zulässige Umbauten

  • Hallo!


    Der Rahmen meiner N-Schwalbe war leider hinüber, ich habe aber einen L-Rahmen als Ersatz geschenkt bekommen.


    Ist es zulässig, den L-Rahmen mit dem M531 und der Elektrik der N auszustatten? Im Schwalbenbuch sind die zuläsigen Umbauten nur für "Aufrüstungen" gelistet, bei mir wäre es aber eher eine "Abrüstung".


    Zum Rahmen pasende Dämpfer habe ich, wegen der Anzahl der Gänge mache ich mir auch keinen Kopf, doch die Elektrik weicht ja eben doch stark von der Beschreibung in der ABE ab.


    Gruß, Jens

  • Soweit ich weiß unterscheiden sich die Rahmen von "N" und "L"-Schwalben nicht. Ein Aufbau sollte eigentlich kein Problem darstellen.


    [EDIT]: Es geht um die ABE richtig? :)
    Da bin ich leider überfragt. :oops:

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von Castaneda

    Soweit ich weiß unterscheiden sich die Rahmen von "N" und "L"-Schwalben nicht. Ein Aufbau sollte eigentlich kein Problem darstellen.


    [EDIT]: Es geht um die ABE richtig? :)
    Da bin ich leider überfragt. :oops:


    Doch die Rahmen unterscheiden sich... unzwar in der Aufnahme der Stossdämpfer. Die 2N hat noch Reibungsdämpfer und die E und N Hydraulische Dämpfer.


    Der Umbau von U- auf E-Zündung ist genauso erlaubt, wie von M531 auf M541.


    Und eine neue ABE brauchste ja eh vom KBA, wenn der N-Rahmen keine Papiere hat.


    MfG


    Tobias

  • Zitat von Rossi

    Doch die Rahmen unterscheiden sich... unzwar in der Aufnahme der Stossdämpfer. Die 2N hat noch Reibungsdämpfer und die E und N Hydraulische Dämpfer.


    Haste recht. Hab ich ganz vergessen.

  • Zitat von Rossi


    Der Umbau von U- auf E-Zündung ist genauso erlaubt, wie von M531 auf M541.


    Genau! Ich mach's aber umgekehrt. Ich baue an den L-Rahmen, in dessen Papieren eine E-Zündung steht, eine Unterbrecherzündung an. Damit habe ich dann z.B. eine Scheinwerferleistung, die geringer ist, als in der ABE angegeben.

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