Warum darf die Simson 60 km/h fahren?

Mit 50ccm trotzdem 60 km/h?

Ja, auch wenn ein Großteil der Simson-Mopeds nicht mehr als 50ccm haben, so dürfen Sie dennoch 60 km/h fahren.

Laut dem Übergangsrecht werden Mopeds aus der DDR gemäß § 76 Abs. 8 c) der FEV (Fahrerlaubnisverordnung) als Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik geführt, wenn sie bis um 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.


#Dieses erlaubt ihnen eine legale Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen dürfen die Fahrzeuge jedoch nicht fahren, da für das Befahren dieser Straßen eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) von über 60 km/h (also mindestens 61 km/h) vorgeschrieben ist.


Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) ist gemäß der Definition in § 30a StVZO „die Geschwindigkeit, die von einem Kraftfahrzeug nach seiner Bauart auf ebener Bahn bei bestimmungsgemäßer Benutzung nicht überschritten werden kann“.

Die bbH ist für Kleinkrafträder gesetzlich begrenzt. In der DDR galt eine bbH von 60 km/h für Kleinkrafträder oder Mopeds und 30 km/h für Mofas. In der alten BRD galt für Kleinkrafträder und Mopeds bis 1986 40 km/h, von 1986 bis 2000 50 km/h und seit 2000 europaweit 45 km/h. Für Mofas gilt in der Deutschland eine bbH von 25 km/h.


Für Nicht-DDR-Mopeds und Kleinkrafträdern alten Rechts (alle bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommenen Mopeds), zu denen auch die Simson-Mopeds zählen die nach dem 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind, ist lediglich eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h erlaubt.


Alle Kleinkrafträder, die nach dem 31.12.2001 in den Verkehr gekommen sind, gelten als Kleinkrafträder neuen Rechts und dürfen als solche nur noch 45 km/h fahren.


Jetzt sollte hoffentlich klar sein, warum die Simson 60 km/h fahren darf, oder?

Wenn Ihr wissen wollt, welchen Führerschein Ihr für die Simson benötigt, könnt Ihr dies hier nachlesen: