Simson Führerschein – welchen Führerschein brauche ich für die Simson
- nestdj2
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Welcher Führerschein ist für eine Simson notwendig?
Der Führerschein ist ein zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum nötiges Dokument, welches belegt, dass man Inhaber einer bestimmten Fahrerlaubnis ist. Dies gilt natürlich auch für die Simson Fahrzeuge 🙂
Die alte Führerscheinklasse 3 und auch die neue Klasse B haben die Lizenz zum Führen eines Mopeds mit nicht mehr als 50ccm inklusive.
Dazu zählen auch Simson Mopeds, die vor dem 28.2.1992 erstmalig in Verkehr gekommen sind. Hat man weder einen Führerschein der Klasse 3 noch der Klasse B, so muß man heute den Führerschein der Klasse M machen, um ein Simson Moped fahren zu dürfen.
Das aktuelle Fahrschüler mit M weiterhin Simson fahren dürfen ist in der FeV §76 8. § 6 Abs. 1 c festgesetzt (FeV = Fahrerlaubnisverordung).
In der Fahrerlaubnisverordnung steht explizit:
Alles anzeigenAls zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch
a) Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,
b) Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Wie Fahrräder mit Hilfsmotor werden beim Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 behandelt
a) Fahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3, wenn sie vor dem 1. September 1952 erstmals in den Verkehr gekommen sind und die durch die Bauart bestimmte Höchstleistung ihres Motors 0,7 kW (1 PS) nicht überschreitet,
b) Fahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h, wenn sie vor dem 1. Januar 1957 erstmals in den Verkehr gekommen sind und das Gewicht des betriebsfähigen Fahrzeugs mit dem Hilfsmotor; jedoch ohne Werkzeug und ohne den Inhalt des Kraftstoffbehälters – bei Fahrzeugen, die für die Beförderung von Lasten eingerichtet sind, auch ohne Gepäckträger – 33 kg nicht übersteigt; diese Gewichtsgrenze gilt nicht bei zweisitzigen Fahrzeugen (Tandems) und Fahrzeugen mit drei Rädern. (Nachzulesen bei Verkehrsportal.de)
Für die 70 ccm Simson Modelle ( S70 und SR80 ) und für den Simson Sperber (SR 4- 3) gilt Folgendes zum Führerschein:
- Wurde der Führerschein Klasse 3 vor dem 01.04.1980 erworben, darf man ihn ohne einen zusätzlichen Führerschein fahren.
- Alle anderen benötigen den Führerschein Klasse 1b (alt) oder A1 (neu), der zum Führen von Krafträdern bis 125ccm und bis 11 kW berechtigt.
Das liegt daran, dass die 70 ccm Modelle nun > 50 ccm sind und der Sperber – trotz nur 50ccm Hubraum – über eine bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit (bbH) von 75 km/h verfügt.