler ordnungsgemäß erworben wurden (Rechnung)???


    Grüße Boris

    SR2E, Bj. 1960; Schwalbe KR 51/1 K, Bj. `80; S51B2-4, Bj.`88

  • Und was willst du jetzt wissen?

    wer lesen kann ist klar im Vorteil, die anderen 8 User nach dir haben gelesen und verstanden. Danke ihr Schrauber. Entschuldige bitte, ich seh gerade, du bist mal gerade 1. Woche länger als ich im Schwalbennest. Nimms mir nicht Übel, ich arbeite dran. MfG wilfried

    • Offizieller Beitrag

    Boris


    zu 1. Ich hab das Thema nicht hierher gestellt.
    zu 2. Es handelt sich um Ordnungswidrigkeiten.
    Diese stellen einen "geringeren Tatbestand" dar und
    werden ergo nur bei Kenntnis oder auf Anzeige verfolgt.
    Und mal Hand auf´s Herz, ist alles was im Netz steht unzweifelhaft richtig?
    zu 3. Nochmal: Lies den Link von Matze.
    Ziemlich in der Mitte steht ein Urteil vom Landgericht Bochum.
    Da geht es zwar um Leuchtmittel für´s Auto - aber Du wolltest ja einen Präzedenzfall.

  • Könnten Blinker und Rückleuchten die heutige Prüfbedingungen noch erfüllen?


    Nein, aber was viel schlimmer ist : sie erfüllen auch die damaligen Prüfbedingungen nicht ...
    Gefährlich sind vor allem die nicht funktionierenden Rückstrahler der meisten Nachbau-Rücklichter. Da kann es im dunklen schon mal krachen, wenn einem das Birnchen durchgebrannt ist und der Rückstrahler die Sicherheitsreserve darstellen soll ...


    Gruss von Frank

  • Oh,
    ich dachte, das läge am Material, welches viel "heller" ist.
    Deshalb sind bei Sonneneinfall, Blinker und Bremslicht nicht mehr erkennbar.
    Das der Reflektor auch nicht funktioniert, war mir nicht bekannt, aber vermutlich sind die Händler bei einem Unfall noch nicht mal haftbar zu machen, weil sie mittlerweile sogar auf der Rechnung schreiben, dass die Teile nicht im Straßenverkehr benutzt werden dürfen.
    Vor Gericht würde der Richter vermutlich auf den Hinweis und das Rückgaberecht auf der Rechnung verweisen und die Schuld beim Fahrer sehen.
    Ich bin mal gespannt, was passiert, wenn das letzte alte Rücklicht verkauft ist und kein Nachschub mehr zu kriegen ist.

  • mcfly: Schlussendlich bist du als Fahrer für den ordnungsgemäßen Zustand deines Fahrzeugs verantwortlich.


    Die originalen Beleuchtungseinrichtungen sind ja schon nicht gut: Der Reflektor im Rücklicht ist grenzwertig, das Bremslicht träge, die Blinker so durchsichtig, dass die Abendsonne mehr durchleuchtet als das Lämpchen, der Scheinwerfer (der Schwalbe) ein Witz. Der halbgare Nachbaumüll macht's nur noch schlimmer.

  • Das Urteil hab ich gelesen.
    Da es aber schon älter ist, könnte es aber neuere Urteile geben, da in einem Bericht gelesen habe, dass die Händler dagegen klagen wollten.
    Sollte es nichts neues geben und der Tüv für Mopeds eingeführt werden, dann werden viele Schwalben von der Straße verschwinden oder die Rücklicht und Blinkerkappen in unbekannte Preisregionen abheben.


    PS: Ich hab nur orginale Kappen und davon auch ausreichend

  • Moin mcfly


    Guck mal den Link zum OLG Hamm von Matze an.
    Da gibt es ein interessantes Urteil vom LG Bochum.


    LG Kai d:)


    All die Urteile interessieren nicht. 1) Haben AG/LG Urteile keinen Weisungscharakter, 2) gelten OLG Urteile im besten Fall nur innerhalb des Landes, in dem das Urteil gesprochen wurde. Und selbst dann ist fragwürdig, ob das Urteil übertragbar ist. Auch wenn es Kai nicht direkt betrifft, weil er die Sache mit dem Präzedenzfall nicht aufgebracht hat - letzteres gibt es in der deutschen Judikative nicht.


    Jedes Urteil ist eine Einzelfallentscheidung.

  • ,Hallo, ich war letztes Jahr auf einem Teilemarkt nähe Frankfurt, Eigentlich mehr eine Oldtimerschau, mit Zündapp, Kreidler und Westmotorräder usw, Simson, nichts da, Zimmlich am Ende ein älterer Herr, hatte viel Schrott zum Anbieten. Hatte keinen Stand , sondern eine alte VW Pritsche. Beim drübersehen, denke ich das gibts doch nicht. Hat der ein komplettes Rücklicht einer Kr51/1, ich stellte mich etwas dumm und fragte ihn , wo gehört dieses Teil hin. Er kam auf mich zu, nahm es in die Hand und meinte, das hat mein Schwiegersohn mal dazu gelegt, kann nicht sagen wo es her stammt., ich sagte, es gefällt mir weil es verchromt ist, was willste dafür haben. Was willste dafür geben? Gib mir 10 hm? ich sagte für 8 nehm ichs, ok nimms mit. Ich war mir sicher, das Ding bringt bei Ebay weit über 30€,Meine Frage; wann und wo wurde ein Verchromtes angebaut an die Schwalbe im Osten

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