Hallo,
ich habe mir vor kurzem einen vermeintlichen Habicht gekauft. Beim bastelt habe ich dann entdeckt, das es ein Mischling ist.Rahmen von Sperber und Motor von ???. Dafür mache ich noch eine extra Beitrag, da ich eure Hilfe brauche.
Wollte es als Moped zulassen und habe darauf ans KBA geschrieben wegen der Papiere und die in der Anlage befindliche Antwort erhalten. Ich weis, da es schon bekannt ist, aber nun haben wir es schriftlich vom KBA im Board.
Gruss kiptho
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Sehr geehrter Herr xxx,
vielen Dank für Ihr Schreiben, mit dem Sie um Ausstellung eines Nachweises der Allgemei-nen Betriebserlaubnis für Ihr o. a. Kleinkraftrad bitten.
Gemäß § 19 Abs. 2 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erlischt die Betriebser-laubnis eines Fahrzeuges, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
- die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
- eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
- das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
In diesen Fällen ist unverzüglich beim amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraft-fahrzeugverkehr (TÜV, DEKRA) ein Gutachten erstellen zu lassen und die Zulassungsstelle zu informieren.
Da Ihr Fahrzeug nicht vollständig dem in der Allgemeinen Betriebserlaubnis genehmigten Typ entspricht, kann ich Ihnen leider keinen Ersatzabdruck der ABE ausstellen.
Zur Erlangung einer Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge gemäß § 21 StVZO müssten Sie sich bitte an einen amtlich anerkannten Sachverständigen (TÜV/DEKRA) zwecks Erstellung eines Gutachtens in Verbindung setzen.
Ich bedaure, Ihnen nicht anderweitig behilflich sein zu können und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Angelika Artz