Tagfahrlicht -Pflicht???

  • ich habe grade folgendes gelesen:

    Zitat


    Die Ladeanlage ist von Haus aus recht schwach ausgelegt - und seit man auch tagsüber mit Licht fahren muss, kommt fast gar nichts mehr rüber, weil der Rücklichtbetrieb zu Lasten der Ladeleistung geht.


    muss ich tagsüber mit licht fahren???
    gilt das auch für mein duo???
    mussen die ganzen mofafahrer das auch???
    wo stehts geschrieben??

    lieber Schwalbe nach Hause schieben,als mit nem Plasteroller fahren.

  • Zum Zitat: Das Rücklicht muß beim Tagesbetrieb nicht mit betrieben werden.


    Es kann demnach die Elektrik entsprechend verändert werden, so dass im Normalbetrieb das Vorderlicht immer an ist (Tagfahrlicht) und bei Dunkelheit auf der nächsten Stufe das Rücklicht zugeschaltet wird. Damit wird das im Zitat genannte Problem entschärft. Mehr dazu gibts an mehreren Stellen hier im Forum zu finden.


    Gruß
    Al

  • Ausserdem ist fahren mit Licht am Tag für Motorräder sicherheitstechnisch interessant.


    Ob es auch am Auto Sinn macht oder nicht, ist nicht eindeutig. Einige Studien sagen ja, andere besagen das Gegenteil. Schlussendlich muss es jeder selber wissen. Ich fahre mit (Auto und Moped).


    mfg

  • Zitat von Alfred

    Zum Zitat: Das Rücklicht muß beim Tagesbetrieb nicht mit betrieben werden.


    Damit's hier nicht aus dem Zusammenhang gerät: Das gilt nur für unsere Simsons, weil schon zu DDR-Zeiten eine Ausnahmegenehmigung dafür erlassen wurde. Alle anderen dürfen das so nicht :D

  • Hallo!
    Gilt diese DDR Ausnahmegenehmigung auch noch für eine S51 12 Volt Elektronik mit ELBA von 1990?
    Wo steht das denn genau also gibt es eine Seite wo ich mir den Text ausdrucken kann damit ich es mitnehmen kann und dann bei einer Kontrolle "zur Hand" habe?

  • Zitat von tagchen


    Fakt ist, das die Tagfahrlichtschaltung teils Serie war.


    Was ich meinte, das es mich wundert zu lesen, das die Tagfahrschaltung bereits ab Werk verbaut gewesen sein soll! War das so, ab welchem Baujahr und welche Modelle? Wäre mir echt neu! :|

  • Zitat von Gonzzo


    Was ich meinte, das es mich wundert zu lesen, das die Tagfahrschaltung bereits ab Werk verbaut gewesen sein soll! War das so, ab welchem Baujahr und welche Modelle? Wäre mir echt neu! :|


    Bei den Anlagen mit HS1 und EWR.


    Der EWR sorgtte am Tage für eine Begrenzung der Wechselspannung auf 12 V und in der Nacht auf 14 V um für eine längere Lampenlebensdauer zu sorgen

  • Danke tagchen,
    aber leider finde ich da keinen Text wo steht dass bei Simsons das Rücklicht nicht leuchten muss, wenn man am Tag fährt!
    Ich würde das auch gern so an meiner S51 von 1990 machen, aber bei einer Kontrolle hätte ich halt gern was in der Hand, einfach nur zu sagen Simsons dürfen das finde ich bei den Polizisten nicht sehr glaubwürdig. :roll:

  • Ich Frage mich, ob man Abblendlich benötigt, wenn das Fahrzeug ein bestimmtes Alter hat.


    Siehe Teile die ein Fahrzeug bei Zulassung nicht hatte, müssen auch nicht nachgerüstet werden. Sonst müsste man ja z.b. ABS/Airbag/ODB bei älteren Fahrzeugen nachrüsten das dies beim neu zulassen Pflicht ist.

    KR51/1S 75´/ S51 B2-4 81´/ S70C 86´/ S70C 87´ / Star 69´

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