• h hab mir am anfang dieser ferien ne KR 51/1 geholt und wieder in nen annehmbaren zustand versetzt. Leider fehlten die Papiere. Vor einer Woche kam der Verkäufer und brachte mir (ich war leider nicht da) eine "Allgemeine Betriebserlaubnis des Kraftfahrzeugtechnischen Amts der DDR". Und jetzt die Frage, brauch ich dann noch etwas, oder nen Stempel vom TÜV usw. um damit auch fahren zu dürfen ?

  • Hallo Little_Turbo,
    diese alte DDR-Betriebserlaubnis reicht aus. Die mußt du immer beim Fahren dabei haben. Du brauchst jetzt bloß noch ein Versicherungskennzeichen. Das kannst du bei jeder Versicherung kaufen. Praktischerweise wählt man da die billigste. ;) Gib mal in der Suchfunktion "Versicherung" ein und guck nach was sie dazu ausspuckt.


    Oder klick mal hier, hier und hier

  • Der wisch (neu ausgestellt) ist nicht abgestempelt, signiert etc... und das reicht aus. respekt ist ja wirklich fälschungssicher. Na am 6.10. hab ich Führerscheinprüfung und am 10.10 Geburtstag... brömmbrömböm........

  • Hallo,


    Wie neu ausgestellt, das KTA der DDR gibts seit mindestens 15 jahren nicht mehr, also kann das auch nichts neu ausstellen.
    Bei den Registrierscheinen, Auszügen aus der ABE war immer der Stempel des Händlers (privat oder IFA-Vertrieb) drauf.
    Oder hat der Verkäufer einen Blanko-Schein bei ebay erworben und dort selber die Daten drauf geschrieben?
    In so einem Fall würde ich mir lieber einen Wisch vom KBA besorgen, auch wenn bei Kontrollen meist nur der Versicherungsschein kontrolliert wird.


    mfg Gert

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